Am Unteren Niederrhein ist ein wichtiges Brutgebiet für den stark gefährdeten Kiebitz – doch auch hier lauern viele Gefahren. Bitte helfen Sie dabei, die Kinderstuben des kleinen Vogels zu schützen!
Jetzt spenden!Projekt „Gemeinsam für Streuobstparadiese“
Initiativen für Streuobstwiesen gesucht
Der NABU-Bundesfachauschuss Streuobst hat zusammen mit dem NABU Sachsen das Projekt „Gemeinsam für Streuobstparadiese“ gestartet. Durch die Unterstützung der POSTCODE Lotterie wurde ein eigenes Förderprogramm für die zukunftsfähige Anlage und den Erhalt von Streuobstwiesen aufgelegt.
Bewerben können sich bundesweit alle Initiativen für Streuobstwiesen. Innovative Ideen können mit 1.000 bis 10.000 Euro unterstützt werden.
Neben klimatisch angepassten Pflanzungen können beispielsweise neue Wege der Vermarktung und Kooperationen mit Umweltbildnern oder ehrenamtlichen Trägern gefördert werden. Der Förderaufruf endet am 15. November 2024.
Rahmenbedingungen
Was wird gefördert?
Gesucht werden besondere Ideen zur Verbesserung und Wiederherstellung von artenreichen Streuobstflächen. Dabei fördern wir beispielsweise praktische Naturschutzprojekte vor Ort, wie Maßnahmen zum Erhalt, Pflege und Neuanlage (ausschließlich Hochstamm-Pflanzungen) von Streuobstwiesen sowie innovative Projekte zur Erzeugung, Vermarktung und Verarbeitung von Streuobst.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie Privatpersonen und Unternehmen in Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen.
Die Fördersumme muss mindestens 1.000 Euro und darf maximal 10.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt projektbezogen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Eigenanteil kann auch durch Erbringung von ehrenamtlichem Engagement (15 €/h) erbracht werden.
Nicht gefördert werden Umweltbildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, wenn diese mehr als 50 Prozent der Fördersumme ausmachen.
Projekte, die durch bestehende Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder abgedeckt werden, sind in der Regel nicht förderfähig.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen des Vergabegremiums ist ausgeschlossen.
Projekte, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind, sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2024.
Das Vergabegremium entscheidet im November 2024 über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Alle Bewerbungen werden im Anschluss über die Entscheidung informiert.
Projektlaufzeit
Projekte müssen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein.
Vergabe
Das Vergabegremium bewertet die beantragten Projektideen. Es wird ausschließlich über die komplette, beantragte Summe entschieden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nicht anteilig auf die Projekte verteilt. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen des Vergabegremiums ist ausgeschlossen.
Abwicklung
Nach der Auswahl koordiniert die Projektleitung die Unterzeichnung einer Zuschussvereinbarung und steht für alle weiteren Fragen zur Verfügung. Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss. Anschlussfinanzierungen oder Mehrkosten können nicht gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie Privatpersonen und Unternehmen in Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen. Der aktuelle – und über den Projektzeitraum gültige – Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist dem Antrag beizufügen.
Gewährung von Fördermitteln
Die Auszahlung erfolgt nach beidseitiger Unterschrift der Zuschussvereinbarung, und Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheids.
Spätestens zum 28.02.2026 sind die bisherigen Erfolge sowie zahlenmäßigen Ausgaben per Berichtsvorlage und Belegliste (siehe Downloads) an paradiese@streuobst.de einzureichen.
Für die mit den Fördermitteln angeschafften Güter besteht eine Zweckbindung. Der Fördermittelgeber geht davon aus, dass durch Fördermittel angeschaffte Güter der geförderten Organisationen über das Ende des Förderzeitraums hinaus zur Verfügung stehen und nicht vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer veräußert werden. Eine Veräußerung vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer ist nur mit Genehmigung des Fördermittelgebers erlaubt.
Kommunikation
Auf www.streuobst.de sowie auf www.nabu-sachsen.de werden ausgewählte Projekte vorgestellt. Ziel der Informations- und PR-Maßnahmen ist es, neben der Projektinhalte den NABU, die NABU-Obstsortenparadiese und die Deutsche Postcode Lotterie bekannter zu machen.
Falls Sie eine für professionelle/berufliche/gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite betreiben (gilt auch für Internetauftritte von Verbänden, Vereinen, etc.), haben Sie während der Durchführung des Vorhabens die Öffentlichkeit über das Vorhaben und über die Unterstützung durch den NABU und die Deutsche Postcode Lotterie auf der Internetseite zu informieren.
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Begünstigten wird auf die Unterstützung des Vorhabens durch den NABU und die Deutsche Postcode Lotterie hingewiesen (Logos werden bei Bewilligung übergeben).
Auf Titelblättern von Veröffentlichungen (Broschüren, Faltblätter. Flyer, Mitteilungsblätter, Lehrgangsmaterialien, Präsentationen, audiovisuelles Material etc.) und Plakaten der finanzierten Vorhaben und Aktionen muss gut sichtbar die Logokombination dargestellt werden.
Download
Obstwiesen sind artenreiche Lebensräume und beherbergen eine große Anzahl von Tieren und Pflanzen. Der NABU setzt sich für den Erhalt und die Neuanlage von Obstwiesen ein. Mehr →
Warum es nicht einmal mit der Eigenproduktion von „flüssigem Obst“ versuchen? Säfte, Obstweine, Obstbrände, Ansatzschnäpse oder Liköre herzustellen, ist gar nicht so schwer – wenn man weiß wie, etwas kreative Phantasie mitbringt und die nötige Ausrüstung hat. Mehr →