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EU-Gipfel am 17./18. Juli beschließt EU-Haushalt und Konjunkturpaket
16. Juli 2020 – Morgen kommen die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel zusammen, um die Diskussion zum nächsten Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027 (MFR) und das von der EU-Kommission vorgeschlagene europäische Konjunkturpaket abzuschließen.
Vor zwei Jahren hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag zum MFR veröffentlicht. Dieser Vorschlag war aus Umweltsicht eine herbe Enttäuschung und wurde seitdem heftig und kontrovers diskutiert.
Verhandlungsvorschlag ist enttäuschend
Vergangenen Freitag präsentierte der Ratsvorsitzende Charles Michel nun seinen Kompromissvorschlag, welcher als Verhandlungsgrundlage für den Gipfel dienen soll. Trotz positiver Ansätze wie einer angedachten Plastiksteuer und leicht höherer Klimaausgaben fällt dieses Dokument enttäuschend aus. Ein festes Budget für den europäischen Naturschutz fehlt völlig.
Umso wichtiger ist jetzt, dass die deutsche Ratspräsidentschaft unter Angela Merkel sich für ausreichend finanzielle Mittel einsetzt, damit die EU wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen kann.
Ebenfalls auf der Tagesordung: das Corona-Konjunkturpaket
Parallel dazu soll es auf dem Gipfel zu einer vorläufigen Entscheidung zum EU-Konjunkturpaket kommen, welches die EU-Kommission unter dem Eindruck der Coronakrise im Mai vorstellte. Das Paket soll ein Volumen von 750 Milliarden Euro umfassen und die wirtschaftliche Erholung auf dem Kontinent vorantreiben.
Aus Sicht des NABU und 1,3 Millionen europäischer Bürger*innen dürfen diese Milliarden jedoch nicht in den Status-Quo fließen, sondern müssen in eine gerechte und grüne Zukunft investiert werden. Der Vorschlag der EU-Kommission berücksichtigt das trotz einiger guter Ansätze bisher viel zu wenig. Und wird damit dem eigenen Green Deal nicht gerecht, der aus Sicht des NABU die Richtschnur für die Erholung Europas nach der Corona-Pandemie sein muss. Dafür müssen Bundeskanzlerin Merkel und ihre europäischen Amtskolleg*innen ab Freitag die richtigen Weichen stellen.
NABU-Forderungen für nachhaltige EU-Finanzen
Mehr Geld für den europäischen Naturschutz
In ihrer jüngst veröffentlichten Biodiversitätsstrategie hat die EU Kommission festgestellt, dass allein 20 Milliarden Euro jährlich notwendig sind, um das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 endlich vollständig umzusetzen. Zehn Prozent des nächsten EU-Haushaltes müssen deshalb in den Schutz der Natur fließen.
Vor allem die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ist hier gefragt. Anstatt vor allem auf die ineffizienten Direktzahlungen zu setzen, sollten mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr aus der GAP in den Naturschutz fließen. Weitere Mittel sind aus Sicht des NABU notwendig, um bereits degradierte Ökosysteme wiederherzustellen. Hierfür müssen zehn Prozent des Konjunkturpakets bereitgestellt werden müssen. Neben den ökologischen Vorteilen profitiert davon vor allem auch der Mensch, weil die Ökosystemleistungen langfristig sichergestellt werden (zum Beispiel für den vorbeugenden Hochwasserschutz) oder durch positive Beschäftigungseffekte.
Mehr Geld für den europäischen Klimaschutz
40 Prozent des nächsten Haushalts müssen in den Klimaschutz fließen, um die nötigen 80 bis 95 Prozent Emissionsminderung bis 2050 zu erreichen und die Weichen für ein höheres EU-Emissionsreduktionsziel und die EU-Energieziele für 2030 zu stellen. Das sogenannte Klima-Mainstreaming – das bedeutet die Integration von Klimaschutzbelangen in alle relevante EU Programme – muss sicherstellen, dass das Geld klug in die verschiedenen Sektoren geleitet wird und eine naturverträgliche Energiewende, Transportwende und naturbasierte Lösungen, zum Beispiel eine höhere CO2-Bindung im Boden durch Moorrenaturierung, priorisiert werden. Klimaschutz schafft nachhaltige Arbeitsplätze und eine Sicherung des Technologiestandortes Deutschland.
Keine schädlichen Subventionen
Für ihr Konjunkturpaket hat die EU-Kommission die Einhaltung eines „Do no harm“-Prinzips versprochen. Die genaue Bedeutung dieses Prinzips bleibt jedoch nebulös und es fehlen rechtliche Mechanismen, um sicherzustellen, dass Gelder aus dem Paket in naturverträgliche erneuerbare Energien und Energieinfrastrukturen fließen und nicht etwa in fossile oder dem Naturschutz gegenläufige Projekte.
Auch im regulären EU-Haushalt finden sich immer noch Negativbeispiele für umweltschädliche Subventionen: In der EU-Energiepolitik werden zum Beispiel Infrastrukturprojekte gefördert, die nicht im Einklang mit den EU-Naturschutzrichtlinien stehen. In der EU-Agrarpolitik gehören dazu etwa gekoppelte Zahlungen für die Intensivtierhaltung sowie die Zerstörung von Landschaftselementen durch falschen Anreize bei den Förderbedingungen.
Der neue EU-Haushalt muss deshalb einen Mechanismus beinhalten, der die gesamte Programmplanung für EU-Mittel auf ihre Umweltwirkungen hin bewertet und die Kommission verpflichtet, einzugreifen, wenn Mittel für umweltschädliche Ausgaben eingestellt werden.
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