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Mehr Informationen zur Patenschaft!Was bringt der Fonds für Einwegkunststoff für Mensch und Meere?
Hersteller von Einwegplastik in der Verantwortung



Eine der häufigsten Müllfunde an Stränden: Plastikdeckel - Foto: NABU/Iris Barthel
Laut Gesetz müssen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten in einen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt ins Leben gerufen wurde. Die Kosten für die Hersteller bemessen sich an der Menge an Produkten, die hergestellt wurden und an der Häufigkeit, wie oft diese bei Reinigungen im öffentlichen Raum auftauchen. Die Schätzungen für die Größe des Fonds belaufen sich auf knapp 430 Millionen Euro.
Die eingezahlten Gelder werden an Kommunen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach einem Vergabeschlüssel ausgezahlt. Hierfür müssen beispielsweise Städte dem Umweltbundesamt die erbrachte Reinigungsleistung aus dem Vorjahr vorlegen. Die verschiedenen Reinigungsleistungen sind unterschiedlich bewertet und unterliegen einer Punktevergabe, die in der gesetzesbegleitenden Verordnung geregelt ist. Die gesamte Summe, abzüglich der direkten Fonds-Verwaltungskosten, wird dann auf alle Antragsteller*innen ausgeschüttet.
Was ist geplant?
- Das Umweltbundesamt (UBA) verwaltet den Fonds, in den die Hersteller einzahlen.
- Der Fonds wird auf ein Volumen von ca. 450 Millionen Euro geschätzt.
- Einwegkunststoffunternehmen müssen sich mit ihren Produkten beim UBA registrieren.
- Städte und andere öffentliche staatliche Institutionen oder Institutionen, die im staatlichen Auftrag agieren, haben Anspruch auf eine Finanzierung von Sensibilisierungs-, Reinigungs- und Sammlungsaktivitäten.
- Es wird eine Einwegkunststoffkommission geben, die beispielsweise zu den Auszahlungskriterien und zur Einordnung der Produkte berät.
Leerstellen im Entwurf
In seiner Stellungnahme begrüßt der NABU grundsätzlich, dass Hersteller in die Pflicht genommen werden sollen. Das Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung hat das Potenzial, Mehrweglösungen zu fördern und Einwegplastik deutlich teurer zu machen. Mit dem aktuellen Entwurf werden diese Chancen allerdings von der Bundesregierung verspielt, die Pläne laufen nur auf ein „weiter, wie bisher“ hinaus. Eine wirkliche Lenkungswirkung ist mit diesem Gesetzesentwurf nicht zu erwarten. Die Hersteller werden nicht in die Pflicht genommen, ihre Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit umzugestalten.
Es besteht die Gefahr, dass Kommunen und sogenannte Anspruchsberechtigte ihre bisherigen Aufräumarbeiten durch Gelder aus dem Fonds nur refinanzieren. So würde die Natur kein bisschen sauberer und die Müllberge in der Natur wachsen mit unserem Müllverbrauch weiter.
Beim Parlamentarischen Frühstück des NABU mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues im November 2022 wurde deutlich, dass die weitere Diskussion sich darum drehen muss, zusätzliche Reinigungsleistungen abzusichern. Es braucht Anreize, um in Zukunft weniger Einwegplastik zu produzieren und somit in der Natur zu finden.
Aktuell mangelt es an Fördermechanismen, die eine Transformation zu Mehrweglösungen ermöglicht. So könnte beispielsweise durch die bevorstehende Verordnung die Auszahlung der Gelder für Sensibilisierungsmaßnahmen an die Fördermaßnahmen für Mehrweglösungen gebunden werden. Noch bleibt abzuwarten, nach welchen Kriterien die Mittel aus dem Fonds letztendlich an die Anspruchsberechtigen ausgeschüttet werden sollen.
Der Referentenentwurf adressiert bislang folgende Einwegplastikprodukte:
- Lebensmittelbehälter,
- Tüten und Folienverpackungen (die zum sofortigen Verspleißen gedacht sind, also aus dauerhaften, nicht trennbaren Faserverflechtungen bestehen),
- Getränkebehälter & -becher, dünne Plastiktüten,
- Feuchttücher,
- Luftballons und
- Tabakprodukte mit Filter.
Seit über zehn Jahren führt der NABU an der deutschen Ostsee ein Spülsaummonitoring durch und unterstützt damit das nationale Spülsaummonitoring. Die Ergebnisse zeigen: Neben den oben erwähnten Produkten finden sich auch noch andere Einwegkunststoffprodukte an deutschen Stränden. Insbesondere Plastikkorken, beispielsweise von Wein oder Sektflaschen, Verpackungen von Süßigkeiten sowie Styroporverpackungen (inklusive derer, die im gewerblichen Rahmen eingesetzt werden). Sie machen mit einigen anderen Produkten 80 Prozent des erfassten Mülls an der Ostsee aus. Daher ist es unverständlich, weshalb sie nicht Teil des Gesetzentwurfes sind.
Nachbesserungen weiterhin notwendig
Es bleibt abzuwarten, welche Nachbesserungen noch umgesetzt werden. Noch könnte die ausstehende Verordnung ihren Beitrag zu einer Mehrwegstrategie leisten. Konkret fordert der NABU:
- Ein Mehr an Reinigung: Die Gelder sollten zweckgebunden ausgeschüttet werden und an zusätzliche Reinigungsleistungen gebunden sein.
- Die Transformation zu Mehrwegalternativen: Sie muss über die Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen vorangebracht werden.
- Die Aufnahme weiterer Einwegkunststoffprodukte, vor allem von Plastikkorken und Verpackungen (einschließlich Styroporverpackungen), in die erweiterte Herstellerverantwortung.
- Die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, ihre Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit umzugestalten.
Stellungnahme zum Download
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