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So funktioniert das Umweltzeichen Blauer Engel
Das Bundesumweltministerium legt die Grundsätze für die Vergabe des Blauen Engel fest und beruft die Mitglieder der „Jury Umweltzeichen“. Diese entscheidet über neue Produkte oder Produktgruppen und beschließt die sogenannten Vergabekriterien, die Unternehmen erfüllen müssen, um ein Produkt mit dem Blauen Engel zertifizieren zu dürfen. Katharina Istel, Ressourcenexpertin beim NABU, vertritt als eines der 15 Jurymitglieder die Interessen der Umwelt- und Naturschutzverbände. Neben ihnen sitzen zum Beispiel Vertreter*innen der Industrie- und Handelskammer, der Gewerkschaften und des Städtetags in dem Gremium. Das Bundesumweltministerium ernennt die Jurymitglieder in der Regel für jeweils drei Jahre. Fachlich und organisatorisch werden sie vom Umweltbundesamt unterstützt.
Mit dem Blauen Engel werden Produkte gekennzeichnet, die im Vergleich zum Standard auf dem Markt besonders hohe Umweltstandards erfüllen. Dafür muss erst einmal definiert werden, wo das Umweltpotenzial jeweils liegt. Toilettenpapier und Wandfarbe lassen sich nicht nach denselben Kriterien beurteilen. Für jede Produktgruppe gibt es eine sogenannte Vergabegrundlage, die Standards und Grenzwerte definiert. Während Wandfarben nur eine geringe Menge an Lösungs- und Konservierungsmitteln enthalten dürfen, sind beim Toilettenpapier der Altpapieranteil und eine wasser- und energiesparende Herstellung wichtig.
Das Umweltbundesamt erarbeitet im Namen des Bundesumweltministeriums die Kriterien zusammen mit Forschungsinstituten. Ob eine Vergabegrundlage realistisch und technisch umsetzbar ist, diskutieren die Expert*innen außerdem mit der Wirtschaft. In Anhörungen können Vertreter*innen von Unternehmen Kritikpunkte und Anregungen einbringen. Schließlich entsteht ein Entwurf, den das Umweltbundesamt der Jury Umweltzeichen zur Diskussion vorlegt.
Vergabegrundlagen gelten nur für begrenzten Zeitraum
Zweimal jährlich trifft sich die Jury und entscheidet über neue Vergabegrundlagen und Verlängerungen bestehender Kriterienkataloge. Weil sich der Markt, die gesellschaftlichen und die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern können, gelten die Vergabegrundlagen nur für einen begrenzten Zeitraum. Nach zwei bis fünf Jahren werden sie vom Umweltbundesamt und der Jury Umweltzeichen überprüft und bei Bedarf angepasst. Sind die Standards auf dem Markt inzwischen umweltfreundlicher geworden, spiegelt sich das in den Kriterien des Blauen Engels wider. Schließlich soll er die jeweils umweltfreundlichsten Produkte kennzeichnen, sodass Kriterienkataloge in der Regel mit der Zeit verschärft werden.
Während der Sitzung diskutieren die Jurymitglieder über die Entwürfe des Umweltbundesamtes und stimmen über die Vorschläge ab – die einfache Mehrheit entscheidet. Es gibt auch strittige Fälle, wo der umweltpolitische Anspruch des NABU höher ist, als die Vergabegrundlage es möglich macht. Denn es geht auch immer darum, den Ausgleich zwischen hohen ökologischen Ansprüchen und Unternehmen, die diese Ansprüche auch erfüllen können, herzustellen. Einerseits dürfen die Kriterien nicht zu schwach sein, da der Blaue Engel als Umweltsiegel hohes Vertrauen genießt und seinem hohen ökologischen Anspruch gerecht werden muss. Andererseits helfen niemandem Vergabekriterien für einen Blauen Engel, für die sich über Jahre kein Unternehmen findet, das ein Produkt zertifizieren lässt.
Rohstoffherkunft oft intransparent
Der Blaue Engel schwebt nicht im luftleeren Raum, sondern muss sich an der Realität messen lassen. Und die sieht nicht immer so aus, wie Umweltschützer*innen sich das wünschen. In der Nähe zur Wirtschaft liegen aber auch eine Stärke des Zeichens und der Schlüssel zu seinem Erfolg. Die über 20.000 umweltfreundlichen Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel versehen sind, rücken das Thema Umweltschutz stärker in den Blick der Verbraucher*innen und machen das Zeichen zu einem Wegweiser für umweltschonenden Konsum.
Zum umweltpolitischen Patentrezept taugt der Blaue Engel aber nicht. Das zeigt sich besonders deutlich, wenn es um die Einbeziehung sozialer Standards oder die Herkunft von Rohstoffen geht. Die Lieferketten, beispielsweise für Metalle, sind in einer globalisierten Welt sehr intransparent. Weil verlässliche Zertifizierungssysteme in vielen Bereichen fehlen, lässt sich die Herkunft der Rohstoffe nicht immer in die Vergabegrundlagen des Blauen Engels einbeziehen. Hier mangelt es noch an gesetzlichen Vorgaben, auch wenn das Lieferkettengesetz der Bundesregierung ein wichtiger erster Schritt in Richtung Transparenz ist. Wenn die Unternehmen genau nachweisen müssten, woher sie ihre Rohstoffe beziehen, hätte es auch der Blaue Engel leichter. Dann könnte die Jury Umweltzeichen solche Kriterien in ihre Vergabegrundlagen stärker einbeziehen. Für den NABU heißt das: Neben der Juryarbeit ist auch politische Lobbyarbeit notwendig.
Der Blaue Engel kennzeichnet über 20.000 umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen von rund 1.600 Unternehmen. Das staatliche Umweltzeichen informiert Verbraucher schon seit 1978 über die Umwelteigenschaften von Produkten und Dienstleistungen. Er wird beispielsweise für Möbel und Matratzen, für Drucker, Heizungsanlagen, aber auch für Carsharing und Mehrweg-To-Go-Systeme vergeben.
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