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Partizipation – ein demokratischer Mehrwert!
Wie Beteiligungsmöglichkeiten Planungen verbessern, Natur und Umwelt nützen und Verbandsklagen vorbeugen



NABU-Aktive begutachten Planungen vor Ort - Foto: Tom Kirschey
Besserer Lärmschutz an viel befahrenen Straßen, die geplante Umgehungsstraße, das Bauprojekt auf der Stadtbrache – wir möchten bei Entscheidungen vor Ort mitreden, und das können wir auch. Dieses Prinzip heißt Partizipation und funktioniert zum Beispiel über runde Tische, Sprechstunden, Anhörungen und Bürgerbegehren.
Gesellschaftliche Partizipation ist das Herzstück unserer Demokratie und unseres Zusammenhalts. Im besten Fall ermöglicht Partizipation den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten und bei politischen Entscheidungen mitzureden. Partizipation sorgt für eine gemeinsame Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, vor denen wir stehen. Sie ermöglicht einen Austausch über verschiedene Sichtweisen. Das stärkt das Vertrauen in unsere Institutionen und gibt ein Gefühl der Zugehörigkeit und Verantwortung.
Besonders wichtig ist die Partizipation im Umweltbereich. Denn Bau- und Planungsvorhaben haben häufig starke Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima. Damit in dieser wichtigen Frage nicht nur einzelne Bürger*innen großen Planungsbüros, Investoren und Verwaltungseinheiten gegenüberstehen, nutzen und unterstützen auch Umweltverbände wie der NABU die partizipativen Prozesse. Durch Beteiligung der Öffentlichkeit steigen Qualität und Akzeptanz für Entscheidungen der Behörden. Mangelnde zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten wirken sich negativ auf das demokratische Engagement aus.
Kampf gegen die Zivilgesellschaft
Zunehmend gibt es Versuche, die Arbeit gemeinnütziger Organisationen einzuschränken, sie dazu zu diskreditieren und ihre Überparteilichkeit infrage zu stellen. Der NABU setzt sich dagegen für eine starke Zivilgesellschaft ein, und dafür, die besten Lösungen für Natur und Gesellschaft zu finden.
Wie Partizipation praktisch gelingt, und warum der Schutz dieses völkerrechtlich verankerten Rechts so wichtig ist, wird im Folgenden erklärt.
Partizipation im Umweltschutz: Von Gesprächen bis zur Klage
Partizipation beginnt mit Gesprächen und der Mitarbeit in öffentlichen Gremien. Sie umfasst auch Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren. Gelingt es trotz einer Beteiligung am Verfahren nicht, auf umweltgefährdende Aspekte hinzuweisen, können Umweltverbände im äußersten Fall Klage erheben, um die Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung durch ein Gericht kontrollieren zu lassen. Eine Klage kommt jedoch nur in Frage, wenn andere Formen der Beteiligung nicht erfolgreich waren, gegen bestehendes Recht verstoßen wird und erhebliche Schäden für Natur und Umwelt drohen. Gerichte prüfen dann, ob Umweltgesetze eingehalten und korrekt umgesetzt werden.
Daneben setzt der NABU auch auf Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände aufmerksam zu machen, und so mehr Bürger*innen zu ermöglichen, für den Erhalt der Natur aktiv zu werden. In vielen Fällen wird Partizipation durch aufklärende Darstellungen der strittigen Sachverhalte in den Medien und durch Diskussionsveranstaltungen begleitet.
Partizipation bei Planungsverfahren - Schritt für Schritt
Die Vorgehensweise in Planungsverfahren ist gesetzlich geregelt:
Information
Die zuständige Behörde sorgt dafür, dass die Planungsunterlagen öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann dann Stellung nehmen und Einwendungen gegen den Plan erheben.
Prüfung durch die Umweltverbände
Fachlich kompetente NABU-Aktive vor Ort prüfen das Vorhaben. Oftmals können Projekte ohne Probleme umgesetzt werden. Bei Bedenken machen sie konkrete Vorschläge. Zum Beispiel identifizieren sie Lebensräume geschützter Tiere und Pflanzen, die erhalten bleiben müssen. Oder sie schlagen ökologisch geeignetere Baumarten als Ersatz für Fällungen vor. Die Prüfung kann aber auch Fragen aufwerfen: Ist dieses Projekt an dieser Stelle überhaupt sinnvoll? Ist der Eingriff in Natur und Umwelt nicht unnötig oder viel zu groß? Gibt es Alternativen?
Bei großen und komplexen Projekten wie einem Autobahnbau ist eine umfassendere Prüfung nötig: Der Klimaschutz und indirekte Auswirkungen auf Natur und Umwelt müssen berücksichtigt werden. Das Ziel jeder Prüfung ist es, Umweltauswirkungen zu minimieren.
Stellungnahme der Umweltverbände
In einer fachlichen Stellungnahme wird das Ergebnis der Prüfung erläutert.
Beschluss der Behörde
Die zuständige Genehmigungsbehörde muss alle Einwände - auch die des NABU – prüfen und darüber entscheiden. Oftmals wird den Anregungen und Bedenken des NABU gefolgt und die Planung angepasst. Abschließend ergeht ein Beschluss. Diesen muss der Vorhabenträger bei der Umsetzung seines Projekts beachten.
Partizipation bei Gesetzgebungsverfahren
Über konkrete Planungsverfahren hinaus werden Verbände wie der NABU auch im Gesetzgebungsverfahren angehört - die sogenannte Verbandsbeteiligung. Dazu erhalten die Verbände die Gelegenheit, schriftlich zu Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Dieses Mittel wird ausgehöhlt, wenn die Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen sehr kurz sind – teilweise mit nur einem Arbeitstag Vorlauf. Wenn ein Gesetzesvorschlag dann erst einmal im Bundestag diskutiert wird, kann es auch sein, dass NABU-Fachreferent*innen angefragt werden, um im Rahmen von Ausschussanhörungen als Sachverständige Fragen zu beantworten.
Wenn trotz Beteiligung Umweltrecht missachtet wird: die Möglichkeit der Verbandsklage als Kontrollinstrument
Natur verschwindet lautlos, oft auch unbemerkt. Arten verlassen dauerhaft ihre beeinträchtigten oder zerstörten Lebensräume. Doch der NABU sorgt mit seiner Stimme dafür, dass Chance genutzt wird, dem entgegenzuwirken. Während die Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit eröffnet, durch Mitwirken im Verwaltungsverfahren Entscheidungen der Behörde zu verbessern, dient die Verbandsklage bei großen Zweifeln an der Vereinbarkeit der behördlichen Entscheidung mit geltendem Umweltrecht als Instrument der nachträglichen Kontrolle. Mit ihr haben Verbände die Möglichkeit, stellvertretend für Natur und Umwelt die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen. Diese Möglichkeit basiert auf der sogenannten Aarhus-Konvention, einer völkerrechtlichen Grundlage, sowie dem Europarecht.
Nur in wenigen Fällen wird der Klageweg beschritten: Obwohl der NABU bundesweit in unzähligen Fällen qualitativ hochwertige Stellungnahmen im Verwaltungsverfahren abgibt, entschied sich der Verband in den Jahren 2021 bis 2023 nur in 25 Fällen für eine Klage. Auch Behörden erkennen an, dass die Möglichkeit der Verbandsklage zur Verbesserung von Verwaltungsentscheidungen beiträgt.
Wie wird über das Engagement der Umweltverbände kommuniziert?
Immer wieder gibt es Kritik an der Art und Weise, wie NGOs ihr Partizipationsrecht nutzen. Wenn Umweltverbände wie der NABU beispielsweise zu Protesten aufrufen, sich in Planungsverfahren zu Wort melden oder Gebrauch vom Verbandsklagerecht machen, lautet die Kritik etwa: Diese Einmischung sorge für Verzögerungen, mache Projekte teurer, behindere die Wirtschaft oder die Aktivitäten seien parteipolitisch motiviert. Teilweise werden die Organisationen sogar als undemokratisch oder intransparent dargestellt.

Die zivilgesellschaftliche Partizipationsarbeit des NABU – so unterscheiden sich Realität und populistisch verzerrte Darstellungen.
Dem stellt sich der NABU entschieden entgegen: Der NABU ist inhaltlich und finanziell unabhängig und seit jeher überparteilich. Mit fast einer Million Mitgliedern und Fördernden ist er der größte Umweltverband der EU. Die Mitglieder und Ehrenamtlichen kommen aus allen Teilen der Republik und bilden die Mitte der Gesellschaft ab. Als NABU übernehmen wir seit 125 Jahren Verantwortung für unser Land. Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Standort Deutschland zukunftsfähig entwickelt, und stellen Ökosysteme und ihre Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft wieder her. Wie der NABU seine Arbeit finanziert, kann jede*r transparent in den Jahresberichten nachlesen.
Dass die Arbeit der Umweltverbände und anderer NGOs dennoch zunehmend angegriffen wird, offenbart den Versuch, die kritische Zivilgesellschaft zu behindern. Unbelegte Vorwürfe vor allem aus dem rechtspopulistischen Lager zeigen eine politisch-machtstrategisch begründete Ablehnung von NGOs, wie sie sich in autokratisch regierten Ländern wie Ungarn und Russland finden: Es wird versucht, Umweltverbände mit nachweislich falschen Behauptungen über ihre politische Ausrichtung oder Finanzierung öffentlich zu diskreditieren und aus der Meinungsbildung auszuschließen.
Dafür setzt der NABU sich ein
- Stärkung statt Diffamierung von zivilgesellschaftlichem Engagement als wesentliche Säule der Demokratie
- Ausbau der Bürgerbeteiligung: frühzeitig und während des gesamten Prozesses
- Mehr Anerkennung für das kritische Ehrenamt.
- Ziel ist es, den Wert der Demokratie für engagierte Mitbürger*innen innerhalb und außerhalb der Umweltverbände erlebbar zu machen, Frust über mangelnde Mitsprache zu vermeiden und mehr Menschen für ein Engagement zu begeistern.
Fragen und Antworten
Behindert Partizipation die wirtschaftliche Entwicklung?
Zivilgesellschaftliche Teilhabe und das Verbandsklagerecht sind nicht die Hauptursache für Planungsverzögerungen. Vielmehr sichert der Schutz von Natur und Klima langfristig Ökosystemleistungen für Wirtschaft und Gesellschaft.
Projekte mit großen Planungsverzögerungen, wie etwa der Flughafenbau in Berlin, wurden nicht von Umweltverbänden beklagt. Vielmehr liegen die Gründe in komplexen bürokratischen Strukturen, mangelnder Digitalisierung, Personalmangel in den zuständigen Behörden und teilweise unklaren gesetzlichen Vorgaben. Oft fungieren also Umweltverbände als Sündenböcke für Probleme, die anderswo entstanden sind.
Neben der reinen Geschwindigkeit ist zudem zu bedenken: Die Qualität und die Akzeptanz vieler Projekte profitiert davon, von Beginn an genügend Zeit einzuplanen für notwendige Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Berücksichtigung von Bürgeranliegen.
Wie kann sich ‚Planungsbeschleunigung‘ auf Beteiligung auswirken?
Infrastrukturprojekte sollen schneller geplant und umgesetzt werden. Das betrifft nicht nur einzelne Bauabschnitte von Autobahnen oder ein paar Windräder, sondern kommt voraussichtlich in den meisten Zulassungsverfahren zum Tragen, geht damit unsere gesamte Gesellschaft an und betrifft unsere gemeinsame Natur und Umwelt. Hier haben wir eine Übersicht erstellt, um die Diskussionen zum Thema Planungsbeschleunigung besser verständlich zu machen: Was ist eigentlich „Planungsbeschleunigung“?
Ist der NABU unabhängig und demokratisch strukturiert?
Über unsere Aktivitäten und Positionen bestimmen die Mitglieder und ihre gewählten Vertretungen im Rahmen der NABU-Satzung. Jede*r hat die Möglichkeit im Verband mitzuwirken.
Wie finanziert sich der NABU?
Wir verpflichten uns zu Transparenz und Offenheit gegenüber Mitgliedern, Spender*innen und der Öffentlichkeit. Deshalb veröffentlichen wir jährlich einen Bericht über unsere Arbeit, unsere Einnahmen sowie Ausgaben. Eine Übersicht, wie sich der NABU finanziert, finden sie zudem hier: Wie finanziert sich der NABU?
Zunehmend gibt es einseitige, bewusst polemisch begründete Bestrebungen, öffentliche Förderprojekte stark einzuschränken. Im Bundestag setzt sich insbesondere die AfD mit - nachgewiesen falschen - Behauptungen dafür ein, die Projektfinanzierung nicht nur von Umweltverbänden, sondern allgemein der politisch aktiven Zivilgesellschaft, einzustellen. Der Vorwurf auch anderer Parteien, dass hiermit Steuermittel für politische Einflussnahme genutzt würden, ist leicht zu entkräften: Bei öffentlich ausgeschriebenen Projekten bestimmt der Zuwendungsgeber die Ziele und Maßnahmen. Dabei handelt es sich oft um Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und die der Staat nicht selbst umsetzen kann. Eine Projektförderung ist zweckgebunden und wird von den übrigen Aktivitäten des NABU klar abgegrenzt.
Was kann ich tun, um die Teilhabe der Zivilgesellschaft zu verteidigen und meine Anregungen zu Eingriffen vorbringen?
Aktuell ist es nötiger denn je, den guten Ruf des ehrenamtlichen Engagements zu verteidigen und sicherzustellen, dass Beteiligungsrechte erhalten bleiben. Das kann jede*r konkret tun:
- Kontakt mit den Abgeordneten im Wahlkreis aufnehmen, Positivbeispiele für gelungene Partizipation teilen und mehr Natur- und Klimaschutz sowie den Erhalt der Partizipationsrechte einfordern.
- Ehrenamtlich engagieren, und Mitglied werden – sehr gerne beim NABU, aber nicht nur.
- Bei Wahlen für Parteien stimmen, die sich für mehr Partizipation einsetzen.
- Auch in den sozialen Medien hilft es, Positivbeispiele für gute Naturschutzarbeit und positiver Partizipationsgeschichten zu teilen.
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