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Jetzt informieren!Neue Richtlinie für Energiewende in Europa
So setzt Deutschland die RED III für Wind an Land und Solar um
Die Energiewende in Deutschland und Europa schreitet voran und verändert sich. Um den Ausbau von Wind- und Solarenergie noch weiter zu beschleunigen, wurde auf EU-Ebene in den vergangenen Jahren eine der größten Richtlinien-Änderungen auf den Weg gebracht: RED III (direkt zur Erklärung).
Als NABU haben wir die Verhandlungen bereits auf europäischer Ebene begleitet, denn die Veränderungen betreffen auch bisherige Regeln und Verordnungen im Natur-, und Klimaschutz in Deutschland. Wie die Umsetzung in Deutschland aussieht, wo der Gesetzgebungsprozess gerade steht und welche Details der NABU besonders kritisch sieht: Wir fassen an dieser Stelle alle Entwicklungen für den Bereich Wind an Land und Solarenergie für Sie zusammen.
- Aktuelle Kritikpunkte des NABU
- Stellungnahme zu RED III als Download.
Gesetzgebungsprozess: Wo die RED III gerade steckt
26.09.2024 - Der Gesetzesentwurf der REDIII wurde durch die 1. Lesung in weitere Verfahren in den Bundestag gegeben. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Federführung und wird somit auch die öffentliche Anhörung – voraussichtlich am 16.10. - durchführen. Jetzt hängt es an den Abgeordneten die Widersprüche zwischen EU-Richtlinie und deutschem Gesetzesentwurf aufzulösen. Der NABU hat eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede erstellt, die ihr hier findet.
Zum aktuellen Gesetzesentwurf.
RED III: Bedeutung und weitere Informationen
Was ist eigentlich die REDIII?
RED steht für Renewable Energy Directive und bedeutet übersetzt „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“. Die III steht für die dritte Version der Richtlinie, die seit 2009 bereits zweimal angepasst wurde. Erarbeitet wurde sie auf EU-Ebene und beinhaltet viele Vorgaben, die die Energiewende in der EU voranbringen sollen. Dazu zählen Ausbauziele und Bestimmungen zu Genehmigungen von Wind- und Solaranlagen und anderen Formen der erneuerbaren Energien.
Was bedeutet die REDIII für Deutschland?
Wird die Richtlinie geändert, müssen auch in Deutschland Gesetze so geändert werden, dass sie die neuen Vorgaben der EU erfüllen.
Wie die RED III in Deutschland Natur- und Klimaschutz verändert
Tatsächlich enthält der aktuelle Gesetzesentwurf viele verschiedene Änderungen. Wir beschränken uns aber auf die Stellen, die aus Sicht des Umweltschutzes entscheidend sind.
Die gesamte Stellungnahme des NABU finden Sie hier als Download. Zur Umsetzung der Richtlinie für Windenergie auf See finden Sie außerdem hier weitere Informationen.
Überregionale Plaung
Bisher konnten ausschließlich Gemeinden festlegen, dass in ihrem Gebiet Solarparks gebaut werden können. Das soll jetzt auch auf überregionaler Ebene festgelegt werden können.
Beschleunigungsgebiete
Beschleunigungsgebiete sollen Gebiete sein, für die schon im Vorfeld festgestellt werden soll, dass der Ausbau erneuerbarer Energien dort keine gravierenden Auswirkungen auf die Umwelt hat. Auswirkungen auf die Natur sollen dann weniger genau geprüft werden, wenn solche Anlagen dort beantragt werden. In Deutschland sollen alle Gebiete, die bisher für den Bau von Windenergieanlagen bestimmt sind – sogenannte Windenergiegebiete – auch zu Beschleunigungsgebieten werden. Für Gebiete für Solaranlagen soll das ebenso möglich sein, darüber können aber die zuständigen Behörden entscheiden.
Ausnahmen bei Beschleunigungsgebieten
Es soll Ausnahmen geben für bestimmte Arten von Schutzgebieten und andere wertvolle Gebiete für Arten, zum Beispiel wichtige Rastgebiete. Außerdem müssen die Planungsbehörden für jedes dieser Beschleunigungsgebiete individuell Regeln vorgeben, wie Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen bei der Genehmigung gestaltet werden sollen.
Genehmigungsverfahren
Sind die Beschleunigungsgebiete erst einmal festgelegt, ändern sich dort die Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarparks. Vier Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung, die Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und wasserrechtliche Prüfung), bisher für fast jede Anlage Pflicht, fallen weg.
Als Ersatz wird ein „Überprüfungsverfahren“ eingeführt, in dem nur das Maßnahmenkonzept geprüft wird, das der Anlagenbetreiber einreicht. Für die Erstellung und Prüfung des Konzepts werden keine neuen Daten erhoben, sondern nur Daten einbezogen, die der Behörde bereits bekannt sind. Dieses Konzept enthält alle Maßnahmen, die mit dem Bau der Anlage umgesetzt werden, um die Auswirkungen auf die Natur zu verringern.
Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Umweltauswirkungen ausreichend zu mindern, kann sie weitere Maßnahmen anordnen.
NABU fordert Nachbesserungen für den Naturschutz
Statt einen naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, wird der Naturschutz abgeschwächt. Ob das tatsächlich den Ausbau beschleunigt, ist fraglich. Nachweise dazu gibt es bisher keine. Klar ist: Die EU-Richtlinie muss in Deutschland umgesetzt werden. Aber aktuell geht die Bundesregierung weit darüber hinaus und gefährdet das Naturschutz-Niveau in der Bundesrepublik. Deswegen fordert der NABU Nachbesserungen für die Umsetzung von REDIII.
- Voraussetzungen schaffen: Die zuständigen Behörden müssen mit qualifiziertem Personal aufgestockt werden und die Datengrundlage für Prüfungen verbessert werden. Ein bundesweites Portal für Umweltdaten wäre zum Beispiel ein erster Schritt.
- EU-Vorgaben richtig umsetzen: Im deutschen Gesetzesvorschlag fehlen einige Aspekte aus der REDIII, zum Beispiel der Vorrang versiegelter Flächen als Beschleunigungsgebiete.
- Spielräume für die Natur nutzen: Die EU-Vorgabe bleibt in Teilen wage und gibt damit Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen der Richtlinie den Naturschutz besser zu berücksichtigen.
Umsetzung von RED III: Bisheriger Verlauf
24. Juli 2024 - Der Gesetzesentwurf für die RED III hat es noch kurz vor der Sommerpause durch das Kabinett geschafft. Nach der parlamentarischen Sommerpause starten ab September in Bundestag und Bundesrat dann die Beratungen. Der genaue Termin ist aber noch unklar.
Was hingegen klar ist: Im Vergleich zum vorigen Entwurf sind die Änderungen hauptsächlich Korrekturen und Klarstellungen, an den Grundsätzen hat sich wenig geändert. Und damit hält auch der NABU an der Kritik an dem REDIII-Entwurf fest.
- 21. November 2023: REDIII tritt auf EU-Ebene in Kraft.
- 02. April 2024: Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht den Referentenentwurf zur Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar.
- 11. April 2024: Der NABU reicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf ein.
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