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Mehr Informationen zur Patenschaft!Fachgespräch: Herstellerverantwortung
Wie kann der Plastikmüll-Eintrag reduziert werden?
Die europäische Einwegkunststoffrichtlinie hat das große Ziel der Vermüllung der Meere zu reduzieren. Ein wichtiger Hebel ist dabei die erweiterte Herstellerverantwortung für Tabak- und andere Einwegkunststoffprodukte. Mit Expert*innen haben wir über die Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung diskutiert.
Sie umfasst:
- Erfassung in öffentlichen Sammelsystemen (inkl. Transport und Behandlung)
- Reinigungsaktionen im öffentlichen Raum durch staatliche Stellen
- Sensibilisierungsmaßnahmen
Im Rahmen der Umsetzung wird in Deutschland derzeit die Einrichtung eines Einwegkunststoff-Fonds geprüft. In diesem Fonds sollen die Hersteller entsprechend der jährlich in Verkehr gebrachten Menge an EWK-Produkten und einem für jedes Produkt festgelegten Kostensatzes ihre Beiträge einzahlen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die sonstigen Anspruchsberechtigten sollen jährlich aus dem Fonds nach einem noch festzulegenden Verteilungsschüssel einen Betrag zur Erstattung der ihnen entstandenen Sammlungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten erhalten.
Die Diskussion um die Festlegung der entstehenden Kosten und die zur Kostenerstattung Anspruchsberechtigten erfolgt in Deutschland derzeit (u.a. in den einschlägigen Studien zum Thema) sehr eng entlang des Status Quo der Abfallerfassung im öffentlichen Raum und der durchgeführten Reinigungsaktivitäten durch die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Mit der EWK-RL soll allerdings erreicht werden, dass weniger Einwegprodukte in der Umwelt landen und sich der Umweltzustand der Gewässer verbessert. Die momentan diskutierten Vorschläge sind jedoch dazu nicht ausreichend.
Inhalt und Ziele des Workshops
Vor diesem Hintergrund führt der NABU gemeinsam mit Ökopol ein digitales Fachgespräch durch. Dabei werden folgende Fragen diskutiert:
- Wie kann die erweiterte Herstellerverantwortung der EWK RL durch präventive Hebel den Eintrag von EWK-Erzeugnissen in die Umwelt minimieren?
- Welche zusätzlichen Aktivitäten zur periodischen Reinigung im Naturraum wären durchzuführen, um Eintrag und Anreicherung von EWK-Erzeugnissen (bzw. ihrer Abbauprodukte) wirksam entgegenzuwirken?
- Wie können diese Aktivitäten und die damit verbundenen Kosten beider Umsetzung der Herstellerverantwortung der EWK-Richtlinie und der Ausgestaltung des Einwegkunststoff-Fonds angemessen Berücksichtigung finden?
Rückblick / Fazit: Prävention bleibt das Wichtigste: NABU Fachgespräch zu Einwegplastik im Naturraum
Die einführenden Vorträge gaben einen Überblick über die Vorgaben und die Möglichkeiten einer erweiterten Herstellerverantwortung. So sieht die aktuelle Umsetzung bislang den Rahmen vor, dass ausschließlich staatliche Institutionen oder Institutionen, die im staatlichen Auftrag agieren, Anspruch auf eine Finanzierung durch den Finanzierungsfonds haben. Für die Berechnung der, durch die Hersteller der Einwegkunststoffprodukte einzuzahlenden Summe, stehen bislang kaum Informationen zur Verfügung. Konkrete Zahlen kommunaler Reinigungsleistungen sind aktuell rar.
Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die bisherige Betrachtung auf kommunal gereinigte Flächen zu kurz greift. Was ist mit anderen Naturräumen, in denen Abfälle langfristige Auswirkungen auf die Pflanzen und Tierwelt haben, zum Beispiel verunreinigte Wälder oder Schutzgebiete oder private Flächen, die aus benachbarter Nutzung öffentlichen Raumes Nutzung heraus verunreinigt werden?
Bei der Umsetzung wird bislang von einer Refinanzierung bestehender Reinigungsarbeiten ausgegangen. Dieser Ansatz verfehlt nach Auffassung des NABU das Ziel der Einwegkunststoff-Richtlinie „Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (…) zu vermindern (…).“ Erst zusätzliche Reinigungsarbeiten hätten einen zusätzlichen Effekt.
Mit Blick auf die Erfahrungen der letzten 10 Jahre des NABU-Projektes Meere ohne Plastik wird deutlich, dass eine Beschränkung auf jene fünf Einwegkunststoffartikel, auf die sich die erweiterte Herstellerverantwortung heute bezieht, und die durch eine Fondslösung adressiert werden, nicht ausreicht, um die Vermüllung der Natur tatsächlich zu beenden. Nach NABU Einschätzung muss die Erweiterte Herstellerverantwortung auf alle Produkte erweitert werden, die häufig bei gängigen ‚Cleanups‘, wissenschaftlichen (Spülsaum-) Monitoring und Reinigungsarbeiten kommunaler Betriebe erfasst werden. Dabei müssen lokale und regionale Unterschiede berücksichtigt werden.
Im Verlauf des Fachgesprächs wurde immer mehr deutlich, dass die bisherige Ausgestaltung der EHV bisher keine präventiven Maßnahmen zulässt und ihre Lenkungswirkung verfehlt. Sinnvoll wäre beispielsweise neben innovativem und langlebigem Produktdesign, den Mehrweglösungen gegenüber Einwegverpackungen finanzielle Vorteile zu gewähren, um eine Verringerung des Müllaufkommens herbeizuführen.
Die Möglichkeiten der Richtlinie weiter auszuschöpfen und nachzubessern, bleibt aus Sicht des NABU eine wichtige Aufgabe für die neue Bundesregierung. Meere ohne Plastik und Ressourcenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille.
Agenda zum Download
Stellungnahme zum Entwurf Erweiterte Herstellerverantwortung
Präsentationen der Expert*innen
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