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Jetzt informieren!NABU lehnt umstrittenes „Fracking“ ab
Erkundungsvorhaben in Deutschland weiter genehmigungsfähig
04. Februar 2013 -
Nicht zuletzt der Klimawandel macht es erforderlich, statt auf die Erschließung immer neuer Energievorkommen vor allem auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Beim Übergang zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung durch erneuerbare Energien werden aber auch weiterhin konventionelle Energietechnologien benötigt, an die jedoch ebenfalls Anforderungen aus Sicht des Umweltschutzes zu stellen sind.
Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Erdgas zu, welches bei der Verbrennung gegenüber Braun-, Steinkohle und Erdöl deutlich geringere CO2-Emissionen aufweist und flexibel und effizient sowohl zur Strom- und Wärmeerzeugung wie auch im Verkehr und für den Transport und der Speicherung von Energie einsetzbar ist.
Während konventionelles Erdgas in natürlichen Hohlräumen in der Erde vorkommt, lagert unkonventionelles Erdgas innerhalb bestimmter geologischer Gesteinsformationen. Unkonventionelles Erdgas kann daher, anders als konventionelles Erdgas, nicht mit einer reinen vertikalen Bohrung erschlossen werden. Stattdessen wird es gewonnen, indem erst mit einer vertikalen, dann mit einer horizontalen Bohrung und unter Einpressen eines Flüssigkeitsgemischs aus Wasser, Sand und Chemikalien das
Gestein aufgebrochen, „gefrackt“, wird.
Um unabhängiger von Erdgasimporten zu sein, werden daher in vielen Ländern große Erwartungen in die heimische Gewinnung von unkonventionellem Erdgasvorkommen gesetzt. Diese haben in den USA zu einer neuen „Goldgräberstimmung“ geführt, die allerdings die mit der Fracking-Technik verbundenen Risiken für Mensch und Natur ignoriert.
Auch in Deutschland wurden Erkundungsvorhaben verschiedener Energiekonzerne bereits genehmigt. Aufgrund regionaler Proteste wurden erste Studien und Gutachten zu den möglichen Umweltauswirkungen einer Gewinnung von unkonventionellem Erdgas veröffentlicht. Der NABU lehnt dessen Erkundung und Gewinnung in Deutschland ab und fordert ein nationales Moratorium für „Fracking“-Vorhaben, bis der derzeitig gültige Rechtsrahmen für die Erkundung und Gewinnung grundlegend überarbeitet wurde.