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Jetzt informieren!Elektroschrott darf nicht in den Hausmüll
Kostenlose Rücknahme der Geräte



Beim Einkaufen den kaputten Fön oder Pürierstab entsorgen: Supermärkte mit einer Verkaufsfläche ab 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, sind am dem 1. Juli 2022 zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das schreibt die Novellierung des Elektrogesetzes vor. Bis zu drei Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 cm können gleichzeitig zurückgegeben werden. Kundinnen und Kunden müssen dabei keine Neugeräte kaufen, um ihre gebrauchten Produkte abzugeben.
In den letzten Jahren landeten viele Elektrogeräte im Hausmüll und wurden nicht repariert oder wieder verwendet. So wurden 2020 nur 44,1 Prozent der verkauften Elektrogeräte getrennt gesammelt, dabei schreibt das Elektrogesetz eine Quote von midestens 65 Prozent vor. Daher achten Sie auf korrekte Entsorgung und längere Nutzung.
Werfen Sie funktionstüchtige Altgeräte nicht einfach weg! Fragen Sie sich zuerst, wer noch Verwendung dafür haben könnte und verschenken oder verkaufen Sie es weiter. Damit geben Sie Fernseher, Laptop oder Handy ein neues Leben und schützen so Umwelt und Ressourcen.
Sollte das Gerät einmal kaputt gehen, gibt es zahlreiche Initiativen, die Ihnen bei der eigenen Reparatur helfen können (siehe hier). Anleitungen und lokale Reparateur*innen finden Sie auf Seiten wie kaputt.de, ifixit.de und reparatur-initiativen.de.
Sammelstellen
Die Kommunen organisieren die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung unterschiedlich. Sammelstellen haben daher auch unterschiedliche Bezeichnungen wie Wertstoffhof oder Recyclinghof. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie Elektrogeräte von sehr groß bis sehr klein kostenlos zurücknehmen müssen. Die getrennte Sammlung ist wichtig, um Schadstoffe fachgerecht entsorgen lassen zu können und auch, um so viele Metalle und Kunstoffe wie möglich recyceln zu können.
Die Sammelstellen sind vor Ort über die Stadtreinigung oder die Abfallberatung zu finden. Wer große Haushaltsgeräte beim Händler zurückgeben will, muss folgendes beachten: Nur die großen Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro(-nik)geräte von über 400 Quadratmetern sind beim Neukauf eines Geräts aus der gleichen Geräteart zur Rücknahme verpflichtet. Seit Januar 2022 gilt dies auch für Supermärkte und Discounter, die dauerhaft oder regelmäßig Elektrogeräte verkaufen und eine Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern haben.
Nach wie vor gilt aber, dass Elektrofachmärkte auf freiwilliger Basis große Haushaltsgeräte in der Regel bei Lieferung eines neuen Gerätes kostenlos oder gegen geringes Entgelt zurücknehmen.
Kleingeräte
Das ElektroG3 verpflichtet die Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro(-nik)geräte von über 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelhändler, die dauerhaft oder regelmäßig Elektrogeräte verkaufen und eine Gesamtverkaufsfläche über 800 Quadratmeter haben, zur Rücknahme von bis zu drei Elektrokleingeräten (0:1-Rücknahme) mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern. Davon sind auch Onlinehändler betroffen, die eine Rücknahme meist über die Post ermöglichen. Die Elektromärkte dürfen diese Altgeräte also nicht zurückweisen, auch wenn Sie kein Neugerät erwerben. Gleichzeitig sollte man sich aber auch bei kleineren Märkten informieren, ob Geräte auf freiwilliger Basis zurückgenommen werden. Die Alternative bleibt die Fahrt zum Wertstoffhof.
Leuchtmittel und Batterien
Auch LED-Leuchten und Energiesparlampen dürfen nicht in den Hausmüll geschmissen werden, sondern gehören auf den Wertstoffhof. Den Weg dorthin verkürzt der Gang zur nächsten Drogerie oder dem nächsten Kaufhaus, die Leuchtmittel zurücknehmen. Im Internet findet sich über Lightcycle, einem nicht gewinnorientierten Unternehmen der Leuchtmittelhersteller, eine Sammelstelle in der Nähe (www.lightcycle.de).
Auch gebrauchte Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. In ihnen stecken zum Beispiel Zink, Eisen oder Mangan, die als Rohstoffe wiedergewonnen werden können. Zudem enthält heute noch ein kleiner Prozentsatz an Gerätebatterien gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium oder Blei. Überall dort, wo Batterien zu kaufen sind, können gebrauchte Batterien zurückgegeben werden, also unter anderem in jedem größeren Supermarkt, Drogerie- und Baumarkt.
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