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Jetzt NABU-Mitglied werden!Wolfsgegner setzen auf Panikmache
NABU fordert einheitliche Standards statt Scheinlösung
Update 25. Oktober 2019 - Nach teils hitziger Diskussion haben die Abgeordneten den Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zunächst in den Umweltausschuss verwiesen. Ein Änderungsantrag auf Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht wurde an den Landwirtschaftsausschuss verwiesen. Die Ausschüsse werden sich voraussichtlich am 9. Dezember mit der Materie beschäftigen.
„Es ist erschreckend, wie die Debatte seitens der Wolfsgegner für Panikmache und sogar Wahlkampf genutzt wird. CDU, FDP und AfD schieben die Schutzbedürftigkeit der Weidetierhaltung vor, um schnelle und EU-rechtswidrige Abschusslösungen für den Wolf zu fordern. Sie verraten damit nicht nur die Idee des Artenschutzes, sondern treten die Sorgen und Nöte der Schäfer und Weidetierhalter mit Füßen", kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
„Es ist doppelzüngig, die Bedeutung der Schaf- und Rinderbeweidung für den Schutz biologischer Vielfalt und das Insektensterben zu betonen, den Weidetierhaltern als Ökosystemdienstleistern aber eine nachhaltige Förderung durch die Weidetierprämie sowie Hilfen des Bundes, etwa durch ein Herdenschutz-Kompetenzzentrum, zu versagen.
Bereits heute erlaubt das Naturschutzrecht die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen. Die geplante Änderung beschränkt sich zudem nicht auf den Wolf, sondern ist ein Angriff auf den Artenschutz im Ganzen. Auch andere streng geschützte Arten wären von den Änderungen betroffen und geraten damit in Gefahr. A&O für das Zusammenleben von Wölfen und Weidetieren ist der Herdenschutz. Dort, wo Herdenschutzzäune aufgestellt und Herden von Schutzhunden begleitet werden, reduzieren sich die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere signifikant. Dafür fehlt es bislang jedoch an dringend notwendigen einheitlichen Standards. Der Änderungsentwurf sieht dazu aber gar keine Regelungen vor.“
24. Oktober 2019 - Am Donnerstagabend beraten die Abgeordneten über eine Aufweichung des Artenschutzes in Deutschland. Die Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes stellt auch eine Gefahr für andere streng geschützte Arten wie zum Beispiel Biber, Kormoran und Kegelrobbe dar. Ihr Schutzstatus wird ebenfalls mit der geplanten Gesetzesänderung aufgeweicht. Das derzeit geltende Naturschutzrecht erlaubt bereits die rechtssichere Entnahme von Wölfen. Mit der bundesweiten Onlineaktion „Hände weg vom Wolf!“ hat der NABU die Mitglieder des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich gegen die vom Bundeskabinett geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auszusprechen.
„27.000 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland haben sich schon an ihre Vertreterinnen und Vertreter im Bundestag gewandt, hier nicht zuzustimmen. Die Lex Wolf regelt nichts, was nicht heute bereits geregelt ist. Sie gaukelt den Weidetierhaltern eine Scheinlösung vor, statt den Herdenschutz flächendeckend zu stärken. Daher sagen wir ‚Hände weg vom Wolf‘!"
Olaf Tschimpke, NABU-Präsident
Die wichtigsten Voraussetzungen für das Zusammenleben von Wölfen und Weidetieren sind Maßnahmen zum flächendeckenden Herdenschutz. Wenn Herden von Schutzhunden begleitet und Herdenschutzzäune errichtet werden, können die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere deutlich reduziert werden. Dafür fehlt es bislang jedoch an dringend notwendigen einheitlichen Standards, für die der Änderungsentwurf aber keine Regelungen vorsieht. Die zentralen Konflikte werden also nicht gelöst.
Geplante Gesetzesänderung ist nur Scheinlösung
Statt einer Scheinlöung fordert der NABU die finanzielle Unterstützung der Weidetierhalter mit weniger bürokratischem Aufwand, auch abseits vom Thema Wolf. Denn ohne Weidetiere lassen sich viele aus Naturschutzsicht wertvolle Landschaftsarten wie die Heide oder die wichtigen Deiche in Deutschland nicht erhalten. Darüber hinaus fordert der NABU die Einrichtung eines nationalen Herdenschutz-Kompetenzzentrums. Die EU hat inzwischen mit einer 100-Prozent-Förderung den Weg frei gemacht, um solche Maßnahmen zu etablieren.
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