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Windenergie-auf-See-Gesetz gefährdet Naturschutz in Nord- und Ostsee
Bau des Offshore-Windparks Baltic 1 - Foto: NABU/Andreas Fußer
Der Ausbau der Windenergie auf See ist notwendig und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Dabei ist Deutschland Vorreiter und verfügt über ein effizientes Planungs- und Genehmigungssystem. Doch mit einer aktuellen Gesetzesänderung droht eine Abkehr vom Meeresschutz.
Derzeit setzt Deutschland die europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive III, RED III) über das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) um. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung in der Nordsee großflächig Beschleunigungsgebiete schaffen, in denen sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als auch FFH-Verträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung entfallen würden.
Damit schießt Deutschland über europäische Vorgaben hinaus und riskiert das Erreichen von Umweltzielen in den schon heute stark belasteten Meeren vor unserer Haustür. Nicht nur Naturschutzverbände wie der NABU kritisieren das scharf, sondern auch die Offshore-Industrie selbst und der Umweltausschuss des Bundesrates.
Aktuelles Gutachten offenbart Schwächen der Novelle
Im Oktober 2025 wird das WindSeeG im Bundestag beraten, eine Entscheidung ist voraussichtlich für November geplant. Der diskutierte Gesetzentwurf enthält allerdings mehrere kritische Schwachstellen, wie ein Rechtsgutachten im Auftrag des NABU offenbart.
Kritische Punkte
- Der Entwurf verfehlt die Ziele der RED III, Klimaschutz und Naturschutz in Einklang zu bringen
- Der Entwurf geht weit über die RED III hinaus, zum Beispiel mit der Aussetzung der artenschutzrechtlichen Prüfung.
- Die Vielzahl der Europarechtskonflikte steigern das Risiko für Betreiber, gegen Naturschutzrecht zu verstoßen – und gefährden so Rechtssicherheit, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beim Offshore-Ausbau
- Beteiligungsrechte von Umweltverbänden werden massiv geschwächt, fehlen teils ganz. Das macht es unmöglich Projekte nach Umweltgesichtspunkten zu optimieren, dadurch steigt das Risiko von Klageverfahren.
- Wo Prüfungen entfallen, fehlen Daten, um Umweltauswirkungen rechtzeitig erkennen und mindern zu können
Verbesserungsbedarf in der Novelle
Deutschland droht vom Vorreiter des Offshore-Ausbaus zum Schlusslicht zu werden, der Gesetzentwurf des WindSeeG braucht dringende Anpassungen, damit Klimaschutz und Naturschutz Hand in Hand gehen können. Das geht auch aus einem parlamentarischen Abend des NABU mit Politiker*innen und Vertreter*innen der Offshore Windenergiebranche im Oktober 2025 hervor. Der Bundestag hat es in der Hand, die notwendigen Weichen zu stellen. Folgende Änderungen schlägt der NABU vor für eine Novelle des WindSeeG:
- Das 70 GW-Ausbauziel muss korrigiert werden, damit der Schutz und die Erholung unserer Meere weiter möglich bleibt.
- Auf viele andere geplante Änderungen sollte der Gesetzentwurf dagegen verzichten, um Europarecht zu wahren, Meere zu schützen und auch den Windenergieunternehmen eine rechtssichere Perspektive zu bieten
- Das kann gelingen, indem auf die künftige Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Offshore Wind weitgehend verzichtet und der §8a gestrichen wird. Diesen Spielraum räumt die RED III ausdrücklich ein, da in Deutschland kein Beschleunigungsbedarf besteht.
- Statt das Schallschutzkonzept aufzuweichen, muss Deutschland bei schallarmen Gründungen zum Innovationsmotor werden und dafür per Gesetz die Rahmenbedingungen schaffen.
Die europäischen Vorgaben nach RED III geben EU-einheitliche Regeln vor. Doch die Bundesregierung verabschiedet sich in den aktuell geplanten Anpassungen im Alleingang von einem kohärenten europäischen Arten- und Naturschutzniveau. Sie bricht ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, EU-Richtlinien Eins-zu-eins umzusetzen. Dabei darf es keine Rosinenpickerei geben: Eins-zu-eins muss auch für alle Bestimmungen zum Schutz von Natur und Umwelt gelten. Andernfalls drohen jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis zum Europäischen Gerichtshof – das kann niemand wollen.
Mehr zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie RED III, insbesondere für Wind an Land und Solar, finden Sie auf dieser Seite.
Worum geht es, und was läuft falsch?
1. Abbau von Umweltstandards ohne Notwendigkeit im WindSeeG
Laut RED III sollen die EU-Staaten ausreichend Flächen ausweisen, um nationale Klimaschutz- und Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen. Dieses Ziel hat Deutschland 2023 für die Windenergie auf See mit dem Flächenentwicklungsplan Offshore (FEP) sichergestellt. Mit ihm können unter Einhaltung notwendiger Umweltstandards bis 2030 weit mehr als 30 Gigawatt Offshore-Strom realisiert werden. Doch die Bundesregierung nutzt RED III, um den Naturschutz nach dem Oster- und Sommerpaket 2022 weiter massiv zu beschneiden. Zu einer Beschleunigung wird der Abbau von Umweltprüfungen nicht führen.
2. Europäisches Naturschutzrecht wird ignoriert
Zukünftig soll die Prüfung erheblicher Umweltauswirkungen bei Ausweisung von weiteren Beschleunigungsgebieten auf die Erhaltungsziele und geschützte Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie beschränkt werden. Verpflichtungen u. a. der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und der EU-Biodiversitätsstrategie würden ignoriert und die Bewertung der Ökosystemfunktionen wie auch eine ökosystembasierte Folgenabschätzung unmöglich gemacht.
3. Naturverträgliche Energiewende ohne UVP geht nicht
Mit dem Abbau aller Umweltstandards für nahezu alle Projekte des Windenergieausbaus auf See verlässt Deutschland sein jahrzehntelang etabliertes und rechtssicheres Planungssystem aus Strategischer Umweltprüfung (SUP), UVP FFH-Verträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlicher Prüfung. Diese Prüfungen ergänzen einander auf und sind zeitlich gut in die Planungs- und Genehmigungsabläufe integriert.
4. Artenschutzrechtliche Prüfung am Standort unverzichtbar
RED III sieht den Wegfall der artenschutzrechtlichen Prüfung allein in Ausnahmefällen und nur für Netz- und Speicherprojekte vor. Deutschland hingegen will sie überall und für alle Projekte der Offshore-Windenergie aussetzen. Fatal, denn ohne die Bewertung standort- und technikspezifischer Auswirkungen auf u. a. Schweinswale oder Zugvögel in der Fläche gleicht der Offshore-Ausbau einem Blindflug. Es können weder Vermeidungs- noch Verminderungsmaßnahmen entwickelt und angewendet werden.
5. Sensitivitätskarten als Voraussetzung der Beschleunigung
Eine Harmonisierung von Beschleunigungsbemühungen und Naturschutzverpflichtungen ist nur auf belastbarer Datengrundlage (u. a. die Sensitivitätskartierungen) zu erreichen. Zudem müssen das für den Offshore-Ausbau zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und das für den Meeresnaturschutz zuständige Bundesamt für Naturschutz (BfN) einvernehmlich zusammenarbeiten. Doch genau das will die Bundesregierung nicht und plant, alle Zuständigkeiten einseitig beim BSH zu bündeln.
Wegfall von Umweltprüfungen in Seevogel-Hotspots?!
Am 3. Juni 2024 veröffentlichte der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) eine Studie zu Seevögeln und dem Offshorewind-Ausbau (zum Download klicken). Für die gesamte deutsche Nordsee wurde die Verbreitung aller 20 regelmäßig vorkommenden Seevogelarten und ihre artspezifische Empfindlichkeit (Sensitivität) gegenüber Offshore-Windparks miteinander verschnitten. Herausgekommen ist eine Karte mit Flächen, in denen der Ausbau der Offshore-Windenergie besonders kritisch für Seevögel wäre.
Die Karte zeigt: Sogar Seevogel-Hotspots mit sehr hoher Gesamtempfindlichkeit sollen nach aktuellem Gesetzesentwurf zur Beschleunigungsfläche ohne UVP oder artenschutzrechtliche Prüfung werden. 70 Prozent des deutschen Trottellummen-Bestandes, 40 bis 55 Prozent der Eissturmvögel sowie 20 bis 25 Prozent der Basstölpel, Tordalke und Heringsmöwen würden wegen ihres Meideverhaltens ihren Lebensraum verlieren.
Empfehlungen und Forderungen des NABU
In seiner derzeitigen Fassung wird die geplante Gesetzesänderung nicht zur Beschleunigung beitragen. Vielmehr schafft sie auf Kosten der Meeresnatur Rechtsunsicherheiten und damit potenzielle Verzögerungen. Die nationale Umsetzung von REDIII schießt über das Ziel hinaus und konterkariert die vielzitierte und unverzichtbare Harmonisierung von Klima- und Naturschutz. Das bisherige Planungs- und Genehmigungssystem für den Ausbau der Offshore-Windenergie ist anerkannt, rechtssicher und von hoher Qualität. Genehmigungsverfahren sind auch dank einer hohen Standardisierung heute schon schneller als von der EU gefordert.
Die tatsächlichen Herausforderungen liegen
- im Netzausbau, der eng auf den Zubau von Windparks abgestimmt sein muss
- in einer verbesserten Hafeninfrastruktur im Rahmen eines nationalen Hafenkonzepts
- in Maßnahmen der Digitalisierung
- in der Ausbildung von Fachkräften.
Anstatt blindlings zu beschleunigen, müssen hochsensitive Flächen sorgfältig überprüft werden, ob sie überhaupt für eine Bebauung mit Offshore-Windparks geeignet sind. Vor allem die per Solarpaket im §8a WindSeeG pauschal beschleunigten Flächen müssen sofort auf den Prüfstand. Auch die RED III fordert, Sensibilitätskarten bei der Auswahl von Beschleunigungsflächen heranzuziehen.
Darüber hinaus braucht es eine signifikante Entlastung von Nord- und Ostsee. Beide Meere leiden schon jetzt unter den Auswirkungen insbesondere der Fischerei, des Rohstoffabbaus und der Schifffahrt. Gesunde Meere sind mit ihrer Vielfalt und als natürliche Kohlenstoffsenken unverzichtbare Verbündete in der Klimakrise. Die Bundesregierung verschärft aktuell die Krise der Meere und stellt sich mit falschen Entscheidungen gegen Grundprinzipien der Ökologie. Der NABU erwartet, dass der Deutsche Bundestag korrigierend eingreift.
Was das 70-GW-Ausbauziel bedeutet für...
... die Meere?
Das BfN-geförderte NaMaRo-Projekt hat auf Grundlage umfangreicher Daten Sensitivitätskarten verschiedener Artengruppen erstellt und untersucht, ob Ausbau-Szenarien zwischen 40 und 70 GW naturverträglich sind, also mit den geltenden Naturschutzverpflichtungen vereinbar sind. Die Ergebnisse zeigen: Die Auswirkungen auf das Ökosystem Meer sind so groß, dass ein 70 GW-Ausbau nicht naturverträglich umsetzbar ist. Selbst bei 40 GW sind noch weitere ambitionierte Schutzmaßnahmen notwendig, um eine naturverträgliche Umsetzung sicherzustellen.
... und ihre Bewohner?
Seevögel, Meeressäuger, Fische, geschützte Biotope am Meeresgrund: sie alle wären vom 70 GW-Ausbauziel betroffen, wie das NaMaRo-Projekt zeigt.
Seevögel reagieren sehr empfindlich gegenüber den mehr als 200 Meter hohen Windrädern auf dem Meer. Jüngste Forschungsergebnisse zeigen, dass Trottellummen diese mit einem Radius von bis zu 20 Kilometern meiden. Weitere Studien belegen, dass beispielsweise auch Stern- und Prachttaucher Windräder weiträumig meiden.
Bei dem derzeitigem Ausbauszenario würden knapp 80 Prozent der Trottellummen in der deutschen Nordsee ihren Lebensraum verlieren, aber auch Stern- und Prachttaucher, Eissturmvögel, Basstölpel, Tordalke und Heringsmöwen wären betroffen.
Gleichzeitig steigt das Kollisionsrisiko für Zugvögel und Fledermäuse. Und auch der Schweinswal, dessen Population in der deutschen Nordsee in den letzten 20 Jahren um etwa 40 Prozent abgenommen hat, wäre durch Lebensraumverluste und die lärmintensiven Bauarbeiten für tausende neue Windräder gefährdet.
Vorranggebiete und Vorrangflächen für Offshore-Windenergieanlagen (graue und schraffierte Flächen) nach Maritimer Raumordnung 2021. Die weiß dargestellten Flächen zeigen den rechnerischen Lebensraumverlust von Trottellummen: knapp 80 Prozent der Tiere würden hier ihren Lebensraum verlieren. Karte: Peschko et al. 2024
NABU-Forderungen
Die aktuellen Entwicklungen werden den gleichberechtigten Krisen von Klima und Biodiversität nicht gerecht. Gesunde und vielfältige Meere sind Verbündete in der Klimakrise. Daher fordert der NABU:
- Deutschland muss seine Klimaneutralität im Einklang auch mit dem europäischen Naturschutzrecht erreichen, die 1:1-Umsetzung von Europarecht verspricht auch der Koalitionsvertrag.
- Die (inter)nationalen Verpflichtungen des marinen Biodiversitätsschutzes stehen im gleichberechtigten Interesse mit den notwendigen Anstrengungen des Klimaschutzes. Das im WindSeeG-Entwurf einseitig formulierte „überragende öffentliche Interesse“ der Windenergie widerspricht dem; auch der Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts muss als „überragendes öffentliches Interesse“ im Bundesnaturschutzgesetz verankert werden.
- Keine Windparks in Schutzgebieten. Der „Prüfauftrag“ für die Doggerbank muss endlich vom Tisch.
- Jeglicher Zubau der Offshore-Windenergie muss durch wirksame Artenhilfsprogramme begleitet werden und mit einer massiven Reduktion anderer kumulativer Belastungen einhergehen, hier vorrangig die Fischerei, Schifffahrt und der Rohstoffabbau.
Stellungnahmen zum Download
Stellungnahme des Dachverbands deutscher Avifaunisten
Gemeinsame Stellungnahme der Offshore-Branche und Naturschutzverbände
Letzte Aktualisierung: 10/2025
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