ElektroG regelt die Entsorgung
Hersteller garantieren Rücknahme von Elektroaltgeräten
26. September 2012 - Die Hersteller müssen Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen und deren Recycling und umweltgerechte Verwertung gewährleisten. Außerdem dürfen seit Juli 2006 Blei, Cadmium und bromierte Flammschutzmittel nicht mehr in neuen Elektrogeräten verwendet werden.
Das ElektroG regelt auch, dass seit November 2005 in Deutschland nur noch Hersteller Elektrogeräte verkaufen dürfen, die bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind. Dazu müssen sie nachweisen, dass die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung ihrer Geräte gesichert ist. Damit werden Elektrohersteller bei der Entsorgung in die Pflicht genommen.
Mit dem ElektroG setzt Deutschland zwei EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten um. Aufgrund der Novelle der EU Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss auch das ElektroG bis Februar 2014 geändert werden. Schwerpunkte der Novelle sind schrittweise Erhöhung der Sammel- und Verwertungsquoten, Exportrestriktionen und eine Rücknahmepflicht des Handels.
Hals über Kopf wird das Elektroaltgerätegesetz durch den Bundestag getrieben. Nach sechsjähriger Debatte hat man sich nun auf Eckpunkte eines Wertstoffgesetzes geeinigt. Doch der Umwelt- und Ressourcenschutz bleibt in weiten Teilen auf der Strecke. Mehr →
Vor der ersten Lesung im Bundestag steht der Entwurf zum neuen Elektrogerätegesetz (ElektroG) in der Kritik der Umweltverbände. Diese monieren, dass dieser es fast unmöglich machen würde, Elektrogeräte länger zu nutzen oder wiederaufzubereiten Mehr →