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Jetzt informieren!Risiken beim Fracking
Erkundungserlaubnis nur mit strengen Umweltauflagen
Der NABU warnt vor den Risiken zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen, dem so genannten Fracking, in Deutschland. Zu den Risiken gehören vor allem Belastungen des Grund- und Trinkwassers, der hohe Flächenverbrauch und die Zerstörung von Natur und Landschaft. Das belegt auch ein Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA).
Angesichts steigender Energiepreise und der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Drittstaaten ist das Interesse an der Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen gestiegen. Immer mehr Unternehmen sichern sich Felder zu deren Erschließung und starten Erkundungsvorhaben. Dies ist vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen der Fall. Bei der so genannten Fracking-Methode wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in den Boden verbracht, wodurch Risse entstehen („frack“), durch die das im Gestein gebundene Erdgas entweicht. Die Folgen für Mensch und Natur sind bislang nicht absehbar.
„Der Goldgräberstimmung zur Ausbeutung fossiler Energien in Deutschland muss mit einem Fördermoratorium Einhalt geboten werden. Zunächst müssen alle Risiken für Mensch und Natur lückenlos erforscht und unter Beteiligung der Öffentlichkeit bewertet werden. Erst dann kann über eine Förderung entschieden werden“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller anlässlich der UBA-Studie. Aus NABU-Sicht sollte die Bundesregierung zur Abschätzung der Risiken in Abstimmung mit den Ländern die flächendeckende Erkundung aussetzen und die Genehmigung auf einige wenige Demonstrationsvorhaben beschränken. „Die Vergabe von Erkundungserlaubnissen durch die Bergbaubehörden der Länder muss künftig an eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine obligatorische wasserrechtliche Prüfung gekoppelt werden“, so Miller weiter. Nimmt die Bundesregierung die Risiken des Fracking und die Sorgen der Bevölkerung ernst, muss folgerichtig das Bergrecht noch in dieser Legislatur novelliert werden. Gleichzeitig ist die Integration des Bergrechts in das Umweltrecht zu prüfen.
An die Adresse der Länder gewandt sagt NABU-Energieexperte Ulf Sieberg: „Die Länder täten gut daran, die Bergbehörden in die Umweltverwaltung zu integrieren, wie dies in Hessen und Baden-Württemberg bereits der Fall ist, um wirtschaftliche Interessen stärker mit den Auswirkungen auf Mensch und Natur abzuwägen.“