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Zu viele Haushalte ohne Biotonne
Bioabfallsammlung kommt nicht vom Fleck
Bioabfälle lassen sich leicht sammeln und ökologisch sinnvoll verwerten - Foto: GettyImages/fabrizio04
Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist echter Klima- und Ressourcenschutz. In Vergärungsanlagen wird mit den Abfällen Biogas gewonnen, was einen Beitrag zur Energiewende leistet. Durch die Kompostierung können torffreie Kompost- und Erdenprodukte hergestellt werden. Diese ersetzen konventionelle Dünger sowie torfhaltige Erden und tragen aktiv zum Schutz der Moore bei.
Seit 2015 sind Städte und Gemeinden in Deutschland über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (§20) verpflichtet, ihren Bürger*innen ein System zur Getrenntsammlung von Bioabfällen, also von Küchen- und Gartenabfällen, bereitzustellen. Diese Pflicht ist wichtig, damit das wertvolle Biogut nicht in der Restmülltonne und somit in der Müllverbrennung landet. Das beste Sammelsystem ist die Biotonne, doch eine Erhebung des NABU von 2025 zeigt, dass diese bei weitem nicht überall in Deutschland verbreitet ist.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 5,2 Millionen Tonnen Abfälle über die Biotonne getrennt gesammelt. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Sammelmenge von 61 Kilogramm. Hier ist viel Luft nach oben, denn noch immer landen jährlich etwa vier Millionen Tonnen Bioabfälle in der Restmülltonne statt in der Biotonne und gehen damit für die Vergärung und Kompostierung verloren.
Zentrale Ergebnisse der NABU-Analyse:
- In 13 Prozent der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte gibt es kein flächendeckendes Biotonnen-Angebot. In weiteren 15 Prozent wird lediglich eine freiwillige Biotonne angeboten.
- Kreise und Städte mit Pflicht-Biotonne weisen durchschnittlich signifikant niedrigere Restmüllmengen auf als Gebiete mit freiwilliger Biotonne oder Bringsystem.
- Die bundesweite Anschlussquote an die Biotonne beträgt etwa 63 Prozent. Pflicht-Biotonnen führen zu signifikant höheren Anschlussquoten (74 Prozent) als freiwillige Tonnen (44 Prozent).
- Kreisfreie Großstädte mit Müllverbrennungsanlage sammeln durchschnittlich deutlich weniger Abfälle über die Biotonne und mehr Abfälle über die Restmülltonne als kreisfreie Großstädte ohne Verbrennungsanlage.
Zahlreiche Kreise und Städte mit mangelhafter Bioabfallsammlung
Die Biotonne ist die Grundvoraussetzung dafür, dass große Mengen Biogut getrennt gesammelt werden können. NABU-Berechnungen gehen jedoch davon aus, dass nur etwa 63 Prozent der Haushalte eine Biotonne haben. Das bedeutet, dass nach wie vor Millionen Haushalte über keine bequeme Möglichkeit verfügen, ihre Küchen- und Gartenabfälle zu entsorgen.
Die NABU-Analyse zeigt, dass 288 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland eine Pflicht-Biotonne eingeführt haben. Pflicht-Biotonne bedeutet, dass in der kommunalen Abfallsatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang festgeschrieben ist. In den meisten Fällen ist eine Befreiung von dieser Pflicht möglich, wenn die Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert werden.
In 112 Kreisen und Städten gibt es hingegen keine flächendeckende und verbindliche Biotonne. Stattdessen finden sich dort folgende Sammelsysteme:
- Freiwillige Biotonne: In 60 Kreisen und kreisfreien Städten wird eine freiwillige Biotonne ohne Anschluss- und Benutzungszwang angeboten.
- Teilweise Biotonne: In neun Kreisen und kreisfreien Städten wurde eine Pflicht- oder freiwillige Biotonne eingeführt. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das gesamte Entsorgungsgebiet.
- Sonstiges Holsystem: Zwei Kreise sammeln die Abfälle mit Biobeuteln/-säcken statt über die Biotonne.
- Bringsystem: In 32 Kreisen und kreisfreien Städten wird ein wenig nutzer*innenfreundliches Bringsystem angeboten. Dabei müssen die Bürger*innen ihre Bioabfälle aus Küche und Garten selbst zu einer zentralen Sammelstelle bringen.
- Biotonne in Planung: In einem Entsorgungsgebiet befindet sich die Einführung der Biotonne aktuell in Planung.
- Keine Getrenntsammlung: In sieben Landkreisen und einer kreisfreien Stadt wird die gesetzliche Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen aus Haushalten nach wie vor nicht umgesetzt.
Somit gibt es in knapp 30 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte keine flächendeckende Pflicht-Biotonne. In jedem zehnten Kreis gibt es sogar überhaupt gar keine Biotonne.
Kreise und Städte, die eine freiwillige Biotonne oder ein Bringsystem anbieten, erfüllen zwar die gesetzliche Vorgabe, ihren Bürger*innen die getrennte Sammlung von Bioabfällen zu ermöglichen. Die Abfallsammlung funktioniert dort jedoch deutlich schlechter. Mit freiwilligen Biotonnen oder Bringsystemen werden signifikant weniger Bioabfälle und deutlich mehr Restmüll gesammelt als mit der Pflichtbiotonne.
In Kreisen mit freiwilliger Biotonne haben durchschnittlich weniger Personen eine Biotonne. Die sogenannte Anschlussquote ist also deutlich niedriger als in Gebieten mit Pflicht-Biotonne. Dadurch landen mehr Abfälle im Restmüll. Gleiches gilt für Bringsysteme. Der Aufwand, die Bioabfälle zu einem Sammelort zu transportieren, ist zu groß , sodass eine schlechte Mülltrennung die Folge ist. Im bundesweiten Durchschnitt ist die Pflicht-Biotonne das eindeutig effektivste System, um Bioabfälle getrennt zu sammeln.
Der Einfluss von Siedlungsstruktur und Müllverbrennung
Je nach räumlicher Struktur unterscheiden sich die Sammelsysteme. In ländlichen Kreisen werden vorrangig Bringsysteme angeboten. Freiwillige Biotonnen sind hingegen häufig in Großstädten zu finden. In Kommunen mit Biotonnenangebot zeigt sich bei Betrachtung der Abfallmengen, dass in kreisfreien Großstädten pro Kopf am wenigsten Abfälle über die Biotonne und am meisten Restmüll gesammelt werden. Städtische Kreise (ohne Großstädte) sowie dichter besiedelte ländliche Kreise zeichnen sich hingegen durch die höchsten Bioabfall- und die niedrigsten Restmüllmengen aus.
Die NABU-Analyse zeigt außerdem, dass in kreisfreien Großstädten mit Müllverbrennungsanlagen (MVA) pro Kopf deutlich mehr Restmüll (194 Kilogramm) anfällt und deutlich weniger Abfälle über die Biotonne gesammelt werden (37 Kilogramm) als in Großstädten ohne MVA (165 bzw. 50 Kilogramm). In knapp der Hälfte der Kreise und Städte mit MVA gibt es zudem keine Pflicht-Biotonne. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass MVAs zu finanziellen und infrastrukturellen Abhängigkeiten der Kreise und Städte führen und das kommunale Engagement für eine getrennte Abfallsammlung einschränken.
Beispiele guter Praxis
Länder, Kreise und Städte sind dafür verantwortlich, die Bioabfallsammlung möglichst effektiv und umweltfreundlich zu gestalten. Der NABU stellt eine Auswahl positiver Beispiele vor:
Rheinland-Pfalz: Landesabfallwirtschaft ambitioniert gestalten
Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Abfallgesetze in Deutschland zuständig. Mithilfe ihrer Abfallwirtschaftspläne können sie Zielwerte für die Abfallsammlung festlegen.
In Rheinland-Pfalz wurden Grenzwerte für die Menge an Bioabfall im Restmüll definiert. Bis 2030 sollen demnach in allen Kreisen und Städten des Landes nur noch maximal 20 bis 28 Kilogramm Bioabfall pro Kopf und Jahr in der Restmülltonne landen. Alle fünf Jahre sind hierzu Analysen des Restmülls durchzuführen. Dadurch sollen die Kreise und Städte dazu bewegt werden, Maßnahmen zu ergreifen, um Bioabfälle zu vermeiden und sie aus dem Restmüll in die Biotonne umzulenken.
Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Abfallwirtschaftsplan 2024 mittlerweile ähnliche Ziele festgelegt. Einschränkend ist jedoch, dass derartige Zielsetzungen nicht verbindlich sind und die Bundesländer keine Handhabe haben, sollten die Kreise und Städte die Ziele nicht erreichen.
Landkreis Cuxhaven: Biotonne erfolgreich einführen
Besser spät als nie: Im Jahr 2021 führte der Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen) flächendeckend die Pflicht-Biotonne ein (ausgenommen die Stadt Cuxhaven, die die Abfallsammlung eigenständig organisiert). Die Erfolge ließen nicht lange auf sich warten:
Während im Jahr 2020 noch 224 Kilogramm Abfälle pro Kopf im Restmüll landeten, waren es ein Jahr später nur noch 182 Kilogramm. Mittlerweile konnte das Restmüllaufkommen auf 163 Kilogramm im Jahr 2023 reduziert werden. Gleichzeitig werden deutlich mehr Bioabfälle gesammelt. Während im Jahr 2020 noch null Kilogramm pro Kopf über die Biotonne erfasst wurden, waren es im Jahr 2023 bereits 83 Kilogramm. Insgesamt stieg die Sammelmenge von Bioabfällen (Biotonne und kommunale Grüngutsammlung) von 51 Kilogramm pro Kopf im Jahr 2020 auf 129 Kilogramm im Jahr 2023.
Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie schnell sich das Aufkommen an Restmüll durch die Einführung einer Biotonne reduzieren lässt – ein Vorbild für die Kreise und Städte, die sich nach wie vor einer flächendeckenden Bioabfallsammlung verweigern.
Landkreis Höxter: Eigenkompostierung wirkungsvoll regeln
Seit 2019 führt der Landkreis Höxter (NRW) Kontrollen bei Haushalten durch, die sich unter Verweis auf Eigenkompostierung von der Biotonne befreien ließen. Bei nachweislich mangelhafter Kompostierung wird der jeweilige Haushalt verpflichtet, eine Biotonne zu nutzen.
Ergebnisse und Auswirkungen der Kontrollen:
- Unmittelbar nachdem die Kontrolle angekündigt wird, erfolgt oftmals eine Bestellung der Biotonne.
- Circa 70 bis 80 Prozent der kontrollierten Haushalte kompostieren mangelhaft bis gar nicht (Laubhaufen, Misthaufen, undefinierbare Stellen mit organischem Material, keine Kompostierung von Küchenabfällen).
- In den Restmülltonnen der kontrollierten Haushalte finden sich überdurchschnittlich viele Bioabfälle, insbesondere Küchenabfälle.
- Im Verlauf der Kontrollen konnte die Anschlussquote im Landkreis von 80 Prozent im Jahr 2018 auf 86 Prozent im Jahr 2024 gesteigert werden.
Die Kompostierung im eigenen Garten ist ein sinnvoller Weg, um lokale Nährstoffkreisläufe zu schließen – allerdings nur, wenn die Bioabfälle korrekt kompostiert werden und das Verhältnis von Kompostmenge und Gartenfläche stimmt. Die Kontrollen im Kreis Höxter zeigen jedoch, dass die Kompostierung in der Praxis meist mangelhaft ist. Zudem besteht der Verdacht, dass viele Haushalte nur vorgeben, eine Eigenkompostierung durchzuführen, um sich von der Biotonne befreien zu lassen. In der Folge gelangen große Mengen Bioabfälle in die Restmülltonne und werden somit in der Müllverbrennung entsorgt.
Der Kreis Höxter wirft ein erhellendes Schlaglicht auf diesen bislang zu wenig beachteten Aspekt der Bioabfallsammlung. Konkrete Regeln für die Kompostierung im eigenen Garten sind im Sinne des Ressourcen- und Klimaschutzes notwendig. Eine pauschale Befreiung von der Biotonne bei Eigenkompostierung erscheint nicht gerechtfertigt.
Vorbehalte gegenüber der Biotonne entkräften
Die Gründe, aus denen Kommunen ihrer Pflicht zur Getrenntsammlung nicht nachkommen, sind vielfältig. Gegen die Biotonne gibt es zahlreiche Vorbehalte, die sich jedoch allesamt entkräften lassen.
„In unserem Landkreis brauchen wir keine Biotonne, wir kompostieren selbst.“
Auch wenn im eigenen Garten kompostiert wird, ist eine Biotonne als Ergänzung sinnvoll. Denn oft steht die Menge des Komposts in keinem angemessenen Verhältnis zur Größe des Gartens. Das kann zu Überdüngung führen. Hier gilt: Qualität kommt vor Menge! Das heißt, man sollte nur so viel kompostieren, wie die Beete tatsächlich benötigen. Berechnungen im Auftrag des Umweltbundesamts zeigen, dass eine Mindestfläche von 70 Quadratmetern pro Haushaltsmitglied erforderlich ist, um eine Überdüngung zu vermeiden. Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt demnach eine Ausbringungsfläche von mindestens 280 Quadratmetern. Einzelne Kommunen schreiben daher eine Mindestgröße des Gartens für die Kompostierung vor. Diese liegt jedoch in der Regel zwischen 20 und 50 Quadratmetern und somit unter der Empfehlung von 70 Quadratmetern.
Auf dem Kompost unerwünscht sind zudem einige Küchenabfälle wie Knochen- oder Fleischreste sowie Zitrusfrüchte. In den Abfallbehandlungsanlagen können sie hingegen zu wertvollem Kompost und Biogas verwertet werden.
Biotonne und Komposthaufen schließen sich also nicht aus, sondern ergänzen sich vielmehr. Das berichten auch Landkreise, die trotz eines hohen Anteils an Eigenkompostierern die Biotonne erfolgreich eingeführt haben.
Praxistipps zum Kompostieren finden Sie hier.
„Die Biotonne bringt ökologisch nicht viel und ist teuer.“
Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist ökologisch sinnvoll. Durch die Kompostierung der Abfälle werden torffreie Kompost- und Erdenprodukte hergestellt. Dadurch werden Nährstoffkreisläufe geschlossen, konventionelle Dünger und torfhaltige Erden ersetzt und Moore aktiv geschützt. Das ökologische Potenzial wird optimal genutzt, wenn energiereiches Biogut wie Küchenabfälle zunächst vergoren wird und später die flüssigen und festen Reststoffe zu Dünger und Komposterden aufbereitet werden.
Die Biotonne reduziert somit die ökologischen Kosten unseres Abfallsystems und leistet einen wirkungsvollen Beitrag zum Ressourcen-, Klima- und Naturschutz sowie zu einer dezentralen Energiewende und zur lokalen Nährstoff- und Humusversorgung der Landwirtschaft.
Das Biogas aus der Vergärung und der Humus aus der Kompostierung können vom Landkreis bzw. vom Anlagenbetreiber für die eigene Infrastruktur genutzt oder verkauft werden. Sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Ökobilanz der Biotonne verbessern sich in der Regel mit einer höheren Anschlussquote.
Wichtig ist auch: Wer Bioabfälle getrennt sammelt, hat viel weniger Restmüll. Oft kann daher eine kleinere und günstigere Restmülltonne bestellt werden.
„Die Biotonne macht nur Ärger: Sie stinkt und lockt Ungeziefer an.“
Einige Kommunen zeigen auch deshalb eine Abneigung gegen die Biotonne, weil sie bei den Bürger*innen aufgrund von Gestank oder Ungeziefer unbeliebt ist. Praktische Erfahrungen belegen jedoch, dass diese Bedenken durch stetige Öffentlichkeitsarbeit entkräftet werden können. Wenn den Bürger*innen bewusst ist, warum der Abfall getrennt wird und welchen wichtigen Beitrag sie damit für die Umwelt leisten, dann trennen sie mit Überzeugung. Wie die Biotonne möglichst geruchsarm bleibt und viele weitere Praxistipps haben wir hier festgehalten.
Das fordert der NABU
Als NABU haben wir konstruktive Vorschläge entwickelt: von der Bundesebene bis zur ganz praktischen Anwendung vor der Haustür.
Bundesebene
- Maximaler Organikanteil im Restmüll: In der Bioabfallverordnung muss ein Grenzwert für die maximal erlaubte Menge an Bioabfall in der durchschnittlichen Restmülltonne eines Kreises oder einer Stadt festgelegt werden. Hierfür sind in allen Gebietskörperschaften regelmäßig, d. h. mindestens alle fünf Jahre, Restmüllanalysen durchzuführen. Wird dieser Wert von einem Kreis oder einer Stadt nicht eingehalten, ist dort (falls noch nicht geschehen) eine Pflicht-Biotonne einzuführen. Als Referenz können die Grenzwerte im Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz dienen.
- Eigenkompostierung regeln: Die Biotonne ergänzt die Kompostierung im eigenen Garten. Eine Befreiung von der Biotonne bei Eigenkompostierung sollte daher durch die Bioabfallverordnung eingeschränkt werden. Ausnahmen in stark ländlichen Gebieten sind u. U. gerechtfertigt.
- Einheitliche Berechnungsmethoden entwickeln: Die Methoden zur Bestimmung des organischen Anteils im Restmüll sowie zur Berechnung von Restmüllmengen und Anschlussquoten sind bundesweit zu vereinheitlichen.
Bundesländer
- Getrenntsammelpflicht konsequent vollziehen: Die Bundesländer müssen den Druck auf die Kommunen mit mangelhafter Bioabfallgetrenntsammlung erhöhen, um die Sammelsysteme zu verbessern und die Erfassungsmengen zu steigern.
- Ambitionierte Abfallwirtschaftspläne mit quantitativen Zielen verabschieden: Landesweite Zielvorgaben zu Bioabfall- und Restmüllmengen sowie zum Organikanteil im Restmüll dienen als Orientierung für die Kommunen.
Kreise, Städte und Kommunen
- Flächendeckende Biotonne einführen: Die Anschlussquote an die Biotonne muss so weit wie möglich gesteigert werden. Die Pflicht-Biotonne ist hierbei freiwilligen sowie Bringsystemen vorzuziehen.
- Abfallgebührensystem zielgerichtet gestalten: Eine über das Restmüllgefäß quersubventionierte Biotonne führt zu einer besseren Getrenntsammlung. Die Eigenkompostierung sollte nicht mit einer Gebührenreduktion einhergehen.
- Abfallberatung ausbauen: Eine stetige und umfassende Beratung der Bürger*innen ist die Grundlage für eine verbesserte Mülltrennung und eine Reduktion der Lebensmittelabfälle.
- Kontrollen einführen: Zielgerichtete Kontrollen der Biotonnen sind wichtig, um die Qualität der Bioabfälle sicherzustellen und Fehlwürfe zu minimieren. Vor-Ort-Beratungen in den Privatgärten tragen zu einer fachgerechten Kompostierungspraxis bei.
Beitrag vom Oktober 2025; die Angaben zum Bioabfall-Sammelsystem beziehen sich auf 2025, die Daten zu den Abfallsammelmengen auf 2023 (Ausnahmen Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt: Bezugsjahr 2022) und zu den Anschlussquoten auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 (je nach Datenverfügbarkeit).
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NABU-Fachgespräch „Nach der Pflicht kommt die Kür: Ansätze zur Weiterentwicklung der Bioabfallsammlung“ am 30. Januar 2025
Programm und Vorträge zum Download
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