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Vorlesen

Klimawirt*innen mit Moorflächen gesucht

Moorflächen nass bewirtschaften – ein Gewinn für Landwirtschaft und Klima

Mit der neuen NABU-Förderung Klima+ erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die auf ihren Moorflächen für mindestens drei Jahre den Wasserstand anheben und damit die CO₂-Emissionen erheblich reduzieren, bis zu 65 Euro jährlich pro Tonne CO₂-Ersparnis. Eine Bewerbung ist das ganze Jahr über möglich.

Klimawirt*in werden! - Foto: olezzo/AdobeStock

Klimawirt*in werden! - Foto: olezzo/AdobeStock

Nasse Moore sind sowohl Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen als auch effektive Kohlenstoffspeicher. Die in einem intakten Moor lebenden Pflanzen nehmen während ihres Wachstums Kohlendioxid (CO₂) aus der Atmosphäre auf und legen den Kohlenstoff dauerhaft im Torf fest.

Viele Moorböden sind heute degradiert. Den meisten Mooren wurde das Wasser entzogen, um sie so produktiv durch die Landwirtschaft nutzbar zu machen. Die Entwässerung und Urbarmachung waren über Jahrhunderte hinweg gesellschaftlich gewollt und galten als kulturelle Errungenschaft. Heute wissen wir, dass damit nicht nur wertvolle Lebensräume verloren gegangen sind, sondern auch unser Klima zusätzlich belastet wird. Denn werden Moore entwässert, wird der über Jahrtausende festgelegte Kohlenstoff mobilisiert und enorme Mengen an Treibhausgasen gelangen innerhalb kürzester Zeit in die Atmosphäre. Durch die Wiedervernässung von Mooren können wir auf kleiner Fläche einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Der NABU fördert daher Moorschutz-Projekte, um die Freisetzung von Treibhausgasen zu reduzieren.


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News zur NABU-Förderung Klima+

5. Mai 2022 - NABU und das Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnen Absichtserklärung zur Wiedervernässung von Mooren

Am heutigen Tag haben NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die Emissionen aus entwässerten Mooren zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag für den natürlichen Klimaschutz zu leisten.

Damit ergänzt die NABU-Förderung Klima+ die bereits vorhandenen Förderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erreichung der Klimaziele in der Fläche.

Zur Pressemitteilung


  • Entwässerte Moorböden auf Ackerland setzen mindestens 24 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Hektar und Jahr frei. - Grafik: Hannes Huber

  • Werden entwässerte Moorböden als Grünland bewirtschaftet, gelangen immer noch bis zu 15 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Hektar und Jahr in die Atmosphäre. - Grafik: Hannes Huber

  • Auf wiedervernässten Moorböden, auf denen zum Beispiel Schilf oder Rohrkolben angebaut werden, können noch 4 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Hektar und Jahr freigesetzt werden. - Grafik: Hannes Huber

Nasse Flächen erfolgreich bewirtschaften

Wenn die Landwirtschaft auf ihren Moorflächen auf eine nachhaltige Feucht- und Nasswiesenbewirtschaftung umstellt, können die angepasste Nutzung und insbesondere hohe Wasserstände zu großen Emissionseinsparungen führen.

Um nasse Moorböden zu bewirtschaften und zu erhalten, ist es wichtig, die Arbeitsweise anzupassen – etwa durch:


Nasswiesen mit Paludikulturen lassen sich mit leichter Technik oder Traktoren mit Zwillingsreifen bewirtschaften. - Foto: NABU/Sigrid Harl

Nasswiesen mit Paludikulturen lassen sich mit leichter Technik oder Traktoren mit Zwillingsreifen bewirtschaften. - Foto: NABU/Sigrid Harl

  • hohe Wasserstände auf der Fläche: das heißt, mit einem ganzjährigen, deutlichen Wasserrückhalt auf Moorflächen mit der Zielwasserstufe 4+ oder 5+, mindestens aber Wasserstufe 3+ (dies entspricht einem Wasserstandsmedian von ca. 0,15 bis 0,35 Metern unter Flur im Zeitraum  vom 1. Dezember bis 31. Mai),
  • eine nachhaltige Feucht- und Nasswiesenbewirtschaftung, beispielsweise durch den Anbau von Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Großseggen) oder durch die Beweidung mit Wasserbüffeln,
  • die Anpassung von Landmaschinen an nasse Bedingungen, zum Beispiel durch leichte, an Moorboden angepasste Technik wie Moorraupen (umgebaute Pistenraupen) oder Traktoren mit Zwillingsreifen.

Der NABU will diese Maßnahmen unterstützen und bietet deshalb die neue NABU-Förderung Klima+ als finanziellen Ausgleich an.


Mit Klima+ jährlich bis zu 65 Euro pro Tonne CO2-Ersparnis erhalten

Der NABU belohnt Landwirtschaftsbetriebe mit Klima+, einer Klimaförderung für die Minderung der CO₂-Freisetzung auf Moorflächen. Dieses neue Förderinstrument des NABU hat zunächst eine Laufzeit von zehn Jahren. Profitieren können davon Betriebe, die auf ihren Moorflächen den Wasserstand anheben wollen und damit die CO₂-Freisetzung verringern.

Klima+ ist eine leistungsgebundene Entschädigung. Sie wird an Landwirt*innen gezahlt, die sich bereit erklären, die vereinbarten Maßnahmen freiwillig und mindestens für drei bis maximal zehn Jahre durchzuführen. Eine Förderung kommt grundsätzlich für alle landwirtschaftlich genutzten Moorböden infrage, bei denen CO₂-Einsparungen nachgewiesen werden können und welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


  • Die Moorbodenfläche verfügt über eine mindestens 30 Zentimeter starke Torfschicht. Die Mächtigkeit der Torfschicht kann zum Beispiel durch boden- oder moorkundliche Sondierung nachgewiesen werden.
  • Die Fläche ist mindestens zehn Hektar groß, auf ihr können mindestens 100 Tonnen CO₂ jährlich eingespart werden und Sie sind nachweislich Eigentümer*in, Pächter*in oder eine Gemeinschaft mit entsprechenden Vertragslaufzeiten.
  • Die erforderliche Stauhöhe und die Art der Markierung sind vorher gemeinsam mit einem vom NABU beauftragten technischen Dienstleister festzulegen. Bei rechtlicher Erfordernis ist für die Stauhöhe eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Hierbei unterstützt der NABU bzw. sein technischer Dienstleister.
  • Wasserstandsanhebungen auf der Moorfläche werden vor oder mit Beginn des Förderprogramms umgesetzt und können durch Messungen und Vegetationsaufnahmen überprüft werden.
  • Die Wiedervernässungsmaßnahme ist mit allen benachbarten, eventuell betroffenen Flächeninhaber*innen, insbesondere Oberliegern, sowie gegebenenfalls auch mit den Wasser- und Bodenverbänden abzustimmen und Einvernehmen herzustellen. Das Einvernehmen ist unter Hinzuziehung des technischen Dienstleisters des NABU zu dokumentieren.
  • Die erforderliche Mindeststauhöhe wird eingehalten, sofern keine höhere Gewalt (zum Beispiel Dürreperioden) auf die Durchführbarkeit einwirkt. Hier sind dagegensprechende Gründe (Ursache, Dauer, Zeitpunkt) beim technischen Dienstleister des NABU umgehend schriftlich oder per E-Mail anzumelden und zeitnah prüfen zu lassen.
  • Sie erhalten für die gleiche Fläche keine Landesförderung, zum Beispiel zur moorschonenden Stauhaltung, die eine andere Förderung ausschließt.

Gerne unterstützen Sie unsere technischen Berater*innen bei der Beantwortung der Frage, ob sich Ihre Fläche für die Förderung eignet!


Weitere Beratungsleistungen, damit ihr Klimaprojekt gelingt

  • für moorschonende/moorerhaltende Wasserstände notwendige bauliche Veränderungen auf den Flächen (zum Beispiel Sanierungen von Stauanlagen),
  • Anbau standortgerechter Pflanzen (Paludikulturen, zum Beispiel Rohrkolben),
  • standortgerechten Bewirtschaftungsmethoden,
  • stoffliche und energetische Verwertungsmöglichkeiten der Biomasse aus Nass- und Feuchtstandorten,
  • über Förderprogramme der Länder, um potenziell rückzahlungspflichtige Doppelförderungen zu vermeiden,
  • welche Zielwasserstände Sie einstellen und wie Sie dafür gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen können,
  • bei Fragen rund um die NABU-Fördeung Klima+.

So wird die NABU-Förderung Klima+ ausgezahlt

Nachdem das Einsparpotenzial kalkuliert wurde, erhalten die Betriebe jährlich zunächst die Hälfte der Förderung für ihre Flächen als garantierte Summe. Dieses Geld ist sozusagen die Gegenleistung dafür, dass die Landwirt*innen den Wasserstand auf ihrer Moorfläche freiwillig und vertraglich fixiert für mindestens drei Jahre anheben.


Im Sommer sollten Zielwasserstände von mindestens 20 bis 10 Zentimeter unter Flur gehalten werden können. - Foto: NABU/Sigrid Harl

Im Sommer sollten Zielwasserstände von mindestens 20 bis 10 Zentimeter unter Flur gehalten werden können. - Foto: NABU/Sigrid Harl

Idealerweise sollte der Wasserstand – gegebenenfalls mit der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis – bereits im Winter bis zum 1. Januar des ersten Förderjahres angehoben worden sein, um im Folgejahr einen Effekt zu verzeichnen. Für eine größtmögliche Emissionseinsparung ist es wünschenswert, im Sommer auf den Flächen Zielwasserstände von mindestens 20 bis 10 Zentimeter unter Flur halten zu können. Gewünscht ist insbesondere eine Zuwässerung auch im Sommer, die zu einem höheren mittleren Wasserstand (Median) führt und damit einen höheren CO₂-Rückhalt bewirkt. Die Wasserstandsanhebung darf, insbesondere bei erforderlichen baulichen Maßnahmen und entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnissen, dabei zunächst als vorläufiger Stau („Probestau“) für bis zu drei Jahre realisiert werden; dies erfordert gleichwohl regelmäßig das Einverständnis der zuständigen Unteren Wasserbehörde.

Eine genaue Einschätzung des Potenzials findet nach Prüfung der Unterlagen und vor Ort durch unsere Partner*innen statt.


Ein Beispiel:

Ein tief entwässertes Moorgrünland kann weit über 20 Tonnen CO₂ pro Jahr und Hektar emittieren. Wird der mittlere Wasserstand nun auf 20 bis unter 10 Zentimeter unter Flur angehoben, kann dies eine Minderung von bis zu 14 Tonnen CO₂ bedeuten – oder sogar darüber hinaus. In diesem Beispiel würden also 910 Euro Förderung pro Hektar für 14 Tonnen CO₂-Ersparnis kalkuliert und vertraglich festgehalten.

Das heißt: Der Betrieb bekommt zunächst eine garantierte und nicht rückzuzahlende Teilförderung von 455 Euro pro Jahr und Hektar durch den NABU – das entspricht der Hälfte der prognostizierten 910 Euro pro Hektar und Jahr für 14 Tonnen CO₂-Ersparnis.

Die restliche Hälfte der Förderung wird nach drei Jahren ausgezahlt, wenn die prognostizierte CO₂-Ersparnis anhand einer veränderten Vegetation und der gehobenen Wasserstände bestätigt werden kann. Das heißt: Je höher der Wasserstand, desto weniger CO₂-Emissionen – und desto höher die NABU-Förderung Klima+!


Die CO2-Einsparung messbar machen – mit dem GEST-Verfahren

Werden die vereinbarten jährlichen Mittelwasserstände eingehalten, lassen sich daraus die eingesparten Treibhausgas-Emissionen bestimmen. Dabei können Emissionswerte in Relation zu sogenannten Wasserstufen gesetzt und mit dem Vorhandensein oder auch Fehlen von Pflanzenarten beschrieben werden.


Um die kalkulierte CO₂-Ersparnis auf den geförderten Flächen nach drei Jahren bestätigen zu können, ermitteln unsere regionalen Kooperationspartner*innen grundlegende Standorteigenschaften wie die Ausgangsvegetation vor der Wasserstandsanhebung und die Artenzusammensetzung nach drei Jahren.

Angewendet wird dabei das sogenannte GEST-Verfahren: Dieses Verfahren beruht auf zahlreichen empirischen Untersuchungen und ordnet unter anderem bestimmte Vegetationsformen sogenannten Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen (GEST) zu. Aus dieser Klassifizierung können die zu erwartenden CO₂-Emissionen aus Moorböden und dementsprechend auch der Erfolg der Maßnahmen bestimmt werden.

Hat sich nach drei Jahren eine günstige Vegetation eingestellt, die die prognostizierte CO₂-Einsparung bestätigt, oder kann der Erfolg durch Messungen dokumentiert werden, wird die Restsumme der Klimaförderung ausgezahlt.


Werden die vereinbarten Wasserstände gehalten, kann in den Folgejahren der Erfolg durch Messungen und Vegetationsaufnahmen überprüft werden. - Foto: NABU/Eric Neuling

Werden die vereinbarten Wasserstände gehalten, kann in den Folgejahren der Erfolg durch Messungen und Vegetationsaufnahmen überprüft werden. - Foto: NABU/Eric Neuling


So einfach geht Klima+ in einzelnen Schritten


1. Bewerbung

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit unser technischer Dienstleister für Sie kostenlos aktiv werden kann. Sofern Sie es bereits wissen, teilen Sie uns Lage, Größe und aktuelle Wasserstände Ihrer für die Förderung infrage kommenden Fläche über unser Bewerbungsformular mit (siehe unten). Sie können sich das ganze Jahr über bewerben, aber bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung

  • Wasserstandsanhebungen auf der Moorfläche werden vor oder mit Beginn des Förderprogramms umgesetzt.
  • Die Gesamtrealisierung der Umstellung bzw. des Vorhabens (Flächenkulisse, wie Lage der Moorfläche, Prognose der CO₂-Ersparnis via GIS, Regulierungserfordernisse für Wasserstände etc.) muss bei der Bewerbung in Zusammenarbeit mit dem technischen Dienstleister des NABU dargestellt und mit Angaben zum/zur Zuwendungsempfänger*in, Beginn und Dauer der Durchführung sowie gegebenenfalls Angaben über Anträge zur Förderung bei anderen Förderinstitutionen beim NABU eingereicht sein.
  • Die Auszahlung der Förderung Klima+ erfolgt bis zum Ende des laufenden Jahres, wenn der Antrag bis spätestens 30. April eingegangen ist und im Anschluss bewilligt wurde.
  • Unvollständige Bewerbungen können nicht, später eingereichte erst für das folgende Förderjahr berücksichtigt werden. Bei später vollständig eingegangenen Anträgen, die bewilligt werden, erfolgt die Auszahlung bis zum 31.07. des Folgejahres. Eine Vertragsbeendigung wegen Wechsels in ein anderes Förderprogramm mit vergleichbarem Förderziel ist auch innerhalb der Bindungsfrist unschädlich für bis zum Wechselzeitpunkt entstandene Förderansprüche.

Tipp: Welche Gemarkung, Flur und Flurstücknummer Ihre Fläche hat, können Sie hier erfahren: https://leitungsauskunft-online.de

2. Prognose der CO₂-Ersparnis und Ihrer Förderung

Ermitteln Sie mit uns gemeinsam das mögliche Einsparpotenzial an CO₂-Emissionen aus dem Moorboden mittels Prognostizierung veränderter Wasserstände (GIS-basierte Modellierung). Gerne beraten wie Sie kostenlos über bestmögliche Varianten und Möglichkeiten der Realisierung.

3. Termin zur Erstaufnahme

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Erstaufnahme der Vegetation und des Moorbodens. Eine*r unserer regionalen Kooperationspartner*innen erfasst nach dem anerkannten GEST-Verfahren für Sie kostenlos den Ausgangszustand, wonach dann das vorher prognostizierte Einsparungspotenzial überprüft wird.

4. Vertrag

Erarbeiten Sie zusammen mit unserem für Sie kostenlosen technischen Dienstleister die Flächenkulisse, die mögliche Wasserstandsanhebung und das Einsparpotenzial, welches im Vertrag festgelegt wird. Senden Sie uns dann diesen Vertrag mit dem vom Dienstleister erstellten Flächensteckbrief die Selbstverpflichtungserklärung von Ihnen unterschrieben zurück. Die Bindungsfrist beträgt mindestens drei Jahre.

5. Auszahlung und Förderung

Die leistungsgebundene Förderung von bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂ je Jahr wird zunächst zur Hälfte als garantierte Summe ausgezahlt. Die Höhe der gezahlten Förderung richtet sich nach dem kalkulierten Einsparpontenzial. Diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Nach drei Jahren erfolgt die Ermittlung der CO₂-Einsparung durch Überprüfung der Vegetation und Wasserstandsanhebung mit dem GEST-Verfahren und im Anschluss die Auszahlung der Restsumme.

6. Sonstiges

Gerne beraten wir Sie auch zu flankierenden Maßnahmen, zum Beispiel bei der Umstellung der Bewirtschaftung, der Verwertung des sich verändernden Aufwuchses oder gegebenenfalls bei erforderlichen baulichen Veränderungen am Grabensystem.

 

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Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.


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Portfoliomanagerin – Naturschutzprojekte mit positiver Klimawirkung Sigrid.Harl@NABU.de + 49 (0)30.28 49 84-1936

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