Wölfe im Recht
Dreifach-Schutz durch Gesetze und Konventionen: Wölfe haben in Deutschland einen hohen Schutzstatus – nicht allein durch deutsches Recht. Mehr →
Deutschland ist völkerrechtlich an die Berner Konvention und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) gebunden. Dort ist der Wolf als streng geschützte Art (im Anhang II, IV) gelistet. Ob die einzelnen geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz tatsächlich mit dem EU-Recht konform gehen, muss geprüft werden.
Bei der Planung von gesetzlichen Maßnahmen zum Wolf müssen die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und diese sehen vor: Herdenschutz vor Wolfsabschuss. Damit ist folgendes Prinzip gemeint: Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss einzelner Tiere dürfen erst in Betracht gezogen werden, wenn zum einen alle alternativen (belegbaren) Maßnahmen zum Schutz des Weideviehs im Vorfeld ausgeschöpft wurden. Zum anderen darf der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht verschlechtert werden.
Die ehemaligen Umwelt- und Agrarkommissare der EU, Karmenu Vella und Phil Hogan, gingen gemeinsam mit gutem Beispiel voran: Sie appellierten an die Mitgliedstaaten, dass das Zusammenleben mit großen Beutegreifern möglich ist. Dieses Zusammenleben funktioniere aber nur, wenn Agrar- und Umweltressorts an einem Strang ziehen. Damit das Wohl der Weidetierhalter sowie das des streng geschützten Wildtieres gleichberechtigt berücksichtig werden. Vella und Hogan haben deutlich gemacht, dass Herdenschutz hier das erste Mittel der Wahl ist.
Guter Herdenschutz minimiert Nutztierübergriffe und sorgt dafür, dass Wölfe sich erst gar nicht auf Nutztiere spezialisieren. Nach EU-Recht ist Herdenschutz (Zäune, Hunde und Erhaltungsmaßnahmen) zu 100 Prozent über den EU-Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) förderfähig. Es liegt demnach an der Bundesregierung, diese Möglichkeiten für Bund und Länder zu nutzen und Herdenschutz als effektive Maßnahme konsequent umzusetzen.
Gleichzeitig hat die EU nochmals betont, dass der Schutzstatus von Wölfen und anderen geschützten Wildtieren nicht verhandelbar ist. Die FFH-Richtlinien sind umfassend geprüft und für geeignet erklärt worden, Schutzstatusdebatten sind daher keine Option. Andere EU-Länder wie z.B. Schweden, die Wolfsbestände auch ohne vorangegangene Konflikte begrenzen, wurden bereits mehrmals von der EU-Kommission aufgefordert, dies zu stoppen und ihr Wolfsmanagement dem geltenden EU-Recht anzupassen.
Der NABU sieht keinen Grund für Deutschland, erneut geltendes EU-Recht auszureizen oder gar zu überschreiten. Vielmehr sollte Deutschland sich als Vorreiter für die Einhaltung geltenden EU-Rechts positionieren und dieses auch in der nationalen Gesetzgebung einhalten.
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