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Jetzt NABU-Mitglied werden!Erkrankter Wolf tötet zwei Hunde in Sachsen
Eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des Tieres liegt vor
12. Januar 2018 - Der erkrankte Wolf soll im Dezember innerhalb weniger Tage im Landkreis Görlitz in Sachsen zwei Hunde angefallen und getötet haben. Eine Fotofallenkamera, die auf dem Grundstück eines Hundebesitzers installiert wurde, konnte einen einzelnen Wolf nachweisen. Dieser Wolf zeigt deutliche Anzeichen von Räude. Die Hautkrankheit wird durch Grabmilben ausgelöst und führt zu starken Juckreizen, auf die Infektionen, Abmagerung und Erschöpfung folgen können.
Wahrscheinlich suchte der erkrankte Wolf auf dem betroffenen Hof nach leicht verfügbarer Nahrung. Dabei kam es wohl zu einer Auseinandersetzung zwischen den Hunden und dem Wolf. Eine Gefahr für Menschen bestand aber zu keinem Zeitpunkt.
Die Ergebnisse genetischer Untersuchungen an den toten Hunden stehen zwar noch aus. Die Handlungsempfehlungen des Bundesamts für Naturschutz und des Wolfsmanagementplans für Sachsen sehen in einem solchen Fall aber die Entnahme des Tieres vor. Das Landratsamt Görlitz hat deshalb bereits eine unbefristete Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des kranken Wolfes erteilt. In Anbetracht des Gesundheitszustandes und Verhalten des Wolfes ist dies aus Sicht des NABU in Ordnung.
Wolfsangriffe auf Hunde sind in Deutschland selten. Dennoch ist es möglich, dass Wölfe in einem Hund, als domestizierter Artgenosse, einen territorialen Konkurrenten sehen. Die Nähe des Besitzers ist der beste Schutz für einen Hund, deswegen sollten Hunde in Wolfsgebieten auch nur angeleint ausgeführt werden.
Sonderfall Wolfsentnahme
Wird bei einem Wolf sogenanntes "auffälliges Verhalten" festgestellt, kann er der Natur entnommen werden, wenn es keine erfolgreichen Alternativen gibt. Zu auffälligem Verhalten gehört zum Beispiel wiederholtes Töten von Haustieren in Höfen oder Gärten. Im aktuellen Fall hatte sich ein Wolf wiederholt tagsüber in Siedlungen gezeigt und teilweise gezielt Haustiere auf Grundstücken attackiert. Das Herbeiführen einer Verhaltensänderung durch Vergrämung ist in diesem Fall nicht möglich und scheidet als alternative Maßnahme aus.
Übrigens: Das auffällige Verhalten des Wolfs leitet sich nicht notwendigerweise von der Krankheit Räude ab: Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland gibt es immer wieder räudekranke Tiere, keines zeigte bisher ein solches Verhalten.
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