Am Unteren Niederrhein ist ein wichtiges Brutgebiet für den stark gefährdeten Kiebitz – doch auch hier lauern viele Gefahren. Bitte helfen Sie dabei, die Kinderstuben des kleinen Vogels zu schützen!
Jetzt spenden!Zu viele Gewerbeabfälle werden verbrannt
Recycling immer noch ausbaufähig
Jährlich fallen in Gewerbe und Industrie sowie in privaten und öffentlichen Einrichtungen große Mengen Abfälle an, die in ihrer Zusammensetzung den Abfällen aus den privaten Haushalten sehr ähnlich sind. Während jedoch Privatpersonen schon seit Jahren und Jahrzehnten zur Trennung von Kunststoffen, Papier, Bioabfall und Co. angehalten werden, werden Gewerbetreibende bislang nur unzureichend in die Mülltrennungspflicht genommen.
Ein gesetzlicher Rahmen für mehr Recycling
Das Aufkommen an gemischten haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen belief sich 2017 in Deutschland auf 5,7 Millionen Tonnen. Doch nur etwas mehr als fünf Prozent dieser Abfälle werden laut Umweltbundesamt recycelt. Der Rest wird zum größten Teil verbrannt. Die Kreislaufwirtschaft im Gewerbebereich steht also noch am Anfang.
Damit mehr Abfälle getrennt und recycelt werden, schreibt die Gewerbeabfallverordnung seit 2017 vor, dass Betriebe Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe, Textilien, Holz und Bioabfälle getrennt sammeln müssen. Nur wenn dies vor Ort technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein sollte, können die Abfälle stattdessen an eine Vorbehandlungsanlage weitergegeben werden. Dort müssen mindestens dreißig Prozent dieses Abfallgemisches recycelt werden. Zum überwiegenden Teil werden die gemischten Abfälle jedoch verbrannt, da es nicht einfach ist, diese technisch zu trennen und zu recyceln. Laut Berechnungen des Öko-Instituts im Auftrag des NABU könnten jährlich 1,4 Millionen Tonnen Gewerbeabfälle weniger verbrannt werden, wenn die 30-Prozent-Quote eingehalten werden würde. Dadurch ließen sich 3,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr einsparen.
Für die von den Gewerbetreibenden getrennt gesammelten Abfälle gibt es hingegen keine Recyclingquoten. Dies führt zu Fehlanreizen bei der Sammlung und Verwertung. Denn um die 30-Prozent-Quote für gemischte Gewerbeabfälle zu erfüllen, fordern manche Vorbehandlungsanlagen Unternehmen sogar dazu auf, werthaltige Abfälle nicht zu trennen und stattdessen den Anlagen als gut zu recycelndes Gemisch zu überlassen.
Auch Baustellenabfälle unterliegen der Gewerbeabfallverordnung. Demnach müssen unter anderem Ziegel, Dämmmaterial, Beton und Fliesen getrennt gesammelt werden. Auch hier darf ein Gemisch nur dann an eine Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage weitergegeben werden, wenn die Trennung auf der Baustelle technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar?
Sicherlich mag es einzelne Fälle geben, wo eine Getrenntsammlung der Gewerbeabfälle vor Ort technisch nicht möglich ist, beispielsweise wenn nicht ausreichend Platz vorhanden ist. Auch kann der wirtschaftliche Mehraufwand für die Getrenntsammlung in bestimmten Situationen außer Verhältnis zum ökologischen Ertrag stehen. Etwa wenn von einer Abfallfraktion nur äußerst geringe Mengen anfallen.
Die Ausnahmetatbestände und ihre rechtlichen Unklarheiten öffnen jedoch Tür und Tor für diejenigen Gewerbetreibenden, die sich einer Getrenntsammlung entziehen möchten. Das Problem ist, dass „technische Möglichkeit“ und „wirtschaftliche Zumutbarkeit“ sehr dehnbare Begriffe sind, die nicht eindeutig festgelegt sind. Das darf nicht dazu führen, dass sich Betriebe einfach der Trennpflicht entziehen, indem sie beispielsweise auf Mehrkosten verweisen. Die Gewerbeabfallverordnung schreibt zwar vor, dass die Betriebe die Getrenntsammlung dokumentieren und Ausnahmen hiervon begründen müssen. Allerdings muss diese Dokumentation nur auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden. Damit die Ausnahmen tatsächlich nur dort gelten, wo sie berechtigt sind, braucht es deshalb regelmäßige Kontrollen. Doch daran mangelt es.
Verordnungen beschließen und vollziehen!
Damit die Gewerbeabfallverordnung umgesetzt und Abfälle möglichst umfassend recycelt werden, braucht es Kontrollen, bei denen den Betrieben auf die Finger geschaut wird, inwieweit sie ihre Abfälle tatsächlich getrennt sammeln. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten in den Vollzugs- und Kontrollbehörden wird die Gewerbeabfallverordnung allerdings gar nicht oder nur vereinzelt vollzogen. In der Folge wird weniger Abfall getrennt gesammelt, stattdessen landet das heterogene Abfallgemisch in der Vorbehandlungsanlage und wie beschrieben anschließend größtenteils in der Müllverbrennung.
Es ist schwer zu vermitteln, warum in Privathaushalten Abfälle sauber getrennt werden müssen, während gleichzeitig Gewerbe und Baustellen ohne Folgen Abfallstoffe gemischt sammeln können und sie damit in der Regel der stofflichen Wiederverwertung entziehen. Dies geht zu Lasten sowohl der Umwelt als auch jener Unternehmen, die der Pflicht nachkommen und dadurch gegebenenfalls Marktnachteile gegenüber den untätigen Wettbewerbern erleiden.
Das Geschäft mit dem Export
Mangelnde Kontrollen führen auch dazu, dass Gewerbeabfälle häufig auf intransparenten und mitunter illegalen Wegen ins Ausland gebracht werden. So lässt sich oftmals beobachten, dass die Exporte von Gewerbeabfällen zunehmen, wenn die Verwertungspreise innerhalb Deutschlands steigen. Entsorger suchen sich häufig den Weg der geringsten Kosten. Oftmals werden die Abfallgemische auch umdeklariert und auf illegale Weise über dubiose Zwischenhändler beispielsweise in osteuropäische Länder exportiert, wo sie entweder verbrannt, gelagert oder deponiert werden.
Der Export deutscher Kunststoffabfälle in südostasiatische Länder wie Malaysia, Indonesien und Vietnam und seine dramatischen ökologischen Folgen ist mittlerweile verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Bisherige Erkenntnisse sprechen dafür, dass es sich bei diesen Abfällen vorrangig um Gewerbeabfälle handelt. Weitere Informationen zum Thema Plastikmüllexporte finden Sie hier.
Die gesetzlich verankerte Abfallhierarchie schreibt vor, nach welcher Priorität Abfall zu behandeln ist. Demnach steht Vermeidung und Wiederverwendung vor dem Recycling. Diese beiden ersten Stufen der Hierarchie werden jedoch in der Gewerbeabfallverordnung nicht berücksichtigt. Zahlreiche Materialien im Gewerbe- und Bauabfallbereich eignen sich dafür, wieder verwendet zu werden. Gerade viele Bauteile wie Fenster, Dachrinnen und Dachziegel sind häufig noch völlig intakt. Dieses Potenzial muss dringend näher untersucht und Eingang in die Gesetzgebung finden. Auch die Vermeidung von Gewerbeabfällen weist diverse Potenziale auf, darunter fallen auch Lebensmittelabfälle der Supermärkte.
Beispiel aus der Praxis: Lebensmittelabfälle vermeiden und ordnungsgemäß entsorgen!
Mindestens eine halbe Million Tonnen Lebensmittel werden jährlich im Handel weggeworfen – häufig sogar mitsamt der Verpackung. Anfang 2018 wurde in Schleswig-Holstein publik, dass über mehrere Jahre etwa fünf Tonnen Plastik aus einer Kläranlage in den angrenzenden Fluss, die Schlei, gelangten. Der Hintergrund: Lebensmittelabfälle wurden inklusive Verpackungen geschreddert, anschließend unzureichend gesiebt, im Faulturm der Kläranlage vergärt und letztlich in den Fluss eingeleitet. Der NABU Schleswig-Holstein hat hierüber ausführlich berichtet.
Der Fall zeigt, wie teilweise mit Abfällen im Lebensmittelhandel umgegangen wird. Zum einen wird deutlich, dass nach wie vor riesige Mengen Lebensmittel, die man eigentlich (vergünstigt) verkaufen oder weitergeben könnte, unnötigerweise weggeworfen werden. Zum anderen wird die gesetzliche Pflicht verletzt, die besagt, dass „verpackte Lebensmittelabfälle, wie sie etwa in Supermärkten anfallen, grundsätzlich jeweils von der Verpackung zu trennen und nach den jeweiligen Abfallfraktionen (beispielsweise nach Pappe/Karton, Kunststoff, Bioabfälle) getrennt zu sammeln und zu befördern“ (LAGA-Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung) sind. Damit Umweltskandale wie an der Schlei verhindert werden, muss der Handel somit die Lebensmittel vor der Entsorgung auspacken. Allerdings gelten auch hier wieder die Ausnahmen der „technischen Unmöglichkeit“ und „wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“.
NABU-Forderungen
- Vollzug und Kontrolle!
Die personellen Kapazitäten in den Vollzugs- und Kontrollbehörden der Bundesländer, Städte und Kreise müssen ausgebaut werden und systematische, regelmäßige Kontrollen der Gewerbetreibenden erfolgen. - Regionales Recycling statt globaler Exporte!
Der Export gemischter Abfälle in Länder außerhalb der EU muss verboten und die Ausfuhr und Verwertung im innereuropäischen Ausland stärker kontrolliert werden. Zugleich müssen regionale Sortier- und Recyclingstrukturen gestärkt werden. - Recyclingquoten für alle Gewerbeabfälle!
Neben gemischten Gewerbeabfällen braucht es auch Recyclingvorgaben für getrennt gesammelte Abfälle. Diese sollten sowohl gemeinsame als auch materialspezifische Recyclingquoten umfassen. - Ausnahmen definieren!
Für ein besseres Verständnis der Trennpflicht muss der Gesetzgeber genauer definieren, was die Ausnahmegründe „technisch unmöglich“ und „wirtschaftlich unzumutbar“ bedeuten. Die Begriffe müssen möglichst eng gefasst werden, damit die Ausnahmen nicht zur Regel werden. Die Gewerbetreibenden sollten außerdem verpflichtet werden, ihre Ausnahmegründe jährlich elektronisch an die Behörden zu übermitteln. - Vermeidung und Wiederverwendung!
Vorgaben, Abfälle zu vermeiden und zur Wiederverwertung aufzubereiten müssen vom Gesetzgeber in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben werden. Es bedarf Forschungs- und Förderprogramme, die Maßnahmen zur Abfallvermeidung in der Gewerbe- und Baupraxis entwickeln. Außerdem muss untersucht werden, welche Materialströme sich besonders für die Wiederverwendung eignen und wie diese Potenziale genutzt werden können. Das branchenspezifische Beratungsangebot für Gewerbetreibende zu betrieblichem Abfallmanagement, produktionsintegriertem Umweltschutz und Ressourceneffizienz muss ausgebaut werden.
In Deutschland werden jährlich mehr als 26 Millionen Tonnen Abfälle in Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken verbrannt. Bis zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist es noch ein weiter Weg. Mehr →
Unsere Plastikabfälle werden nicht nur innerhalb Deutschlands entsorgt und verwertet. Ein beträchtlicher Teil wird exportiert. Insbesondere Ausfuhren in Länder wie Malaysia oder die Türkei sind problematisch und müssen dringend reguliert werden. Mehr →
Praktisch gesehen heißt Kreislaufwirtschaft, Abfälle durch Wiederverwendung und Reparatur bestehender Produkte zu vermeiden. Ist das nicht möglich, werden sie wieder in ihre Ausgangsstoffe, also Rohstoffe, zerlegt und diese wiederverwertet. Mehr →