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Was kann der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU?
Als zentrales Element des europäischen Green Deals hat die EU-Kommission im März 2020 den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Der Green Deal hat zum Ziel, Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen. Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft soll hierzu beitragen und die Wirtschaft vom Ressourcenverbrauch entkoppeln sowie den Wandel von einer Wegwerfgesellschaft hin zu mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling vollziehen. Der Plan enthält zahlreiche sinnvolle Maßnahmen – jedoch fehlen aus Sicht des NABU wichtige Punkte.
Nachhaltigere Produkte für Europa
Der NABU begrüßt, dass sich die Kommission für nachhaltigere Produkte einsetzen will. Die Art und Weise wie Produkte designt und hergestellt werden, entscheidet darüber, ob sie langlebig, reparierbar sowie wartungsarm sind und ob sie nach der Nutzung recycelt werden können. Ein Beispiel sind Elektrogeräte wie Smartphones, die oftmals nur deshalb zu Müll werden, weil keine Ersatzteile für die Reparatur vorhanden sind oder keine Sicherheitsupdates mehr geliefert werden.
Die Kommission plant nun Mindeststandards festzulegen, die Produkte für den europäischen Markt erfüllen müssen – etwa welche Materialien und Chemikalien eingesetzt werden dürfen oder dass die Geräte reparierbar sein müssen. Die Standards sollen zunächst für einzelne Produktgruppen wie Batterien, Elektrogeräte oder Verpackungen erarbeitet werden, sind aber noch nicht näher definiert. Daher fordert der NABU die Kommission auf, festzulegen, was unter „nachhaltigen“ Produkten zu verstehen ist, denn zu häufig bleibt die „Nachhaltigkeit“ eine unverbindliche Worthülse.
Reduktionsziele für europäischen Rohstoffverbrauch fehlen
Wenn die ganze Welt so mit Ressourcen umgehen würde wie die EU, würden aktuell drei Planeten Erde benötigt. Der Abbau und die Verarbeitung von Rohstoffen sind die zentralen Treiber des Verlusts der Artenvielfalt und der Erderwärmung. Rechnet man den Emissionsrucksack der nach Europa importierten Güter mit ein, haben sich die Treibhausgasemissionen der EU seit 1990 nicht reduziert. Wir produzieren und konsumieren über unsere Verhältnisse.
Recycling ist eine zentrale Säule, wenn wir weniger Öl verbrauchen und Metalle in sensiblen Ökosystemen belassen wollen. Jedoch wird die Recyclinginfrastruktur nicht so schnell ausgebaut, wie unser Rohstoffverbrauch ansteigt. Dieser muss deshalb gesenkt werden, um unsere Ressourcen zu schonen.
In einem ersten Entwurf des Aktionsplans hatte die Kommission die Idee formuliert, den materiellen Fußabdruck der EU, also die Rohstoffnutzung pro Kopf, bis 2030 zu halbieren. Dieses Ziel ist aber aus der finalen Version gestrichen worden. Damit der Aktionsplan einen langfristigen ökologischen Effekt erzielt, muss dieser Punkt dringend wieder auf die Agenda. Analog zu den CO2-Reduktionszielen in der Klimapolitik wünscht sich der NABU absolute Reduktionsziele für den zukünftigen europäischen Rohstoffverbrauch. Die Ziele würden als klare Orientierungshilfen für Wirtschaft und Gesellschaft dienen, an denen gemessen werden kann, ob die Maßnahmen ausreichen oder ob nachjustiert werden muss.
Eine echte Kreislaufwirtschaft ist noch fern
Im Aktionsplan ist vorgesehen, dass der Anteil an eingesetztem Recyclingmaterial in der Produktion von Gütern verdoppelt werden soll. Dieser liegt momentan bei nur elf Prozent. Das bedeutet, dass selbst nach einer Verdopplung 2030 noch immer für über drei Viertel der in der EU eingesetzten Rohstoffe der Planet Erde weiterhin geplündert werden muss – zum Leidwesen von Umwelt, Biodiversität und Klima. Dies verdeutlicht erneut: Ohne den absoluten Ressourcenverbrauch zu reduzieren, bleibt eine echte Kreislaufwirtschaft ein fernes Ziel.
Geplante Maßnahmen der EU-Kommission
Neben der nachhaltigen Produktpolitik enthält der Aktionsplan zahlreiche Vorschläge für eine bessere Kreislaufwirtschaft:
Abfallaufkommen verringern
Bis 2030 soll das Aufkommen an Hausrestmüll halbiert werden, das heißt mehr Abfälle müssen entweder vermieden oder getrennt gesammelt werden, um sie dann für eine Wiederverwendung aufzubereiten oder zu recyceln. Für Deutschland bedeutet das, dass die derzeit 157 Kilogramm Hausrestmüll (inklusive hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) um mindestens 79 Kilogramm reduziert werden müssten. Um insgesamt den Abfall zu reduzieren, muss aber auch in anderen Abfallgruppen, wie bei Verpackungen, weniger Müll anfallen. Die Kommission kündigt hierfür im Aktionsplan zwar Pläne an, bleibt aber noch vage.
NABU-Position: Zwar wird durch bessere Mülltrennung dem Restmüll Masse entzogen, die Gesamtmenge an Abfällen wird aber nicht zwingend reduziert. Die Kommission muss in der EU-Abfallrahmenrichtlinie konkrete Reduktionsziele für einzelne Abfallfraktionen sowie für das gesamte Abfallaufkommen festsetzen und hierbei auch gewerbliche und industrielle Abfälle adressieren. Damit die Abfälle besser getrennt und recycelt werden, erachtet es der NABU außerdem als sinnvoll, die Verbrennung von recycelbaren Abfällen zu besteuern und die Müllverbrennung in den EU-Emissionshandel einzubeziehen.
Elektrogeräte nachhaltiger gestalten
Um den am schnellsten wachsenden Müllberg in der EU, dem Elektroschrott, Herr zu werden, plant die Kommission eine Initiative für eine bessere Kreislaufwirtschaft von Elektro(nik)geräten. So sollen etwa über die Öko-Design-Richtlinie Vorgaben gemacht werden, um Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und Laptops langlebiger, nachrüstbar und wiederverwendbar zu machen. Darüber hinaus soll ein „Recht auf Reparatur“ etabliert werden. Die Sammlung von Altgeräten und deren Recycling sollen durch ein mögliches EU-weites Rücknahmesystem verbessert werden.
NABU-Position: Der NABU begrüßt, dass das Recht auf Reparatur bei Elektronik etabliert werden soll. Dies ist vor dem Hintergrund der schnell voranschreitenden Digitalisierung und dem damit einhergehenden hohen Ressourcenbedarf besonders wichtig. Dafür braucht es verbindliche Mindeststandards für alle Geräte und eine Stärkung der Verbraucherrechte bei Haltbarkeits- und Garantiefragen. Der NABU fordert die Kommission auf, ihre Pläne zügig zu konkretisieren, um zu reparaturfreundlichem Design und leicht zugänglichen und erschwinglichen Ersatzteilen zu gelangen.
Textilstrategie entwickeln
Textilien sollen eines der Schwerpunktthemen der Kommission werden. Eine umfassende EU-Textilstrategie ist geplant. Das Design von Textilien soll sich stärker an ökologischen Prinzipien orientieren, das heißt sie sollen recyclingfähig und frei von gefährlichen Chemikalien sein sowie verstärkt aus Recyclingmaterial bestehen. Auch sollen die Strukturen für Second-Hand-Läden und Reparaturdienstleistungen verbessert werden. Es ist geplant, die Hersteller stärker in die Verantwortung für ihre Produkte zu nehmen und Anreize zu schaffen, innerhalb der EU zu produzieren und Textilien nicht mehr als Ware sondern als Dienstleistung zu verkaufen, um sie nach der Nutzung wieder zurückzunehmen.
NABU-Position: Textilien stehen wie kaum eine andere Warengruppe für die Wegwerfgesellschaft. „Fast fashion“ mit immer kürzeren Nutzungszeiten befeuert den Wasser-, Energie- und Rohstoffverbrauch. Es ist allerhöchste Zeit für ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Abfallhierarchie auch für Textilien umsetzt. Der NABU begrüßt daher, dass sich die Kommission dem Thema verstärkt widmen möchte. Leider steht jedoch die Langlebigkeit von Textilien im Aktionsplan weniger im Vordergrund und von verpflichtende Recycling- und Rezyklateinsatzquoten ist nicht die Rede. Diese sind aber dringend nötig, um ein Umdenken in der Textilbranche zu bewirken. Nur mit Anreizen und freiwilligen Vereinbarungen wird dies nicht gelingen.
Kunststoffrecycling fördern
Die Kommission möchte die Einführung einer Rezyklateinsatzquote prüfen. Die Quote besagt, dass Hersteller einen bestimmten Mindestanteil an Recyclingmaterial (Rezyklat) einsetzen müssen, wenn sie neue Produkte produzieren.
NABU-Position: Eine Rezyklateinsatzquote ist ein wichtiges Instrument, um dem Markt für Rezyklate, insbesondere aus Kunststoff, einen bedeutenden Anschub zu geben. Häufig zögern Recycler, in neue Anlagen zu investieren, da sie keine Garantie haben, dass sie für ihr Rezyklat anschließend Abnehmer finden. Die Kommission sollte sich nicht auf freiwillige Initiativen der Plastikindustrie verlassen, sondern verbindliche Quoten einführen, die sich schrittweise erhöhen. Dies muss mit einer kreislauforientierten Produktpolitik („Design for Recycling“) einhergehen, damit Abfälle auch wirklich hochwertig recycelt werden können. In diesem Zusammenhang ist es richtig, dass die Kommission Kriterien für den Rezyklateinsatz in Lebensmittelverpackungen weiterentwickeln möchte. Je hochwertiger die Anwendungsmöglichkeit, desto länger die Kreislaufführung.
Plastiksteuer einführen
Seit längerem ist die Einführung einer Plastiksteuer in der Diskussion und wird auch im Aktionsplan genannt. Demnach sollen die EU-Staaten für jedes Kilogramm Plastikmüll, das sie nicht recyceln, eine Abgabe zahlen. Für Deutschland würde dies eine jährliche Abgabe in Höhe von geschätzten 1,3 Milliarden Euro bedeuten. Die Steuer soll im EU-Haushalt das Loch stopfen, das durch den EU-Austritt Großbritanniens entstanden ist.
NABU-Position: Der NABU begrüßt zwar die Idee einer Ressourcenabgabe. Diese sollte jedoch nicht am Ende des Kunststofflebenszyklus, sondern am Anfang bei den Kunststoffherstellern ansetzen. Der Einsatz von Primärmaterial muss reduziert und somit besteuert werden, während Rezyklat von der Steuer ausgenommen bleiben sollte. Die Einnahmen sollten vorrangig genutzt werden, um Projekte zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung zu fördern. Um Einwegtrends und Wegwerfprodukten langfristig entgegenzutreten, bedarf es konkreter Pläne der Kommission, die zielgerichtet diese Steuer auch auf andere Primärrohstoffe ausweitet.
Abfallexporte regulieren
Die Kommission möchte Abfallexporte unterbinden, wenn diese in den Importländern negative ökologische oder soziale Auswirkungen haben, bleibt jedoch in ihren Plänen sehr unkonkret. Gleichzeitig soll der Export innerhalb der EU erleichtert und das Qualitätsmerkmal „recycled in der EU“ gestärkt werden.
NABU-Position: Auch bei Exporten innerhalb der EU besteht die Gefahr, dass der Abfall in den Zielländern nicht hochwertig recycelt wird – zu Lasten der Umwelt. Es braucht daher strengere Kontrollen und Nachweispflichten für den EU-Handel mit Abfällen. Exporte um den halben Planeten müssen unterbunden werden. Abfall muss dort verwertet werden, wo er entsteht. Die Kommission sollte sich zu den Vereinbarungen des Basler Übereinkommens bekennen und die EU-Abfallverbringungsverordnung so anpassen, dass schwierig zu recycelnde Plastikabfälle nicht mehr in Länder des globalen Südens exportiert werden dürfen.
Mikroplastikeinträge reduzieren
Die Kommission möchte absichtlich hinzugefügtes Mikroplastik, beispielsweise in Saatgut, Düngemitteln, Kosmetik oder Reinigungsmitteln, verbieten. Für sogenanntes nicht-intendiertes Mikroplastik ist geplant, einheitliche Messmethoden und Datengrundlagen zu entwickeln. Nicht-intendiertes Mikroplastik sind Plastikpartikel, die erst in der Nutzung von Produkten, etwa beim Abrieb von Reifen oder Textilien oder bei der Verwitterung von Farben, entstehen. Auch wird angekündigt, diese Mikroplastikeinträge stärker zu regulieren und technisch abzufangen, bevor sie in die Umwelt gelangen. Konkrete Maßnahmen liegen hierzu jedoch noch nicht vor.
NABU-Position:
Der NABU begrüßt das geplante Verbot von absichtlich hinzugefügtem Mikroplastik. Dies sollte auch für Kunstrasenplätze im Außenbereich gelten. Diesekönnen nach einer Übergangszeit auf alternative Materialien umgestellt werden. Weitere Polymere, die gelöst, flüssig oder gelartig frei gesetzt werden, müssen zukünftig über das EU-Chemikalienrecht und spezielle Gesetze wie die Kosmetik- und die Detergenzienverordnung strikt reguliert werden. Alle in Kosmetik oder Reinigungsmitteln eingesetzten Polymere müssen mittelfristig leicht biologisch abbaubar sein. Wenn sinnvolle Anwendungen von biologisch abbaubarem Mikroplastik, beispielsweise in der Landwirtschaft, identifiziert werden, braucht es klare Vorgaben zu den notwendigen Abbaustandards und Messmethoden. Es muss garantiert werden, dass die Kunststoffpartikel in der entsprechenden Umweltumgebung auch zügig abgebaut werden.
Bei den Maßnahmen, die darauf abzielen, Einträge von nicht-intendiertem Mikroplastik zu reduzieren, bleibt die Kommission bislang vage. Der NABU fordert, dass die Kommission ihr Vorhaben zügig konkretisiert. Damit weniger Mikroplastik durch Reifenabrieb in die Umwelt eingetragen wird, müssen die Materialforschung und die Entwicklung von Auffangsystemen gefördert werden. Außerdem muss die Mobilitätswende vorangetrieben werden, damit das Verkehrsaufkommen und somit auch der Reifenabrieb sinkt. Für andere Eintragsquellen von Mikroplastik, beispielsweise bei der Kunststoffproduktion, auf Baustellen oder während der Abfallentsorgung, müssen Vorgaben gemacht werden, damit die Plastikpartikel aufgefangen werden und nicht in die Umwelt gelangen.
Bio-basierte und bio-abbaubare Kunststoffe eingrenzen
Die Kommission möchte einen regulativen Rahmen schaffen, so dass Kunststoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie Mais oder Zuckerrohr (bio-basiert) nur dort Anwendung finden, wo sie einen echten ökologischen Vorteil gegenüber fossil basierten Kunststoffen haben. Gleiches ist für biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe angedacht. Hierbei möchte die Kommission ausschließen, dass Verbraucher*innen getäuscht werden und etwa ihre Kunststoffabfälle in der freien Natur entsorgen, da sie denken, diese seien leichter abbaubar.
NABU-Position: Der NABU begrüßt, dass die EU-Kommission bio-basierte und biologisch abbaubare Kunststoffe je nach Anwendung bewerten möchte und somit auch indirekt klar stellt, dass diese Kunststoffe nicht per se umweltfreundlicher sind.
Bio-basierte Kunststoffe stammen in der Regel aus der industriellen Land- und Forstwirtschaft und gehen mit einem hohen Chemikalieneinsatz einher. Auch werden Böden und Luft stark belastet, die Artenvielfalt wird beeinträchtigt und die Flächenkonkurrenz, etwa mit der Nahrungsmittelproduktion, verstärkt. Dies muss beim Vergleich mit fossil-basierten Kunststoffen berücksichtigt werden. Ressourcen sollten grundsätzlich geschont statt einfach durch etwas anderes ersetzt werden. Der Einsatz von Rezyklaten muss daher auch bei einer zunehmend bio-basierten Kunststoffproduktion Priorität haben. Außerdem muss die landwirtschaftliche Rohstoffbasis ökologischen Mindestkriterien entsprechen.
Der ökologische Nutzen bio-abbaubarer Kunststoffe ist für eine breite Anwendung bisher als gering einzuschätzen. Bio-abbaubare Kunststoffe stehen im Widerspruch zum Kunststoffrecycling, da sie nicht wiederverwertet werden können. Für normale Konsumentenprodukte und Verpackungen sind sie daher keine Option. Bio-abbaubare Kunststoffe sollten nur in wenigen, sehr speziellen Anwendungen eingesetzt werden. Ein Beispiel ist die Forst- und Landwirtschaft, wo Produkte wie Clips oder Vliese selten eingesammelt werden und somit in der Natur verbleiben. Wenn eine Abbaubarkeit in den entsprechenden Böden und einem überschaubaren Zeitraum garantiert ist, kann der Einsatz von bio-abbaubaren Produkten sinnvoll sein. Auch in der Fischerei oder Schifffahrt sind Anwendungen denkbar. Die Abbaubedingungen im Meer sind jedoch so anspruchsvoll, dass hier die Kunststoffentwicklung noch am Anfang steht. Der NABU begrüßt daher das Anliegen der EU-Kommission, die Kunststoffe hinsichtlich ihrer Anwendung und Abbaubarkeit differenziert zu betrachten.
Wie geht es weiter?
Die EU-Kommission bearbeitet nun die zahlreichen Vorhaben, um dann in Abstimmung mit EU-Parlament und EU-Ministerrat konkrete Gesetze auf den Weg zu bringen. Wichtig ist auch, dass die beschlossenen Gesetze von den EU-Mitgliedstaaten tatsächlich umgesetzt werden. Das Beispiel Deutschland zeigt, wie Fortschritte bei der Kreislaufwirtschaft dadurch gebremst werden, dass Gesetze mangelhaft vollzogen werden, etwa bei Gewerbeabfällen und Biomüll. Die EU muss die Staaten daher sowohl unterstützen als auch notfalls mit Sanktionen dazu bewegen, die Vorgaben in die nationalen Gesetze zu überführen.
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