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Forderungen des NABU an Politik und Energiewirtschaft


Dieser Uhu hatte nach der Landung auf diesem Schaltermast keine Überlebenschance. Er blieb nach dem Stromschlag zufällig verschmort hängen. - Foto. Dr. Dieter Haas
Schlecht oder gar nicht gesicherte Mittelspannungsmasten sind noch immer eine Gefahr für Vögel, die dort tödliche Stromschläge auslösen. Besonders große Vögel sind den Gefahren des Stromtods ausgesetzt, also vielfach „Toparten“ unserer Ökosysteme wie Weiß- und Schwarzstorch, Uhu oder Rotmilan.
Update Februar 2019:
Bereits seit Ende 2012 ist die gesetzliche Frist abgelaufen, gefährliche Mittelspannungsmasten nachzurüsten und vogelsicher zu machen. Auch verbindliche technische Vorgaben liegen in Form einer eigenen Anwendungsregel seit 2011 vor. Doch noch immer werden sie von entscheidenden Stellen ignoriert. Der NABU fordert die Netzbetreiber daher dringend auf, die Vorgaben (siehe unten) endlich zu erfüllen.
Unterstützt wird die Forderung von zwei aktuellen Rechtsgutachten, die die 2011 veröffentlichte Anwendungsregel auch im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes als verbindlich ansehen. Viele Netzbetreiber haben mit den Behörden für Masten mit unwirksamen Vogelschutzmaßnahmen Ausnahmen ausgehandelt, die die Aufsichtsbehörden nun – nach mehr als sechs Jahren – nicht mehr gewähren sollten. Sie dürfen einen Nachweis für einen ausreichenden Vogelschutz verlangen und die Nachrüstung nach geltendem Standard per Ordnungsverfügungen durchsetzen.
Der NABU stellt – seit der gesetzlichen Verankerung 2002 laut § 42 im Bundesnaturschutzgesetz – eine Reihe von Forderungen an Politik und Energiewirtschaft, um die Stromleitungen für Vögel in allen Bundesländern flächenhaft sicher zu machen:
- Es ist dringend erforderlich, die weltweit zunehmende Gefährdung von Vögeln durch Stromtod einzudämmen und langfristig zu minimieren.
- Allen Staaten wird daher nahegelegt, technische Standards für den Bau neuer Mittelspannungsmasten sowie für die Entschärfung bestehender "Killermasten" festzulegen und den Vogelschutz an Freileitungen in einer entsprechenden Gesetzgebung zu verankern.
- Zum Schutz von insbesondere ziehenden Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind.
- Bestehende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen sind so zu entschärfen, dass der Schutz von Vögeln vor Stromschlaggefahren gewährleistet ist.
- Mittelspannungsleitungen sind nach Möglichkeit als Erdkabel zu verlegen, als die sicherste Art, um Vogelverluste zu vermeiden.
- Gebiete, die von Vögeln regelmäßig in großer Zahl in geringer Höhe überflogen werden (wie Meeresküsten, topographische Engpässe, Brutkolonien), sollten auch zur Vermeidung von Leitungskollisionen von Energiefreileitungen räumlich umgangen werden.
- Die Gefährdung von Vögeln durch Stromtod soll durch länderübergreifende Kooperationen zwischen Naturschützern, Ornithologen, Energieversorgungsunternehmen und Politikern wirksam reduziert werden.
- Es wird empfohlen, die vom NABU und Partnerorganisationen unter Mitwirkung des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in den vorliegenden Richtlinien aufzugreifen, nach denen Vögeln keine Sitzgelegenheit in gefahrbringender Nähe der unter Spannung stehenden Leiter gegeben wird.
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