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ElektroG regelt die Entsorgung

Hersteller garantieren Rücknahme von Elektroaltgeräten

Mit dem im März 2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat sich für die Entsorgung von Elektrogeräten vieles geändert. Seit 24. März 2006 muss Elektroschrott deshalb getrennt vom Hausmüll gesammelt werden.

Elektroschrott: Alte Fernseher

Elektroschrottcontainer - Foto: Hans Engels

26. September 2012 - Die Hersteller müssen Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen und deren Recycling und umweltgerechte Verwertung gewährleisten. Außerdem dürfen seit Juli 2006 Blei, Cadmium und bromierte Flammschutzmittel nicht mehr in neuen Elektrogeräten verwendet werden.

Das ElektroG regelt auch, dass seit November 2005 in Deutschland nur noch Hersteller Elektrogeräte verkaufen dürfen, die bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind. Dazu müssen sie nachweisen, dass die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung ihrer Geräte gesichert ist. Damit werden Elektrohersteller bei der Entsorgung in die Pflicht genommen.

Mit dem ElektroG setzt Deutschland zwei EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten um. Aufgrund der Novelle der EU Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss auch das ElektroG bis Februar 2014 geändert werden. Schwerpunkte der Novelle sind schrittweise Erhöhung der Sammel- und Verwertungsquoten, Exportrestriktionen und eine Rücknahmepflicht des Handels.

  • Gesetzestext ElektroG (BGBl. I S. 762 f.)
  • Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)


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