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Jetzt NABU-Mitglied werden!Saatgut bleibt gentechnikfrei
Bundesratsmehrheit lehnt Aufweichung der Nulltoleranz ab
18. März 2011 - Die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind mit ihrem Versuch gescheitert, gentechnisch verunreinigtem Saatgut ein Hintertürchen zu öffnen. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Antrag abgelehnt. „Das ist eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher, Bauern und unserer Natur – und gegen die Agrarindustrie und ihre Steigbügelhalter. Ich freue mich sehr, dass unser geballter Protest erfolgreich war“, sagt der baden-württembergische NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann. Der NABU hatte gemeinsam mit vielen anderen Organisationen am gestrigen Donnerstag vor dem Landtag in Stuttgart gegen den Antrag protestiert.
Bei einer vom NABU unterstützten Mail-Aktion via Campact an die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten mehr als 65.000 Menschen gegen gentechnisch verändertes Saatgut protestiert.
Null Toleranz für Gen-Saatgut
Gentechnisch veränderte Pflanzen müssen gekennzeichnet werden
14. März 2011 -
Die große Mehrheit der deutschen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln ab. Dennoch haben die Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um die strikte Reinhaltung von Saatgut aufzuweichen und Verunreinigungen unterhalb von 0,1 Prozent künftig ohne Kennzeichnung zu dulden. „Die Nulltoleranz muss bei Null bleiben, sonst ist das der Anfang vom Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Zum Tag des Verbraucherschutzes am Montag, 14. März, fordert der NABU die Ministerpräsidenten der Länder auf, den Antrag für die Duldung genetischer Verunreinigungen von Saatgut auf der Sitzung des Bundesrates am 18. März abzulehnen. „Wenn sie die Wahlfreiheit der Konsumenten, Landwirte und Züchter ernsthaft sichern wollen, dann müssen sie zuallererst das Saatgut vor Kontaminationen mit Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) schützen. Denn das Saatgut steht am Anfang der Lebensmittelkette, deshalb ist es auch volkswirtschaftlich geboten, dort für die größtmögliche Reinheit zu sorgen“, erklärt Miller.
Die Gefahren, die von einer Aufweichung der Nulltoleranz ausgehen, sind sehr real, erläutert Miller: „Konkret bedeutet eine Toleranz von 0,1 Prozent beispielsweise bei Raps, dass bis zu 500 unerkannter gentechnisch veränderter Rapspflanzen pro Hektar ausgebracht werden können. Und die werden sich selbstständig weitervermehren, auskreuzen und sich damit unerkannt in der Landschaft und Landwirtschaft etablieren können.“
Tatsächlich kommen jetzt schon die meisten GVO als Futtermittel nach Deutschland und landen auf dem Weg über die Tiermägen unerkannt auf unseren Tellern. Weltweit werden große Mengen an gentechnisch veränderten Mais und Soja als Tierfutter angebaut, die auch nach Europa gelangen. Doch nicht alle sind bei uns zugelassen. Deshalb hat der zuständige Ausschuss der Mitgliedsländer auf EU-Ebene im Februar dieses Jahres bereits die Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene GVO bei Futtermitteln beschlossen. Nun sollen diese Regelungen auch für Saatgut gelten. „Das wollen die deutschen Verbraucher nicht, und das können wir auch im Namen des Naturschutzes nicht hinnehmen“, betont NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.