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Förderung für ökologische Landwirtschaft in Deutschland



Schafbeweidung im NABU-Schutzgebiet Piepergrund (Uckermark) - Foto: NABU/Klemens Karkow
Die ökologische Landwirtschaft hat gegenüber der konventionellen Landwirtschaft große Vorteile. Durch den Verzicht auf Pestizide und synthetische Düngemittel kann sich das Boden- und Gewässerleben normal entwickeln – das trägt zu einem natürlichen und stabilen Ökosystem bei. Außerdem kann dadurch der drastische Artenrückgang der letzten Jahrzehnte bei typischen Feldpflanzen, Insekten und Feldvögeln verlangsamt werden. Und auch der Ausstoß an Treibhausgasen ist bei der ökologischen Landwirtschaft bis zu 62 Prozent geringer.
Im Rahmen einer jährlichen wiederkehrenden Bewerbungsphase können sich Landwirt*innen für den Förderpreis des NABU-Projektes „Gemeinsam Boden gut machen“ bewerben. Teilnehmen können Landwirt*innen aus Deutschland, die an einer Umstellung auf Ökolandbau interessiert sind, beziehungsweise solche, die Unterstützung benötigen, um ihre ökologisch bewirtschaftete Fläche zu vergrößern.
Die Anbaukriterien für die ökologische Landwirtschaft werden über die in Deutschland anerkannten Bioanbauverbände definiert und über unabhängige Kontrollinstitute regelmäßig überprüft. Die geförderten Landwirt*innen müssen ihre Mitgliedschaft und auch die Kontrollergebnisse dem NABU in regelmäßigen Abständen zur Verfügung stellen.
Auf Grundlage der Bewerbungen gibt ein Fachgremium aus Landwirt*innen und Ökolog*innen eine Empfehlung an den Beirat. Der unabhängige Beirat, bestehend aus Landwirt*innen, Naturschutzexpert*innen, Bio-Anbauverbänden und Wirtschaftsexpert*innen, entscheidet über die Preisträger*innen und Fördersummen.
Infos zur Bewerbung
Bewerben Sie sich zur neuen Bewerbungsrunde, die zum 1. April 2023 beginnt. Wir nehmen bis einschließlich 30. Juni 2023 Bewerbungsunterlagen entgegen und stehen Ihnen in diesem Zeitraum für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Das Projekt wird finanziell von Unternehmen und Stiftungen unterstützt. Insbesondere sind hier Alnatura, REWE sowie Lebensbaum, die Stiftung Natur im Leben und die Minderleinsmühle zu nennen.
Voraussetzungen für eine Förderung für Ökolandbau:
- Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb muss neu auf biologische Bewirtschaftung umgestellt werden, eine Teilumstellung ist nicht förderbar. Eine Betriebserweiterung ist nur dann förderbar, wenn ein neuer, zusätzlicher Betriebszweig aufgebaut wird, der erwartungsgemäß mindestens 30 % des Gesamtumsatzes bzw. 30 % Flächenzuwachses der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes ausmacht. Der umstellende Betrieb genügt in jeder Hinsicht den rechtlichen Anforderungen für Bio-Betriebe.
- Der Betrieb muss sich einem in Deutschland ansässigen Bio-Anbauverband (Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecoland, Ecovin, Gäa – Vereinigung Ökologischer Landbau, Naturland – Verband für ökologischen Landbau, Verbund Ökohöfe und Verbund Ökohöfe Nordost) anschließen.
- Mit Erhalt des Förderpreises verpflichtet sich der Betrieb, mindestens fünf Jahre biologisch und als Mitglied eines deutschen Bio-Anbauverbandes zu wirtschaften. Dies wird durch jährliche Vorlage des Bio-Zertifikates und des Verbandszertifikates bei der Geschäftsstelle des NABU (Charitéstraße 3, 10117 Berlin) belegt und kann durch Besichtigungen des Betriebes durch den Beirat oder Beauftragte des Beirates, wie z.B. Mitglieder des Fachgremiums, überprüft werden. Bei Nichteinhaltung der Kriterien und der Bindungsfrist, wird eine vollumfängliche oder teilweise Rückzahlung der Förderbeträge vereinbart.
- Handelt es sich um eine Neuumstellung des Betriebes auf biologische Wirtschaftsweise, muss der Betrieb folgenden Kriterien bezüglich des Umstellungstermins entsprechen:
- EU-Bio-Vertrag im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 11. September 2023 und gleichzeitig
- Bio-Verbandsvertrag im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. September 2023 vor Einsendeschluss (Stichtag ist die letzte Unterschrift des Erzeugervertrages (z.B. Bioland, Biokreis, Gäa, Naturland) bzw. Markenzeichennutzungsvertrag (z.B. demeter), es sei denn der Vertragsbeginn ist davon abweichend vertraglich definiert (z.B. im Erzeugervertrag von Bioland))
- Hinweis: Geltend ist der Bio-Verbandsvertrag!
- Die förderungswürdige Betriebsstätte und sämtliche von ihr bewirtschafteten Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Es können sowohl reine landwirtschaftliche Betriebe als auch solche, die am Hof Verarbeitung und Vermarktung (einschl. Restauration, Urlaub am Bauernhof) betreiben, gefördert werden.
- Voraussetzung ist eine gesunde wirtschaftliche Grundlage des umstellenden Betriebes. Insoweit sind vor allem Betriebe, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, von der Förderung ausgeschlossen.
- Der Betrieb hat das Interesse, die biologische Wirtschaftsweise langfristig zu erhalten.
Bewerbungsunterlagen
Eine genaue Ausführung, was unter den genannten Bewerbungsunterlagen zu verstehen ist, erhalten Sie über nachfolgendes Kontaktformular. Unvollständige oder verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- Betriebsspiegel
- Motivationsschreiben für die Umstellung
- Umstellungsplan
- Buchführungsergebnisse (erste und letzte Seite der GuV)
- Förderbedingungen
Die Bewerbungsunterlagen sind digital bis zum 30. Juni 2023 vollständig bei GBgm@NABU.de einzureichen (Posteingangsstempel bzw. Verschickungsdatum bei Mails zählen).
Bewerbungsverfahren und Ablauf
Die Bewerbungsunterlagen sind digital bis zum 30. Juni 2023 vollständig bei GBgm@NABU.de einzureichen (Posteingangsstempel bzw. Verschickungsdatum bei Mails zählen). Unvollständige oder verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Anhänge in E-Mails maximal 10 MB groß sein dürfen.
Über das nachfolgende Kontaktformular erhalten Sie weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.
Über die Vergabe einer Förderung entscheidet der Beirat auf Grundlage der Bewertung aller eingegangenen Anträge mit Unterstützung eines dafür vorgesehenen Fachgremiums.
Über die Entscheidung zu einer Förderung werden die Bewerber*innen nach eingehender Prüfung im Dezember des laufenden Jahres informiert. Wir bitten bis dahin um Geduld, da eine große Anzahl an Bewerbungen erwartet wird und diesen die angemessene Aufmerksamkeit gewidmet werden soll. Alle Bewerber*innen werden anschließend schriftlich per E-Mail informiert.
Betriebsbesichtigungen durch die Mitglieder des Fachgremiums können in dieser Zeit erforderlich sein.
Das zur Verfügung stehende Förderkontingent ist begrenzt, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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