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Hersteller von Einwegplastik bald in der Verantwortung



Eine der häufigsten Müllfunde an Stränden: Plastikdeckel - Foto: NABU/Iris Barthel
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat Ende März einen Referentenentwurf veröffentlicht, in dem das Grundgerüst für das Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung – Einwegkunststofffondsgesetz – vorgestellt worden ist. Damit setzt die Bundesregierung einen Teil der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie um.
Das Gesetz adressiert acht Produktgruppen, die an europäischen Stränden am häufigsten zu finden sind – und ihre Hersteller. Diese sollen, orientiert an der jährlich in den Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten, in einen Fonds einzahlen. Aus diesem können Sammlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsaktivitäten finanziert werden.
In seiner Stellungnahme begrüßt der NABU grundsätzlich, dass Hersteller in die Pflicht genommen werden sollen. Das Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung hat das Potenzial, Mehrweglösungen zu fördern und Einwegplastik deutlich teurer zu machen. Mit dem aktuellen Entwurf werden diese Chancen allerdings von der Bundesregierung verspielt, die Pläne laufen nur auf ein „weiter, wie bisher“ hinaus.
Was ist geplant?
- Das Umweltbundesamt (UBA) verwaltet den Fonds, in den die Hersteller einzahlen.
- Einwegkunststoffunternehmen müssen sich mit ihren Produkten beim UBA registrieren.
- Städte und andere öffentliche staatliche Institutionen oder Institutionen, die im staatlichen Auftrag agieren, haben Anspruch auf eine Finanzierung von Sensibilisierungs-, Reinigungs- und Sammlungsaktivitäten.
- Es wird eine Einwegkunststoffkommission geben, die beispielsweise zu den Auszahlungskriterien und zur Einordnung der Produkte berät.
Leerstellen im Entwurf
Bislang ist unklar, wie hoch die Abgaben der Unternehmen an den Fonds sein werden. Klar hingegen ist: Eine wirkliche Lenkungswirkung ist mit diesem Gesetzesentwurf nicht zu erwarten. Die Hersteller werden nicht in die Pflicht genommen, ihre Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit umzugestalten.
Ebenso mangelt es an Fördermechanismen, die eine Transformation zu Mehrweglösungen ermöglicht. Durch weitere Verordnungen, die bis Ende 2022 erarbeitet werden, sollen der Kostensatz pro Produkt und die Auszahlungskriterien an die Kommunen nun weiter festgelegt werden.
Eine weitere Gefahr ist, dass Kommunen und sogenannte Anspruchsberechtigte ihre bisherigen Aufräumarbeiten durch Gelder aus dem Fonds refinanzieren. So würde die Natur kein bisschen sauberer und die Müllberge in der Natur wachsen mit unserem Müllverbrauch weiter. Hier bleibt abzuwarten, nach welchen Kriterien die Mittel aus dem Fonds an die Anspruchsberechtigen ausgeschüttet werden sollen.
Der Referentenentwurf adressiert bislang folgende Einwegplastikprodukte:
- Lebensmittelbehälter,
- Tüten und Folienverpackungen (die zum sofortigen Verspleißen gedacht sind, also aus dauerhaften, nicht trennbaren Faserverflechtungen bestehen),
- Getränkebehälter & -becher, dünne Plastiktüten,
- Feuchttücher,
- Luftballons und
- Tabakprodukte mit Filter.
Seit über zehn Jahren führt der NABU an der deutschen Ostsee ein Spülsaummonitoring durch und unterstützt damit das nationale Spülsaummonitoring. Die Ergebnisse zeigen: Neben den oben erwähnten Produkten finden sich auch noch andere Einwegkunststoffprodukte an deutschen Stränden. Insbesondere Plastikkorken, beispielsweise von Wein oder Sektflaschen, Verpackungen von Süßigkeiten sowie Styroporverpackungen (inklusive derer, die im gewerblichen Rahmen eingesetzt werden). Sie machen mit einigen anderen Produkten 80 Prozent des erfassten Mülls an der Ostsee aus. Daher ist es unverständlich, weshalb sie nicht Teil des Gesetzentwurfes sind.
Nachbesserungen notwendig
Es bleibt abzuwarten, ob die Stellungnahmen zu den nötigen Nachbesserungen führen werden. Noch könnten die ausstehenden Verordnungen ihren Beitrag zu einer Mehrwegstrategie leisten. Konkret fordert der NABU:
- Die Aufnahme weiterer Einwegkunststoffprodukte, vor allem von Plastikkorken und Verpackungen (einschließlich Styroporverpackungen), in die erweiterte Herstellerverantwortung.
- Die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, ihre Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit umzugestalten.
- Fördermechanismen, die eine Veränderung zu Mehrweglösungen ermöglichen.
Stellungnahme zum Download
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