Testament für die Natur
Ihr Geschenk an die nächste Generation
Die Natur bewegt uns Menschen schon seit Jahrtausenden. Fasziniert bestaunen wir, was die Erdgeschichte an Farben und Formen, an Lebewesen und Naturerscheinungen hervorgebracht hat und wie alles miteinander verwoben ist. Wir selbst sind ein Teil davon – ein sehr winziger nur. Und doch hängt von unserem Handeln, mehr als jemals zuvor, das Leben auf dem ganzen Planeten ab. Gemeinsam können wir naturnahe Lebensräume in all‘ ihrer Schönheit und Vielfalt bewahren. Mit einem Testament für die Natur helfen Sie uns, Tiere und Pflanzen sowie Umwelt und Klima zu schützen.
Unverbindliche und vertrauliche Gespräche
Immer mehr Menschen ist es ein Grundbedürfnis, einen Teil ihres Nachlasses in gute Hände für den gemeinnützigen Zweck zu geben. Immer dann, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge vorgibt, müssen Sie dies in einem Testament regeln. Sie haben schon Ideen oder auch konkrete Vorstellungen dazu und wünschen sich einen Austausch? Dann freuen wir uns über ein Gespräch.
Das Nachdenken über den eigenen Nachlass ist oftmals ein Prozess, der von tiefgehenden Fragen und Lebensthemen begleitet wird. Gerne nehmen wir uns die Zeit, mit Ihnen zu überlegen, wie Sie Ihre Wünsche gemeinsam mit dem NABU umsetzen können. Alle unsere Angebote sind kostenfrei und unverbindlich.
NABU-Ratgeber Testament
Wenn Sie noch am Beginn Ihrer Überlegungen stehen, ist unser NABU-Ratgeber Testament sicher eine Hilfe. Die kostenfreie Broschüre liefert Ihnen eine erste Handreichung. Sie kann den fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars jedoch nicht ersetzen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Erbrechtsanwälten. Sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartnerin: Ariane Missuweit, Ariane.Missuweit@NABU.de, 030-28 49 84-1572
Häufige Fragen
Egal ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache. Wir haben für Sie wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt. Das Wichtigste im Überblick finden Sie hier zum Download.
Wann brauche ich ein Testament?
Wenn Sie Ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, geht das nur per Testament. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt oder verhindert, dass der Staat erbt.
Mit Ihrem Testament können Sie Ihnen nahestehende Personen und gemeinnützige Organisationen wie den NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. bedenken. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Wie kann ich den NABU bedenken?
Sie können den NABU e.V. als alleinigen Erben oder gemeinsam mit anderen als Miterben einsetzen. Dann sind wir Rechtsnachfolger und kümmern uns auch um die Nachlassabwicklung. Es ist genauso gut möglich, dem NABU e.V. ein Vermächtnis auszusprechen. Damit helfen Sie der Natur mittels eines konkreten Vermögenswerts aus Ihrem Nachlass: zum Beispiel mit einem Depot, einem Geldbetrag, einem prozentualen Anteil des Nachlasses, einem Schmuckstück oder einer Immobilie. Auch NABU-Stiftungen und NABU-Landesverbände können per Testament begünstigt werden.
Wichtig ist die konkrete Benennung als Erbe oder Vermächtnisnehmer und die korrekte Bezeichnung, bspw. NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin. Die Vereinsregisternummer vom NABU-Bundesverband lautet VR2303, eingetragen im Amtsgericht Stuttgart.
Welche Formen des Testaments gibt es?
Zu unterscheiden sind handschriftliche und notarielle Testamente, Einzel-Testamente oder gemeinschaftliche Testamente von Ehepaaren. Ein handschriftliches Testament muss vollständig per Hand verfasst werden. Es muss mit Datum und Ort versehen sein und Sie müssen es mit Ihrem vollständigen Namen unterschreiben. Wenn Sie sich für ein handschriftliches Testament entscheiden, empfehlen wir, vorab rechtlichen Rat einzuholen. Sprechen Sie uns dafür bitte an.
Auch ist es wichtig, das Testament zur sicheren Verwahrung im örtlichen Amtsgericht hinterlegen zu lassen.
Wie unterstützt mich der NABU e.V. bei der Testamentserstellung?
Bei allen Fragen stehen wir Ihnen gerne für ein kostenfreies, vertrauliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dafür mit Ihrem Terminwunsch bei Ariane Missuweit: Ariane.Missuweit@NABU.de.
Wenn Sie rechtliche Beratung wünschen, haben Sie die Auswahl zwischen einer telefonischen Erstberatung mit einer Fachanwältin für Erbrecht oder einer kostenfreien digitalen Testamentserstellung in Kooperation mit dem Portal Erblotse.
Wohin fließt meine Testamentsspende?
Zuwendungen per Testament sind ein sehr wertvoller Beitrag für unsere Naturschutzarbeit, denn im Gegensatz zu Spenden können wir sie als eine Art „Sparbuch für die Natur“ zurücklegen und zum passenden Zeitpunkt einsetzen – für Leuchtturm-Projekte und solche, die besonderen oder akuten Förderbedarf haben. Wenn Sie eine thematische Verwendung wünschen, z.B. für Moore, Wälder oder Vogelschutz, ist dies auch machbar, solange der Zweck offen genug formuliert ist.
Wie steht's mit Immobilien und Sachgegenständen?
Ja, Sie können dem NABU-Sachgegenstände und Immobilien hinterlassen. Wir sind in der Verwaltung routiniert und arbeiten dabei, wenn sinnvoll, mit ausgewiesenen Experten zusammen. Die Erlöse kommen so der Natur zugute. Wenn wir als Erbe eingesetzt werden, kümmern wir uns sorgfältig um die kompletten Haushaltsauflösung, die Kündigung von Verträgen, etc.
Wie ehrt mich der NABU?
Wir halten gerne mit Ihnen einen guten Kontakt zu Lebzeiten, beispielsweise senden wir Ihnen Einladungen zu Exkursionen, zu NABU-Veranstaltungen und in die NABU-Zentren deutschlandweit. Verstorbene Erblasser werden im NABU-Jahresbericht und in der NABU-Gedenkinstallation in der Berliner Bundesgeschäftsstelle geehrt.
Wo erhalte ich weitere Anregungen und Rat?
Hier finden Sie für den schnellen Überblick unsere Checkliste und den NABU-Ratgeber Testament zum Download.
Bei allen Fragen sind wir für Sie da! Unverbindliche und vertrauliche Gesprächstermine vereinbaren Sie mit Ariane Missuweit per E-Mail (Ariane.Missuweit@NABU.de) oder unter 030-28 49 84-1572. Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte für eine juristische Beratung.
Die Welt verantwortungsvoll mitzugestalten, ist für viele ein Grundsatz, der sie durch das Leben leitet. Und immer mehr Menschen möchten das, was ihnen im Leben wichtig ist, an die nächste Generation weitergeben. Mit einem Testament ist das möglich. Mehr →
Ob durch die Errichtung einer eigenen Treuhandstiftung, eines Naturschutzfonds oder über die Zustiftung zu einer bestehenden NABU-Stiftung – mit einer Stiftung kann man sich dauerhaft für die Natur einsetzen. Mehr →
Der NABU-Generationenbaum symbolisiert ein Geschenk von Naturschützer*innen an zukünftige Generationen. Die auf dem Baum verewigten Menschen möchten den NABU in ihrem Testament bedenken, um die Natur in ihrer Schönheit und Vielfalt zu erhalten und somit ein bleibendes Werk zu hinterlassen. Mehr →
