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Das „Nature Restoration Law“ der EU




Das EU-Renaturierungsgesetz verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zerstörte Natur wiederherzustellen. Somit könnten zum Beispiel degradierte Moore wieder ihre Funktion aufnehmen als Kohlenstoffspeicher für uns Menschen, und als Lebensraum für seltene Arten wie diesen Moorfrosch. - Foto: Andreas Schüring
Das Gesetz kommt seinem Ziel immer näher: der gemeinsamen und verbindlichen Wiederherstellung unserer Ökosysteme in Europa. Nun hat auch der Umweltausschuss des EU-Parlaments seine Zustimmung gegeben. Eine deutliche Mehrheit von 53 Abgeordneten (zu 28 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen) stimmten für den Gesetzestext, der folgende wichtige Punkte enthält:
- Das Gesetz enthält Vorgaben zur Wiederherstellung aller Ökosysteme – also zum Beispiel Meere, Moore, Wälder, und Flussauen. Das ist eine Verbesserung gegenüber der vorangegangenen Version, die die Renaturierung auf Natura-2000-Gebiete beschränken wollte.
- Konkrete Anforderungen zur Verbesserung der Natur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und zur Wiederherstellung von Mooren wurden in die Vereinbarung aufgenommen.
Durch die vorangegangenen Kompromissverhandlungen enthält er jedoch auch schmerzhafte Abstriche:
- Erhebliche Schlupflöcher, die die insgesamt wiederherzustellende Fläche verringern können.
- Die Möglichkeit, die Umsetzung der Verordnung unter bestimmten Vorraussetzungen auszusetzen. Zum Beispiel könnte in starken Wirtschaftskrisen eine sogenannte „Notbremse“ gezogen werden.
Aus wissenschaftlicher Sicht wären deutlich stärkere Bemühungen zur Wiederherstellung der Natur notwendig, um unsere Umwelt und Wirtschaft resilienter gegen Extremereignisse der Natur- und Klimakrise zu machen. Dennoch stößt das EU-Renaturierungsgesetz Veränderungen in die richtige Richtung an. Daher befürwortet der NABU, dass dieses Gesetz nun schnellstmöglich in Kraft tritt. Erst dann können die EU-Länder effektive Wiederherstellungspläne erstellen und endlich in die Umsetzung kommen.
Das EU-Renaturierungsgesetz muss nun noch im Plenum des EU-Parlaments umd im Umweltrat bestätigt werden. Dies erfolgt voraussichtlich im März des kommenden Jahres.
Unsere Kollegen sind in Brüssel vor Ort und geben eine detaillierte Einschätzung in diesem Blog.
Was ist bisher passiert?
Das EU-Parlament hat am 12. Juli grundsätzlich für das Gesetz gestimmt. Es verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und so den Bestand von Bestäubern, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und sauberem Wasser zu sichern. Diese Entscheidung ist auch dem beispiellosen öffentlichen Engagement der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Wirtschaft zu verdanken, die ein starkes Renaturierungsgesetz gefordert haben.
Dennoch wurden im Verlauf der Parlamentsabstimmung wichtige Bestandteile des Gesetzesentwurfs empfindlich abgeschwächt. Dazu gehören zum Beispiel Verpflichtungen zur Wiederherstellung von Wäldern, Mooren und Agrarökosystemen. Damit unterschied sich die Position des EU-Parlaments deutlich von dem Vorschlag der EU-Kommission. Das hat das Trilogverfahren notwendig gemacht: Dabei finden Unterhändler der Mitgliedsstaaten, der Kommission und des Parlaments einen Kompromiss für den finalen Gesetzestext. Um in Kraft zu treten, muss der gefundene Kompromiss formell von den EU-Staaten und den dem Europaparlament bestätigt werden.
Darum geht es beim EU-Renaturierungsgesetz
Alle bisherigen Anstrengungen reichen nicht aus, um die Naturkrise zu stoppen. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die Europäische Union (EU) insgesamt: Knapp 80 Prozent der geschützten natürlichen Lebensräume in Europa sind geschädigt.
Das EU-Recht sah bisher keine verbindlichen Ziele zur Wiederherstellung verschiedener Ökosysteme vor. Doch dann kam der Europäische Green Deal. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen initiierte eine neue EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030, und die könnte vieles ändern: Eine der dort genannten Maßnahmen ist ein Gesetzesvorschlag mit verbindlichen Wiederherstellungs-Zielen für die Natur. Das ist der erste größere Naturschutz-Rechtsakt der EU seit Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)-Richtlinie im Jahr 1992.
Gemeinsam mit seinen Dachverbänden in Brüssel begrüßte der NABU diesen Vorschlag. Denn die Gesetzgebung auf EU-Ebene schafft gleiche Bedingungen in allen 27 Mitgliedstaaten. Da Umweltprobleme meist grenzüberschreitend sind, ist so eine übergreifende Regelung sinnvoll.
Fünf Gründe, warum wir das EU-Renaturierungsgesetz brauchen
- Es hilft der biologischen Vielfalt, indem es Platz für lokale Flora und Fauna schafft.
- Es bekämpft die Klimakrise: Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen speichern Kohlenstoff.
- Es schützt uns vor Naturkatastrophen wie Dürren und Überschwemmungen.
- Es verbessert unsere Gesundheit: In der Natur können wir uns erholen. Das fördert unser Wohlbefinden.
- Es kurbelt die lokale Wirtschaft an, indem es die Nahrungsmittelversorgung langfristig sichert und nachhaltige Praktiken stärkt.
Die geplante Verordnung ist eine einmalige Chance, um die Klima- und Naturkrise gemeinsam anzugehen. Mit den Regelungen schaffen wir eine Grundlage, in der Menschen und Natur gemeinsam wachsen können.
Der Vorschlag der EU-Kommission

Wiedervernässte Fläche im Sulinger Moor - Foto: Klemens Karkow
Der ursprüngliche Entwurf gliedert sich in drei größere Abschnitte. Im einleitenden Teil (Artikel 1 bis 3) finden sich Definitionen und ein indikatives Gesamtziel. Auf dieser Grundlage sollen die Maßnahmen zu einer Wiederherstellung von mindestens 20 Prozent der Land- und Meerfläche der EU beitragen. Im Hauptteil finden sich (in den Artikeln 4 bis 10) für Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben zur Wiederherstellung einzelner Ökosysteme – an Land etwa besonders schützenswerte Lebensräume wie Flüsse, landwirtschaftlich genutzte Ökosysteme und Wälder.
Wir stellen ihn hier vor, da er die Basis für alle Verhandlungen in EU-Parlament und im Umweltrat darstellt.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf im Detail
Wiederherstellung der Lebensräume an Land
Für die Wiederherstellung besonders wertvoller Lebensräume im terrestrischen Bereich nutzt der Verordnungsvorschlag (in Artikel 4) die Kategorisierung in Anhang I der FFH-Richtlinie. Das bedeutet: Zeitlich gestaffelt müssen die Mitgliedstaaten dort, wo die Lebensräume keinen guten Erhaltungszustand aufweisen, Maßnahmen durchführen. Das könnten zum Beispiel Renaturierungen sein.
Warum ist das wichtig?
Wir zeigen das am Beispiel der Moore: Wenn Moore entwässert werden, werden sie zu einer riesigen Quelle von Kohlenstoffemissionen. Die EU ist der weltweit zweitgrößte Emittent von Treibhausgasen aus entwässerten Mooren, die etwa 7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU ausmachen. Durch die Wiedervernässung entwässerter Moore können diese Emissionen erheblich reduziert und von einer Klimabelastung zu einer Klimalösung gemacht werden. Eine besondere Rolle spielen Moore auch als Heimat spezialisierter Pflanzen-, Amphibien- und Vogelarten, die nicht nur selten, sondern auch europaweit oder sogar global bedroht sind.
Wiederherstellung mariner Lebensräume
Für die Wiederherstellung mariner Lebensräume gilt Ähnliches wie für terrestrische, wobei hier (in Artikel 5) nicht auf die FFH-Richtlinie verwiesen wird, sondern auf einen Anhang des Verordnungsvorschlags selbst. Leider findet sich hier keine Klarstellung, dass diese Wiederherstellungsmaßnahmen im marinen Bereich trotz der Vorgaben der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU durchzuführen sind.
Warum ist das wichtig?
Unsere marinen Ökosysteme sind alles andere als gesund. Im Jahr 2020 meldete die Europäische Umweltagentur (EEA) einen hohen Verlust an Biodiversität in mehr als 80 Prozent der europäischen Meere. Für die Wiederherstellung der EU-Meere braucht es Zonen, die nicht durch Fischerei, Bohrungen, Verkehr oder Bergbau gestört werden. So können sich Fischbestände erholen, und die Küsten-Ökosysteme ihre natürlichen Funktionen wieder erfüllen.
Grünflächen und Baumbestand
Der Entwurf sieht außerdem (in Artikel 6) Vorgaben zur Herstellung von städtischen Grünflächen vor, und nimmt hierfür Bezug auf einen gewissen Baumbestand. Diese Vorgaben sind gerade in Zeiten der Klimakrise wichtig.
Warum ist das wichtig?
Städte werden in Zukunft besonders von Auswirkungen der Klimakrise, wie zum Beispiel Hitzewellen betroffen sein. Schon kleine grüne Inseln steigern die Luftqualität, verbessern das Mikroklima und unterstützen den Erhalt der Artenvielfalt.
Wiederherstellung freifließender Flüsse
Ein Unterziel widmet sich (in Artikel 7) der Wiederherstellung freifließender Flüsse. Hier ist zunächst die materielle Pflicht verankert, ein Inventar zu erstellen, um zu dem EU-weiten Ziel von 25.000 km freifließender Flüsse beizutragen. Leider erwächst hieraus keine konkrete Pflicht für Mitgliedstaaten, Dämme zu entfernen.
Warum ist das wichtig?
Nur 40 Prozent der europäischen Gewässer sind schätzungsweise in gutem Zustand. Nicht-nachhaltige Landwirtschaft, Wasserkraft, Dämme und Schifffahrt gelten als die Hauptbelastungen, die eine Erholung der europäischen Gewässer verhindern. Die Wiederherstellung von Flüssen kann dazu beitragen, die Küstenerosion zu bekämpfen, das Mikroklima bei Hitzewellen zu verbessern, und eine gesündere, widerstandsfähigere und attraktivere Landschaft zu schaffen. Das kann auch die lokale Wirtschaft unterstützen, zum Beispiel durch einen höhere Attraktivität für Naherholung und Tourismus.
Agrar-Ökosysteme
Das nächste Unterziel (in Artikel 9) ist den Agrar-Ökosystemen gewidmet, und enthält selbst verschiedene Vorgaben. Zunächst finden sich Indikator-basierte Verpflichtungen, um Biodiversitätsaspekte besser in die Agrarlandschaft zu integrieren. Eine Vorgabe bezieht sich etwa auf artenreiche Landschaftselemente. Außerdem finden sich zeitgebundene Zielvorgaben zur Wiederherstellung trockengelegter Moorböden in der Agrarlandschaft.
Warum ist das wichtig?
Die intensive Bewirtschaftung von Agrarland (z.B. starker Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln) schädigt die Böden, schädigt Bestäuber und belastet die Wasserversorgung. In den letzten Jahren haben wir über ein Drittel der Vogel- und Schmetterlingsarten verloren. Wir müssen landwirtschaftliche Ökosysteme wiederherstellen, um eine langfristige Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Um die Biodiversität wieder auf das Ackerland zu bringen, braucht es auf jedem Hof natürliche Elemente wie Hecken, Teiche oder alte Bäume.
Wald-Ökosysteme
Das letzte Unterziel bezieht sich auf Wälder. Hier geht es nicht etwa um Schutzgebiete, sondern darum, die Biodiversität der Waldökosysteme insgesamt zu verbessern, etwa durch Vorgaben für gewisse Totholz-Anteile.
Warum ist das wichtig?
Wälder beherbergen fast 90 Prozent der terrestrischen Biodiversität der Erde. Die Biodiversität ist in älteren Wäldern reicher, da das Totholz und die Vielfalt an unterschiedlich alten Bäumen und Pflanzen auch den Tieren einen reicheren Lebensraum bieten. Darüber hinaus speichern sie Kohlenstoff und wirken so als wichtige Puffer gegen den Klimawandel. Wälder spielen eine entscheidende Rolle beim Erosionsschutz und gesunde Wälder können extremen Wetterereignissen wie Waldbränden standhalten. Darüber hinaus reinigen Wälder die Luft, die wir atmen und filtern das Wasser, das wir trinken.
Vorgaben für Mitgliedsstaaten
Im hinteren Teil finden sich (ab Artikel 11) Vorgaben, die die nähere Umsetzung in den Mitgliedstaaten regeln. So sollen Mitgliedstaaten unter Beteiligung der Öffentlichkeit nationale Wiederherstellungspläne aufstellen, in denen sie festhalten, mit welchen Maßnahmen sie die Ziele erreichen wollen. Diese werden dann von der EU-Kommission geprüft.
Warum ist das wichtig?
So ein EU-Gesetz schafft gleiche Rahmenbedingungen auf dem Europäischen Binnenmarkt. Daher überrascht es nicht, dass sich auch große Unternehmen und ihre Interessenvertretungen zum EU-Wiederherstellungsgesetz bekannt haben. Die Verbindlichkeit für alle EU-Staaten gibt außerdem einen klaren Rahmen für nationale Gesetze. In Deutschland könnte es Planungsverfahren und die Sicherung von Flächen für Renaturierungsmaßnahmen beschleunigen und vereinfachen.
Wie geht es weiter?

Berliner Schild „Landschaftsschutzgebiet“ – Foto: Helge May
Der gefundene Kompromiss muss noch im Plenus des EU-Parlaments und im EU-Umweltrat bestätigt werden.
Danach tritt der Rechtsakt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Er gewährt den Mitgliedstaaten einen angemessenen Zeitraum, um die nationalen Wiederherstellungspläne zu erstellen und mit Wiederherstellungsmaßnahmen loszulegen. Das Gute: Er ist bei Inkrafttreten für alle Mitgliedsstaaten der EU rechtsverbindlich.
Damit wäre dann auch Deutschland verpflichtet, eine effektive Umsetzung zu gewährleisten. Der Großteil der Maßnahmen muss allerdings durch die Bundesländer realisiert werden. Sinnvoll ist daher vermutlich ein nationales „Renaturierungsgesetz“, das die Zielvorgaben der EU-Verordnung auf die Länder herunterbricht. Auf diese Weise sollten den Ländern Instrumente – unter anderem für die Flächensicherung – an die Hand gegeben werden und diese Maßnahmen schließlich im nationalen Wiederherstellungsplan gebündelt werden.
Wie verhält sich der Vorschlag zu anderen Vorgaben in Deutschland und der EU?

Renaturierte Flächen im Theikenmeer - Foto: Andreas Schüring
In Deutschland finden sich bisher keine bundesweit verbindlich gültigen Vorgaben zur Wiederherstellung der Natur. Die EU-Verordnung bietet damit auch in Deutschland einen zielorientierten Rahmen, um schon bestehende einzelne Projekte zu bündeln und großflächig Ökosysteme wiederherzustellen. Die EU-Verordnung ergänzt damit das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das vor allem auch Förderinstrumente für natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie etwa die Wiedervernässung von Mooren bereitstellt.
Auf Ebene der Europäischen Union baut die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur auf dem bestehenden – insgesamt überschaubaren – EU-Umweltrecht auf und ergänzt es. Es bezieht sich teilweise auf die Methodik der FFH-Richtlinie und ergänzt diese. Wiederherstellungsmaßnahmen müssen somit über geschuldete Maßnahmen innerhalb von FFH-Gebieten hinausgehen. Zum Beispiel bei Flüssen macht der Kommissionsvorschlag Vorgaben zur Entfernung von Dämmen, die die bestehende Wasserrahmenrichtlinie ergänzen.
Vorgaben für artenreiche Landschaftselemente finden sich bereits in der EU-Biodiversitätsstrategie, hier werden sie nun verbindlich. Teilweise werden diese bereits durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) subventioniert. Diese Förderung könnte sich in der Zukunft an die materiellen Vorgaben des Europäischen Green Deals orientieren. Die Ziele zum Thema Schutzgebiete ergeben sich nicht aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, sondern vielmehr aus der EU-Biodiversitätsstrategie. Es ist aber klar, dass Wiederherstellungsmaßnahmen und Schutzgebietsziele miteinander korrespondieren – häufig haben renaturierte Gebiete nur Bestand, wenn sie im Anschluss geschützt werden.
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