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Managementpläne der Ostseeschutzgebiete ungenügend
Was lange währt, wird endlich gut. Leider scheint sich diese alte Weisheit im aktuellen Entwurf des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in den Managementplänen für die drei Naturschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee nicht zu bestätigen. Betroffen sind ‚Fehmarnbelt‘, ‚Kadetrinne‘ und ‚Pommersche Bucht – Rönnebank‘. „Die Formulierungen sind zu unverbindlich und die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung für den Schutz von Schweinswalen, Seehunden, Riffen und Sandbänken sind zu unkonkret. Angesichts des dramatisch schlechten Zustands der Ostsee – wie im Übrigen auch der Nordsee, sind diese Maßnahmen nach Einschätzung des NABU ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die ernsthaft die Meere schützen wollen.
Etwas Licht, viel Schatten
Der NABU begrüßt die den Plänen zugrundeliegende Methodik, und dass die Managementpläne im Vergleich mit den Nordseeplänen (2018) neue Maßnahmen unter anderem zur Regulierung der Stellnetzfischerei und Freizeitschifffahrt vorsehen. Trotzdem bleibt nicht verborgen, dass ministerielle Abstimmungsrunden sukzessive zur Verwässerung und inhaltlichen Schwächung der dringend notwendigen Schutzmaßnahmen geführt haben. Besonders auffällig ist dies bei der Berufsschifffahrt, der noch immer Vorrang vor den Interessen des Naturschutzes gewährt wird, und wo sich keinerlei beschränkende Maßnahmen in den Plänen finden.
Besonders groß ist die Diskrepanz zwischen der Defizitanalyse (Abweichung des aktuellen Zustands vom naturschutzfachlichen Zielwert) geschützter Arten und Lebensräume und den vorgeschlagenen Managementmaßnahmen. Die Maßnahmen gleichen Ideensammlungen und Absichtserklärungen, die lediglich zur Vorbereitung eigentlicher Maßnahmen dienen können und längst hätten in die Wege geleitet werden müssen. Es werden Forschungsbedarfe, Monitoringaktivitäten und die Entwicklung von Leitlinien oder Dialogformate vorgeschlagen. Eine Verbesserung des Zustands der Schutzgüter innerhalb der nächsten sechs Jahre ist daher zweifelhaft.
Schlechte Praxis am Beispiel des Ostseetunnels
Der Umgang mit dem geplanten Fehmarnbelttunnel zeigt anschaulich die Inkonsistenz des Schutzgebietsmanagements. Im Schutzgebiet ‚Fehmarnbelt‘ weisen Schweinswale, Seehunde und Riffe in der Bewertung des BfN ein starkes beziehungsweise mittleres Defizit aus – was bedeutet, dass es ihnen schlecht geht. In der Belastungsprognose wird davon ausgegangen, dass die für den Tunnel notwendigen Bauarbeiten und Schiffspassagen die Belastung auf die Schutzgüter noch einmal erhöhen werden – aus schlecht wird schlechter. Trotzdem dürfen und sollen die Schutzmaßnahmen das skandalträchtige Prestigeprojekt Ostseetunnel nicht erschweren. Hier schlägt nach Meinung des NABU Staatsvertrag Naturschutzrecht – ein Armutszeugnis.
Wissenschaft wird ignoriert
Das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 bildet das Rückgrat des europäischen Biodiversitätsschutzes, entsprechend ambitioniert sollten hier die Maßnahmen sein. Der Weltbiodiversitätsrat (IBPES) meint, den Meeresschutzgebieten kommt bei der Bewahrung der marinen Biodiversität eine herausragende Rolle zu. Der Bericht des Weltklimarats (IPCC) wie auch die EU-Biodiversitätsstrategie heben die Bedeutung gesunder Meere und wirksamer Meeresschutzgebiete in der Klimakrise hervor. Doch kaum etwas davon findet sich in den Managementplänen.
Der NABU fordert in seinen Stellungnahmen gemeinsam mit weiteren Umweltverbänden eine grundlegende Überarbeitung der Managementpläne durch folgende prioritäre Schritte:
- Eine kohärente und synchrone Umsetzung von Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, FFH- und Vogelschutz-Richtlinie im Schutzgebietsmanagement.
- Die Managementpläne müssen klare Anforderungen an die marine Raumordnung formulieren, die verbindlich in zukünftige Raumordnungspläne übernommen werden.
- Mindestens 50 Prozent der Meeresschutzgebiete müssen frei von schädlichen Nutzungen sein. Die Managementpläne müssen dafür gebietsspezifische Zonierungskonzepte vorsehen.
- Alle Maßnahmen müssen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Schutzgüter konkretisiert und verbindlich formuliert werden.
- Das Bundesamt für Naturschutz muss als verantwortliche Verwaltungsbehörde personell und strukturell gestärkt werden.
Stellungnahmen zu den Maßnahmen der Managementpläne
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