Jedes Jahr werden über 25 Millionen Zugvögel im Mittelmeerraum gefangen oder getötet. Mit einer Zugvogel-Patenschaft leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Zugvögel.
Jetzt Informieren!Schutzmaßnahmen für Greifvögel
Gefahren erkennen und eindämmen
Die Verfolgung von Greifvögeln ist gesetzlich verboten. Doch immer wieder setzen sich Jagdverbände und Brieftaubenzüchter mit fadenscheinigen Argumenten dafür ein, das Jagdverbot bei Greifvögeln aufzuheben. NABU und LBV fordern dagegen, dass die illegale Greifvogelverfolgung gestoppt und die Einhaltung der strengen Schutzmaßnahmen besser kontrolliert und härter geahndet wird.
Vereint gegen Wilderei
Ein großer Schritt in die richtige Richtung gelang bereits mit der Unterzeichnung der „Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung“ für Nordrhein-Westfalen (NRW): Im Jahr 2005 einigten sich der Landesjagdverband von NRW, der NABU sowie BUND, die NRW- Ornithologengesellschaft sowie die Politik auf gemeinsame Positionen. Unter anderen vereinbarten die Beteiligten den ganzjährigen Schutz ohne Ausnahmegenehmigungen gegen die Bejagung oder Tötung der einheimischen Greifvogelarten. Ähnliche Erklärungen sind auch in Niedersachsen und Baden-Württemberg unterzeichnet worden. Besonders erfreulich ist, dass sich die Jägerschaft dort aktiv an guten Lösungen für den Schutz der Greifvögel beteiligte. Ein wichtiger Meilenstein wurde ebenfalls in NRW ins Rollen gebracht. Seit 2005 widmet sich eine eigens geschaffene Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität unter anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen. Der NABU setzt sich dafür ein, dass in jedem Bundesland eine Stabsstelle gegen Umweltkriminalität eingerichtet wird.
So können Sie helfen!
Erkennen und melden Sie illegale Greifvogelverfolgung! Zeigen Sie Störungen oder Vernichtungen von Bruten und Nestern bei den Naturschutzbehörden an, denn dies sind strafbare Handlungen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Wenn Sie Fallen mit Locktauben, vergiftete oder abgeschossene Greifvögel entdecken, machen Sie Fotos und informieren Sie die Polizei. Bis Ende 2015 können Sie dem NABU auch Fälle online oder telefonisch melden. Informationen zum Erkennen von strafbaren Fällen sowie dem Verhalten bei einem Fund finden Sie auf unserer Webseite.
- Horstschutzzonen einrichten
- Glasscheiben vogelsicher machen
- Verletzte bergen
Melden Sie Habichtbrutplätze an die zuständigen Forst- und Grünflächenämter. Die Kenntnis von Brutrevieren und Horstbäumen sowie Wechselhorsten ist zwingend notwendig, um Baumpflegearbeiten und Fällungen im Horstbereich zu vermeiden. Auch die systematische Kartierung von Greifvogelhorsten hilft beim Erkennen illegaler Verfolgung.
Informieren Sie Straßenbauverwaltungen oder Verkehrsbetriebe über die Gefahren unzureichend gesicherter gläserner Wind- und Lärmschutzscheiben, Hausecken oder Wartehäuschen und empfehlen Sie Schutzmaßnahmen.
Haben Sie einen verletzten Greifvogel gefunden, wenden Sie sich an die Unteren Landschaftsbehörden, die Landesämter für Umwelt und Natur oder die jeweiligen NABU Landesverbände. Falls möglich, ist die nächstgelegene veterinärmedizinische Einrichtung natürlich die erste Adresse, um dem Tier zu helfen. Auch Pflegestationenfür Wildtiere geben Ihnen gern Auskunft . Weitere Anlaufstellen sowie Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite zum Vogel des Jahres.
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