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Jetzt NABU-Mitglied werden!Konsequent für eine naturverträgliche Energiewende
Der NABU antwortet auf Vorwürfe aus der Windenergiebranche
22. Januar 2016 - Müssen Vögel, Fledermäuse und andere Arten gegen Interessen der Erneuerbaren-Energien-Wirtschaft verteidigt werden? Im Einzelfall ist das leider immer wieder nötig, wenn bei der Umsetzung der Energiewende der Schutz bedrohter Arten als Störfaktor empfunden wird.
Es gibt einen Unterschied zwischen der grundsätzlichen Befürwortung der Energiewende – das ist im NABU Konsens – und dem blinden Durchwinken jedes Projektes, nur weil „Energiewende“ draufsteht. Auch der Begriff „Bürgerwindpark“ sagt über die Umweltfolgen eines Vorhabens nichts aus. Wenn wie zum Beispiel zuletzt im Fall des Windparks Heddinghäuser Haar (Kreis Soest) die Behörden die Genehmigung ohne die rechtlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung absegnen, kommt der NABU nicht umhin, dagegen anzugehen.
Wer gegen Recht und Gesetz verstößt, muss damit rechnen, vor Gericht zu landen. Das sieht offensichtlich nicht jeder ein. So hat sich in Nordrhein-Westfalen jetzt ein „Aktionsbündnis Artenschutz durch Erneuerbare – Diffamierung durch den NABU stoppen“ gegründet, das dem NABU vorwirft, er blockiere die Energiewende. „Mit den vielen Prozessen agiert der NABU auch gegen den fachlichen Rat und die Zustimmung von Landes- und Kreisbehörden, die die Projekte zuvor artenschutzrechtlich geprüft und bewilligt haben“, beklagt das Aktionsbündnis in einem Schreiben an alle NRW-Landtagsabgeordneten. Das ist richtig beobachtet. Der NABU bittet die Behörden, die er als Anwalt der Natur wegen fehlerhafter Genehmigungen verklagt, in der Regel nicht vorher um Erlaubnis.
Im Aktionsbündnis haben sich nach eigenen Angaben 54 Unternehmen aus der NRW-Windenergiebranche zusammengeschlossen (Stand Ende Dezember). Treibende Kraft dahinter ist Johannes Lackmann, ehemals Präsident des Bundesverbands Erneuerbare Energie, heute unter anderem Geschäftsführer der von ihm mitgegründeten Westfalenwind-Gruppe und Inhaber des Paderborner Windpark-Projektentwicklers Phymetric.
In einer Anzeige in der bundesweiten Ausgabe der tageszeitung vom 15. Januar appelliert das Aktionsbündnis an die Leserschaft unter anderem, wer die Energiewende wolle, solle sich „Mitgliedsbeiträge und Spenden für den NABU gut überlegen“. Dem NABU sei das „Biotop vor der eigenen Haustür“ wichtiger als „der globale Zusammenhang von Klimawandel und Artenschutz“. Der Ausbau der erneuerbaren Energien bedrohe den Artenschutz „in keiner Weise“, das Gegenteil sei der Fall. Die Windkraft-Allianz übersieht dabei geflissentlich, dass es vor allem dem Einwirken des NABU anderer Naturschützer zu verdanken ist, wenn die Umsetzung der Energiewende möglichst naturverträglich vonstatten geht. Der NABU hat nun als Erwiderung ebenfalls in der taz ein Antwortschreiben veröffentlicht.
Sehr geehrter Herr Saage,
sehr geehrter Herr Lackmann,
in Ihrer Anzeige werfen Sie dem NABU vor, die Energiewende in Deutschland zu blockieren. Das ist falsch und verdreht Tatsachen.
Fakt ist: Der NABU setzt sich konsequent für eine naturverträgliche Energiewende ein. Dabei richten wir uns am internationalen Klimaschutz aus und haben den Schutz der biologischen Vielfalt im Blick. Wir brauchen den grundlegenden Umbau des Energiesystems, und zwar naturverträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig.
Anträge und Genehmigungen von Windenergieprojekten sind vielerorts mangelhaft – weder werden die Interessen der Bevölkerung noch der Natur ausreichend berücksichtigt. Der NABU tritt für mehr Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung und für eine rechtskonforme Genehmigungspraxis ein.
Ihre Aussagen zum Verbandsklagerecht von Umweltverbänden sind falsch. Der NABU kann mit einer Klage nichts verhindern. Das zuständige Gericht überprüft die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen und die korrekte Umsetzung von Planungsrecht. Als Windparkbetreiber liegt es in Ihrer Verantwortung, geltendes Recht einzuhalten!
Bei jährlich 750 Vorhaben von 2006 bis 2012 reichten alle Umweltverbände zusammen im Schnitt zwölf Klagen pro Jahr ein.* Dies entspricht einer Klagequote von 1,6 Prozent.
Ein „Bürgerwindpark“ macht das Vorhaben nicht besser, wenn es gegen geltendes Recht verstößt. Mit einer Vielzahl von Windparkplanern und -betreibern sind unsere Gruppen im Austausch, um Konflikte mit dem Naturschutz bei der Standortwahl zu vermeiden.
Die Vorgaben zur Einhaltung von Abständen zwischen Windrädern und Brutstandorten gefährdeter Vogelarten stammen nicht vom NABU, sondern wurden von den Staatlichen Vogelschutzwarten entwickelt und gelten vor Gericht als wissenschaftliche Messlatte für das Tötungsrisiko von Vögeln.
Zu einer naturverträglichen Energiewende gibt es keine Alternative. Dafür setzt sich der NABU als Anwalt der Natur ein – gemeinsam mit mehr als 560.000 Mitgliedern und Förderern.
Leif Miller
NABU-Bundesgeschäftsführer
*UBA (2014): Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem UmwRG
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