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Gebäudeenergiegesetz steht zur Revision




Energieeffizenzklassen in Energieausweisen für Wohngebäude - Grafik: DG-Studio
Im Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) wird geregelt, welche Anforderungen für die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden gelten. Es ist am 01.November 2020 in Kraft getreten und wird nun in drei Schritten überarbeitet.
Erster Schritt: Neue Anforderungen im Neubau
Eine erste kleine GEG-Revision stand im Sommer 2022 an und ist seit Januar 2023 bereits in Kraft. Sie betrifft den Primärenergiebedarf im Neubau (Erklärung im Info-Kasten). Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau muss demnach von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf nur noch 55 Prozent (Effizienzhaus-Standard 55, kurz: EH 55) sinken.
Zum 01. Januar 2025 folgt dann die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH 40-Standard. Die Kennzahl 40 bedeutet, dass ein Effizienzhaus gemessen am gesetzlich festgelegten Standard nur noch 40 Prozent Energie verbrauchen darf.
Was ist der Unterschied zwischen Primärenergie und Endenergie?
Bevor Energie im Haus verbraucht werden kann, wird eine Menge Energie benötigt, um diese überhaupt bereitzustellen. Dieser Primärenergiebedarf meint den gesamten Bedarf, der nötig ist, um von der ursprünglichen Energiequelle bis zur Steckdose für ein Gebäude zu gelangen, inklusive der Energie, die unterwegs bei Gewinnung, Speicherung, Umwandlung und Transport verloren geht.
Der Endenergiebedarf bezeichnet die Energie, die tatsächlich in einem Haus verbraucht wird, also die Energie, die bei Verbraucher*innen ankommt.
Zweiter Schritt: Nur noch erneuerbare Heizungen einbauen
Bereits im Koalitionsvertrag war die sogenannte 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe festgeschrieben. Dahinter steckt die Idee, zukünftig nur solche Heizungsanlagen im Neubau und Bestand einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ursprünglich hatte die Ampel-Regierung diese Maßnahme ab 2025 eingeplant, jedoch mit dem 2. Entlastungspaket vom März 2022 vereinbart, diese Maßnahme auf 2024 vorzuziehen.
Auf den ersten Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom August 2022, hat der NABU bereits mit einer Stellungnahme reagiert. Darin fordern wir ausdrücklich, keine Schlupflöcher für fossile Infrastrukturen sowie grüne Gase oder Wasserstoff zu schaffen. Derzeit befindet sich ein neuer Entwurf in den Vorabstimmungen und soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Vorgabe, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ab 2024 einzusetzen, schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Sie gilt für den Neueinbau von Heizungen – also für den Neubau von Gebäuden oder den Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden. Bestehende Gas- und Ölheizungen sind demnach erst einmal nicht von dem Gesetzesvorhaben betroffen. Allerdings dürfen fossile Heizungen nun nicht länger als 30 Jahre betrieben werden. Bis spätestens Ende 2044 soll dann der Betrieb fossiler Heizungen endgültig eingestellt werden.
Für den Fall eines Heizungstauschs in Bestandsgebäuden greifen verschiedene Übergangsfristen von mehreren Jahren, die im Gesetzesentwurf genau festgelegt sind. Diese gelten zum Beispiel, wenn ein Gebäude über Etagenheizungen mit Wärme versorgt wird oder auf einen Wärmenetzanschluss gewartet wird.
Dritter Schritt: Standards für Sanierungen festschreiben
Die große Revision des GEG nach der Sommerpause soll die ganz großen Fragen klären. Wichtigstes Instrument ist hier aus Sicht des NABU die nationale Implementierung der Mindesteffizienzstandards (Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude) aus der europäischen Gebäuderichtlinie. Außerdem soll der Primärenergiebedarf durch eine Zielgröße für Umweltanforderungen, wie zum Beispiel Treibhausgasemissionen, abgelöst werden.
Weitere Punkte sind die Überarbeitung der Energieausweise, die Einführung einer Gebäude-Datenbank sowie eines Gebäudeenergiekatasters und die Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).
Chancen für echten Klimaschutz im Gebäudesektor nutzen
Bei all diesen Schritten hat die Ampel-Koalition die Chance, für echten Fortschritt einzustehen und muss dieses Zeitfenster dringend nutzen. Da der Gebäudebereich voraussichtlich zum dritten Mal in Folge sein Klimaziel verfehlt hat, ist zwingend ambitioniertes Handeln geboten, um den Sektor auf Klimakurs zu bringen. Laut Projektionsbericht der Bundesregierung addiert sich die Emissionslücke zwischen den Jahren 2022 und 2030 auf etwa 152 Millionen Tonnen CO2, sollten keine weiteren politischen Maßnahmen getroffen und umgesetzt werden. Umso wichtiger ist es jetzt, die richtigen Pflöcke einzuschlagen und im GEG gesetzlich zu verankern.
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