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Der NABU will die weltweiten Gefahren durch Stromtod bannen
Unnötigerweise sterben in Deutschland verschiedene Vögel wie Störche, Eulen und Greifvögel an schlecht oder gar nicht gesicherten Mittelspannungsmasten. Und das, obwohl der Vogelschutz an Strommasten gesetzlich vorgeschrieben ist und hierfür technische Lösungen existieren.
Bereits seit 2002 wird im Bundesnaturschutzgesetz ein wirksamer Schutz von Vögeln an Strommasten gefordert. Nach § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen (vormals § 53 BNatSchG) sind zum Schutz von Vogelarten „neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten [...] mit hoher Gefährdung von Vögeln sind bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen.“ Während in einigen Regionen Deutschlands in Kooperation mit Energieversorgungsunternehmen bereits Fortschritte erzielt werden konnten, kommt die Umsetzung des Vogelschutzes an Freileitungen anderenorts nur schleppend voran. Noch immer sind – auch viele Jahre nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (Ende 2012!) – bei weitem nicht alle gefährlichen Mittelspannungsmasten seitens der Netzbetreiber entschärft und vogelsicher nachgerüstet.
Das Bundesnaturschutzgesetz selbst macht allerdings keine Angaben darüber, wie die technischen Maßnahmen im Detail umzusetzen sind. Dank eines im Mai 2009 von der NABU- Bundesarbeitsgruppe Stromtod initiierten Arbeitskreises aus Energieversorgern, Naturschutzverbänden und Vertreter*innen der Naturschutzverwaltung von Bund und Ländern wurden im Jahr 2011 technische Standards zur Vermeidung des Stromtods von Vögeln an Mittelspannungsmasten in der Anwendungsregel des „Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik“ (VDE-Anwendungsregel) festgelegt. Sie wurde im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes in zwei Rechtsgutachten als verbindlich bestätigt, die im Auftrag der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE, 2018) und vom NABU Baden-Württemberg (2017) erstellt wurden.
Mit der VDE-Anwendungsregel liegen verbindliche technische Standards zum Vogelschutz an Mittelspannungsmasten vor. Sie geben eindeutige Regeln für den Neubau von Masten und Maßnahmen zur Entschärfung bereits bestehender vogelgefährlicher Mastkonstruktionen vor. Darüber hinaus greift sie auch bei Anlagen, die nach vormaliger Sanierung nach dem geltenden Regelwerk weiterhin ungenügend gesichert sind.
Konsequentere Umsetzung nötig
Die Vorgaben zum Vogelschutz an Mittelspannungsmasten sollten endlich flächendeckend verbindlich umgesetzt werden. Ausnahmen und Bestandsschutz für Masten mit unwirksamen Vogelschutzmaßnahmen sollten jetzt, über zehn Jahre nach Ablaufen der im Bundesnaturschutzgesetz genannten Frist zur Nachrüstung, nicht mehr gewährt werden. Die Energieaufsichtsbehörden können von den Netzbetreibern den Nachweis eines ausreichenden Vogelschutzes verlangen und sollten dies auch konsequent tun. Maßnahmen dürfen nicht nur an einzelnen Unfallmasten erfolgen, sondern sind gleich an allen Masten mit identischer Bauweise erforderlich, um weitere Totfunde an entsprechenden Masttypen zu vermeiden. Behörden sollten den Vogelschutz an Strommasten, beispielsweise die Nachrüstung mit kostengünstigen Abdeckhauben, mithilfe von Ordnungsverfügungen konsequent durchsetzen.
Die Deutsche Bahn AG hat im Februar 2022 eine Richtlinie zum Vogelschutz vereinbart, in der neue verbindliche Vorgaben für den Vogelschutz an Stromleitungen und -masten gemacht werden. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt für die dringend erforderliche Nachrüstung tausender bestehender Masten getan.
Vogelschutz international
Auch im internationalen Vergleich setzt die VDE-Anwendungsregel Maßstäbe. Erst wenige Länder haben den Vogelschutz an Energiefreileitungen gesetzlich verankert, obwohl das Gefahrenpotenzial von Stromleitungen weltweit immer weiter zunimmt. Die Bemühungen um einen wirkungsvollen Schutz gerade auch von Zugvögeln bleiben jedoch Stückwerk, wenn es nicht gelingt, länderübergreifende Regelungen zu treffen und diese auch konsequent umzusetzen. Deswegen engagiert sich der NABU auch international zusammen mit seinen BirdLife-Partnern im Kampf gegen den vermeidbaren Vogeltod an Strommasten und -leitungen.
Forderungen des NABU
Der NABU stellt eine Reihe von Forderungen an Politik und Energiewirtschaft, um die Stromleitungen für Vögel endlich flächendeckend sicherzumachen:
- Es ist dringend erforderlich, die weltweit zunehmende Gefährdung von Vögeln durch Stromtod einzudämmen und langfristig zu minimieren.
- Allen Staaten wird daher nahegelegt, technische Standards für den Bau neuer Mittelspannungsmasten sowie für die Entschärfung bestehender „Killermasten“ festzulegen und den Vogelschutz an Freileitungen in einer entsprechenden Gesetzgebung zu verankern.
- Zum Schutz von insbesondere ziehenden Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind.
- Bestehende Anlagen sind so zu entschärfen, dass der Schutz von Vögeln vor Stromschlaggefahren gewährleistet ist.
- Mittelspannungsleitungen sind nach Möglichkeit als Erdkabel zu verlegen, denn dies ist die sicherste Art, Vogelverluste zu vermeiden.
- Gebiete, die von Vögeln regelmäßig in großer Zahl in geringer Höhe überflogen werden (wie Meeresküsten, topografische Engpässe, Brutkolonien), sollten auch zur Vermeidung von Leitungskollisionen von Energiefreileitungen räumlich umgangen werden.
- Länderübergreifende Kooperationen zwischen Naturschützer*innen, Ornitholog*innen, Energieversorgungsunternehmen und Politiker*innen sollen die Gefährdung von Vögeln an Stromleitungen wirksam reduzieren.
- Es wird empfohlen, die vorliegenden vom NABU und Partnerorganisationen unter Mitwirkung des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) entwickelten Richtlinien aufzugreifen, nach denen Vögeln keine Sitzgelegenheit in gefahrbringender Nähe der unter Spannung stehenden Leiter gegeben wird.
Die NABU BAG Stromtod
Die NABU BAG (Bundesarbeitsgruppe) Stromtod analysiert seit Jahren intensiv das Gefahrenpotenzial von Energiefreileitungen, insbesondere auch in mehreren mittel- und osteuropäischen Ländern, und erarbeitete in Abstimmung mit BirdLife International detaillierte Richtlinien und Konstruktionsstandards sowohl für den Bau von Mittelspannungsleitungen als auch für die Entschärfung bestehender Leitungstrassen.
Sie feierte bereits im September 2002 erste internationale Erfolge auf dem Gebiet des Vogelschutzes an Energiefreileitungen, als sie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Maßnahmenkatalog für die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) auf den Weg brachte. Zusammen mit einer entsprechenden Resolution zum Schutz von Vögeln an Strommasten wurde der Maßnahmenkatalog von den rund 90 Vertragsstaaten unterzeichnet. Die detaillierten technischen Empfehlungen zum Vogelschutz an Energiefreileitungen wurden in der NABU-Broschüre „Vorsicht: Stromschlag!“ mit Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Sekretariats der Bonner Konvention veröffentlicht und ist in mehreren Sprachen erschienen.
Dem beharrlichen Engagement der BAG Stromtod, insbesondere Dr. Dieter Haas und von BirdLife International ist weiterhin zu verdanken, dass im Dezember 2004 auch die „Berner Konvention“ (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) die NABU-Empfehlungen verabschiedete. Damit wurden detaillierte Richtlinien zum Vogelschutz an Energiefreileitungen erstmals auch Bestandteil europäischer Naturschutzpolitik. Seitdem müssen neu zu errichtende Anlagen bereits von vornherein vogelfreundlich konstruiert sein. Die Empfehlungen betreffen neben Mittelspannungsmasten auch Hochspannungsleitungen und Bahnanlagen.
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