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Jetzt NABU-Mitglied werden!Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht in die falsche Richtung
Die Begrenzung der erneuerbaren Energie ist kontraproduktiv und es fehlt weiter die naturschutzfachliche Steuerung
28. April 2016 - Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat dazu beigetragen, dass die Energiewende in Deutschland soweit fortgeschritten ist. Nachdem das Prinzip des EEG immer auf einer festen Einspeisevergütung beruhte, erfolgt mit der kommenden Gesetzesnovellierung ein grundlegender Systemwechsel hin zu Ausschreibungen von Leistungen durch die Bundesnetzagentur.
Grundlage für energie- und klimapolitische Ziele muss mit dem Paris-Agreement die Begrenzung der globalen Mitteltemperatur auf deutlich unter zwei besser noch 1,5 Grad Celsius sein. Deshalb müssen dringend die Zielhorizonte auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst werden. Das EEG verpasst die Gelegenheit, konsistente Ziele in der Energie- und Klimapolitik zu setzen. Stattdessen führt der Systemwechsel hin zu Ausschreibungen dazu, dass der dringend notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien stark ausgebremst wird. Insbesondere bei der Windenergie an Land wird das EEG dazu führen, dass der Ausbau diskontinuierlich verläuft. Denn die vorgesehene auszuschreibende Leistung für Wind onshore errechnet sich aus der Summe aller anderen erneuerbaren Energien in Bezug auf ein fiktives Ziel im Jahr 2025 – verkürzt gesagt: „was übrig bleibt“ wird durch Windenergie an Land gedeckt.
Das eigentliche Ziel des Ausschreibungsverfahrens nämlich die Kostensenkung muss erst noch bewiesen werden. In den Pilotausschreibungen konnten bisher nur sehr marginale Kostensenkungen beobachtet werden. Dafür werden einige Akteure systematisch ausgeschlossen. Auch wenn im vorliegenden Referentenentwurf Ausnahmeregelungen für Bürgerenergie genannt werden, bleibt es äußert unklar, ob damit tatsächlich die Akteursvielfalt erhalten bleiben kann. Die Ausnahmeregelungen besagen, dass Bürgerenergieprojekte sich an Ausschreibungen beteiligen können, ohne das bereits alle Genehmigungen vorliegen. Gut gemeint, aber alles andere als hilfreich, denn mit der Unsicherheit, ob Genehmigungen im Nachgang einer Ausschreibung erteilt werden, können gerade „kleine“ Akteure nicht rechnen. Außerdem sind ausgerechnet auch die naturschutzfachlichen Prüfungen betroffen, so dass im Fall einer Bezuschlagung eines solchen Projekts die Genehmigungsbehörden auch noch unter Druck geraten Genehmigungen zu erteilen.
Es wurde in der EEG-Novelle verpasst endlich klare Naturschutzkriterien im EEG zu verankern. In Natura-2000-Gebieten sollte aus Sicht des NABU grundsätzlich keine Förderung erfolgen. Außerdem muss dringend eine bessere räumliche Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien erfolgen. Statt ausschließlich quantitative Kriterien zum Ausbau erneuerbarer Energien zu benennen bedarf es klarer qualitativer Kriterien für eine naturverträgliche Energiewende. Aus NABU Sicht muss sich das BMWi dafür einsetzen, dass für den Ausbau erneuerbarer Energien ein verbessertes Antrags-und Genehmigungsregime entwickelt wird. Das bedeutet unter anderem eine verbindliche Regionalplanung, die Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung ausweist.
Die Nutzung regenerativer Energiequellen ist auch mit Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden. Daher setzt sich der NABU für einen konsequenten und zugleich naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Mehr →