Sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass der Wolf in Deutschland wieder sicher leben kann. Werden Sie jetzt Wolf-Pate oder Patin!
Mehr Informationen zur Patenschaft!Unnötige und riskante Gesetzesänderung
Regierung plant Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes
Die Gesetzesänderung bringt keinen Gewinn für das Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf und keine Befriedung der politischen Situation. Statt lange erhoffter (und angekündigter) Klarheit im Umgang mit Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, wird die Gesetzeslage mit dem Entwurf unsicherer gemacht.
Der Gesetzesentwurf bringt keinerlei Verbesserung für den Umgang mit dem Wolf, sondern lediglich die risikoreiche Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes und damit die Aufweichung des Artenschutzes in Deutschland. Nebenbei werden wertvolle Ressourcen verschwendet. Die eigentlich notwendigen Ziele, Rechtssicherheit für Weidetierhalter zu schaffen und effektiven Herdenschutz flächendeckend voranzutreiben, werden mit der geplanten Änderung verfehlt.
Anstelle einer Gesetzesänderung und Öffnung des Bundesnaturschutzgesetztes - mit unabsehbaren Konsequenzen für den Artenschutz - müssen bestehende gesetzliche Begriffe und Auslegungshilfen, also ergänzende Texte zur Interpretation des Gesetzes, sowie Standards im Herdenschutz und Management-Pläne konkretisiert werden.
Das sagt der NABU zu den einzelnen Punkte der geplanten Gesetzesänderung
Mit der Änderung im Bundesnaturschutzgesetz soll u.a. in §45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 ermöglicht werden, dass Maßnahmen zur Abwendung von wirtschaftlichen Schäden durch Wildtiere bereits dann vorgenommen werden können, wenn es „ernste“ Schäden für Wiedetierhalter, Forst- und Landwirte anstatt „erhebliche“ sind. Damit sollen Landwirte bei Übergriffen auf geschützte Nutztiere auch entschädigt werden, wenn es keine „Existenzbedrohung“ für den Betrieb gibt.
Eine Änderung der einzelnen Begrifflichkeiten bringt jedoch keine Klarheit für die Auslegung der Gesetzestexte: Weder „existenzbedrohend“, noch „ernst“ oder „erheblich“ sind rechtlich näher definiert. Den Weidetierhaltern wird somit eine Rechtssicherheit suggeriert, die in der Realität nicht existiert. Die Entscheidungen landen am Ende trotzdem als Einzelfälle vor Gericht.
Das bestehende Naturschutzrecht ist völlig ausreichend, um im Artenschutz auch mit Konfliktfällen umgehen zu können. Für eine tatsächliche und praktische Verbesserung der Rechtssicherheit wäre eine Überarbeitung der Auslegungshilfen zu bestehenden Begrifflichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes deutlich zielführender und auch ohne Gesetzesöffnung möglich. Der NABU fordert zudem Klarheit in den Kriterien und der Definition zu Ausnahmegenehmigungen, bei wiederholten Übergriffen auf geschützte Nutztiere und die damit einhergehenden Anforderungen und Standards an den Herdenschutz.
VerbändePapier
Gemeinsam mit zehn anderen Organisationen aus der Landwirtschaft und Nutztierhaltung, des Natur- und Tierschutzes sowie der Jagd hat der NABU eine Empfehlung für einen bundeseinheitlichen Herdenschutz und Kriterien zur Tötung von Wölfen, die wiederholt Nutztiere gerissen haben, vorgelegt. Mehr →
Um den Schutz anderer Arten wenigstens nicht zu gefährden, sollten etwaige Gesetzesänderungen zumindest ausschließlich auf den Wolf bezogen werden. Daraus ergibt sich aber eine weitere essentielle Bedingung: Im Umgang mit dem Wolf müssen präventive Maßnahmen, also die zumutbaren Alternativen, dabei konsequent mitgedacht werden. Was kurz gesagt bedeutet: An Herdenschutz führt kein Weg vorbei.
Es gibt derzeit bereits Bestrebungen der Landesministerien, die verstärkte EU-Förderung in Anspruch zu nehmen, mit verbesserten Beihilferegelungen die Weidetierhalter optimaler zu unterstützen. Diese Maßnahmen müssen nun bundesweit ausgebaut werden. Neben finanzieller Unterstützung bedarf es zudem klarer bundeseinheitlicher Standards im Herdenschutz, unbürokratischer Entschädigungen im Fall eines Risses und Beratungsleistung für Weidetierhalter.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat bereits einen fachlich fundierten Herdenschutzleitfaden zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf vorgelegt (BfN-Skripten 530, 2019). Der NABU fordert die Regierung auf, diese in ihren Strategien auch zu beachten.
Die Gesetzesänderung genau betrachtet
Es wird ein § 45a zum Umgang mit dem Wolf vorgeschlagen, die der NABU wie folgt bewertet:
(1): Das Füttern und Anlocken wilder Wölfe mit Futter soll verboten werden. Das begrüßt der NABU. Wölfe, die Menschen zu nahe kommen, wurden meist angefüttert. Dieses Verbot sollte aber besser in den Ordnungsgesetzen der Länder eingebracht werden. Es ist also unnötig, dafür das Bundesnaturschutzgesetz zu öffnen.
(2): Auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier sollen in Zukunft bis zum Ausbleiben der Schäden Abschüsse der ansässigen Wölfe durchgeführt werden dürfen. Das klingt nach blindem Aktionismus statt einem fachlich sinnvollen Management-Plan. Wie dieses Vorgehen mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung („Arten erhalten – Lebensräume schützen“) konform gehen soll, bleibt ein Rätsel. Auch in Hinblick auf geltendes EU-Recht ist es fraglich, ob sich Deutschland mit der geplanten Gesetzesänderung im legalen Rahmen befindet, denn die Einzelfallentscheidung (oder „Individuenbezug“) ist hier in Frage gestellt. Der bürokratische Aufwand würde damit außerdem enorm steigen und wichtige Ressourcen verschlingen.
(3): Hybriden zwischen Wolf und Hund (Wolfshybriden) sollen aus der freien Natur entnommen werden. Das begrüßt der NABU in Hinsicht auf den genetischen Schutz der Population. Aber auch dies ist bereits möglich und erfordert keine Öffnung des Gesetzes.
Wölfe haben in Deutschland einen hohen Schutzstatus. Doch nicht allein das deutsche Recht schützt die Tiere: Auch auf europäischer und internationaler Ebene genießt der Wolf einen besonderen Schutz, der Deutschland zur Fürsorge verpflichtet. Mehr →
Seit dem Jahr 2000 leben wieder Wölfe in Deutschland. Dadurch ergeben sich immer wieder neue Fragen rund um ihre Lebensweise, Biologie und darüber, wie man sich Wölfen gegenüber am besten verhält. Die wichtigsten Fragen hat der NABU hier beantwortet. Mehr →
Nachdem sie in Deutschland lange Zeit ausgerottet waren, wurden im Jahr 2000 die ersten Wolfswelpen in Freiheit geboren. Seitdem erobern sich die Wölfe ihren alten Lebensraum zurück. Wo leben sie in Deutschland, wie kam es zu der Rückkehr und woher kommen sie? Mehr →