Weltweiter Einsatz für die Vielfalt des Lebens
Die Konvention der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD)
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (Englisch: Convention on Biological Diversity, CBD) ist 1992 als völkerrechtlicher Vertrag auf der UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung geschlossen worden. Inzwischen sind fast alle Staaten der Welt (196) der Konvention beigetreten, um die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen.
Die CBD verfolgt drei Ziele:
- den Erhalt der biologischen Vielfalt
- die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
- den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt
Im Zentrum der CBD-Arbeit stand bisher der 2010 in Nagoya verabschiedete Strategische Plan 2011 bis 2020 mit den zwanzig darin enthaltenen „Aichi-Zielen“ (benannt nach der japanischen Provinz in der die Konferenz stattfand). Das Bundesamt für Naturschutz stellt unter www.bfn.de eine deutschsprachige Fassung des Plans und der Ziele zur Verfügung.
Im Oktober 2021 soll auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (Englisch: Conference of the Parties, COP) der Konvention im chinesichen Kunming eine neue globale Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt verabschiedet werden. Sie soll den den bisherigen Strategischen Plan ablösen.
Artensterben heute schneller als jemals zuvor
Hintergrund für das Entstehen des Übereinkommens ist der rapide, menschgemachte Verlust an biologischer Vielfalt. Das Artensterben geht heute hundert bis tausend mal schneller vonstatten als es natürlicherweise der Fall wäre. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Besonders sind die Zerstörung von Lebensräumen, die direkte Verfolgung und Übernutzung von Tieren und Pflanzen, die Einführung gebietsfremder invasiver (also stark ausbreitender und andere Spezies verdrängende) Arten, sowie zunehmend der Klimawandel verantwortlich.
Nachhaltige und gerechte Nutzung der natürlichen Vielfalt
Neben ihrer weltweiten Wirksamkeit ist das Besondere an der CBD die Tatsache, dass die Konvention neben den „klassischen“ Maßnahmen des Naturschutzes (zum Beispiel Einrichtung von Schutzgebieten) auch die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die Rolle von indigenen und lokalen Gemeinschaften betont und anerkennt. Hierbei geht es vor allem um den sogenannten „Vorteilsausgleich“ zwischen dem, der die biologische Vielfalt nutzt und dem, der die biologische Vielfalt für diese Nutzung erhält. So sollen insbesondere Entwicklungsländer, die meist einen überdurchschnittlich hohen Grad biologischer Vielfalt aufweisen, und indigene Völker an den Gewinnen beteiligt werden, die zum Beispiel die Pharma-Industrie aus der Entdeckung neuer Wirkstoffe zieht, welche sie aus Tieren und Pflanzen, die in diesen Ländern vorkommen, gewinnt. Dadurch sollen Anreize für den Erhalt der Lebensräume dieser Arten entstehen.
Das macht der NABU
Seit vielen Jahren begleitet der NABU im Rahmen seines weltweiten Dachverbandes BirdLife International die Arbeit der CBD, und nimmt regelmäßig als Beobachter an den Vertragsstaatenkonferenzen (COP) teil. Durch Stellungnahmen, Studien und wenn nötig auch öffentlichen Druck haben NABU und BirdLife bereits in einigen Fällen wichtige Entscheidungen der CBD beeinflusst, zum Beispiel zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten und zur Finanzierung von Naturschutz in Entwicklungsländern.
BirdLife International stellt üblicherweise eine der größten Beobachterdelegationen auf den Vertragstaatenkonferenzen, und arbeitet eng mit dem Sekretariat der CBD in Montréal/Kanada zusammen.
Die wichtigsten Organe und Instrumente der CBD
Damit die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird und die Biodiversitätskonvention (CBD) umgesetzt werden kann, bedarf fester Strukturen. Folgende Organe und Instrumente stehen dabei als „Werkzeuge“ im Vordergrund.
Die Vertragstaatenkonferenz
Die Vertragstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP), die alle zwei Jahre stattfindet, ist das politische Entscheidungsgremium der Konvention zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt (CBD = Convention on Biological Diversity). Die endgültigen Beschlüsse werden durch die Umweltminister getroffen.
Arbeitsgruppen und Ausschüsse
Die COP wird durch eine Reihe von Arbeitsgruppen und Ausschüssen unterstützt, die sich auf thematische Schwerpunkte konzentrieren. Sie geben Empfehlungen, die auf der COP diskutiert, verhandelt und in der Regel auch beschlossen werden, Beispiele hierfür sind:
- Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice (SBSTTA)
(Ausschuss für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung der CBD) - Ad Hoc Open-ended Working Group on the Review of Implementation of the Convention (WGRI)
(Auschuss für die Überprüfung der Umsetzung der Konvention) - Ad Hoc Open-ended Working Group on Protected Areas (WG-PA)
(Arbeitsgruppe zu Schutzgebieten) - Working Group on Article 8(j)
(Arbeitsgruppe zum Thema „Traditionelles Wissen und Rechte indigener Völker“)
Thematische und themenübergreifende Arbeitsprogramme
Die konkrete Arbeit der CBD ist in einer Vielzahl von thematischen und themenübergreifenden Arbeitsprogrammen organisiert. Eine Auflistung finden Sie unter www.cbd.int.
Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem
Der Clearing-House-Mechanismus (CHM) ist das zentrale Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem der Biodiversitätskonvention. Mit dem CHM wollen die Vertragsstaaten der CBD die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen allen Ländern fördern und den Austausch sowie den Zugriff auf Informationen und Daten rund um die Umsetzung der CBD unterstützen. Hierzu gehört auch die Informationsplattform des deutschen Clearing-House Mechanismus. Beispielsweise können hier Dokumente, Termine sowie Themen des Übereinkommens und aktuelle Aktivitäten, die speziell für deutsche Nutzer von Interesse sind, abgefragt werden. Zur Webseite des CHM
Protokolle
Im Rahmen der CBD wurden zwei völkerrechtlich verbindliche Protokolle verabschiedet: Das Cartagena-Protokoll über die Biologische Sicherheit und das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile.
Finanzierungsmechanismus
Um besonders die ärmeren Länder beim Schutz der Biodiversität zu unterstützen, gibt es, formell außerhalb der CBD, einen Finanzierungsmechanismus, die „Global Environment Facility“ (GEF), ein bei der Weltbank angesiedelter Umweltfonds. Er wird vor allem von den Industrienationen finanziell getragen und soll die Finanzierung von Projekten koordinieren und ermöglichen, die sich in Entwicklungsländern mit den Schwerpunkten Biodiversität, Klimawandel, internationale Gewässer, Übernutzung, Ozonschicht und langlebige organische Schadstoffe beschäftigen.
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