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Aufpreisvermarktung
Kann und soll rentabel sein


Erbachhofer Weinapfel - Foto: Helge May
Der Schutz von Streuobstwiesen als wertvollen Kultur-Lebensräumen gehört zu den im NABU vor Ort am weitesten verbreiteten Anliegen – begleitet und ergänzt von vielen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im NABU-Bundesfachausschuss Streuobst. Dabei richtet sich das Augenmerk neben Naturschutzaspekten und dem Schutz alter und der Entwicklung neuer hochstammtauglicher Sorten vor allem auf die Vermarktung des Obstes und der Streuobstprodukte. Denn der NABU will keine Museen schaffen, sondern beispielhafte, wirtschaftlich tragfähige Landnutzungen fördern und entwickeln.
Die 1987 in Oberschwaben vom BUND entwickelte Idee ist einfach: Die Bewirtschafter verpflichten sich, Obst nur von Hochstamm-Obstbäumen anzuliefern, bei denen sie keine synthetischen Pestizide oder synthetische Düngemittel einsetzen (so auch die offizielle lexikalische Definition von Streuobst - Brockhaus 2004), sowie das Obst regional zu verwerten. Dafür bekommen die Erzeuger einen Aufpreis gegenüber konventionellem Obst. 15 bis 30 Euro erhalten die Bewirtschafter pro Doppelzentner anstelle der meist üblichen 8 bis 15 Euro. Die Verbraucher zahlen je Liter 10 bis 15 Cent Aufpreis. Naturschützer und Verbraucher unterstützen so eine rentable Nutzung der naturschutzfachlich so wertvollen Streuobstbestände.
Heute gibt es bundesweit über 100 derartiger Projekte, initiiert von Naturschutzverbänden wie dem NABU, von Keltereien und Landwirten. Erzeugt wird überwiegend Apfelsaft, aber auch Birnensaft und -sekt, Apfel-Mango- und -Maracuja-Saft, Apfelschorle, "Äppelwoi" und zunehmend eine Vielfalt an moussierender, alkoholfreier Getränke. Bis zu zehn Millionen Liter Saft jährlich und damit ein Gesamtumsatz von bis zu 20 Millionen Euro werden damit erreicht – ergänzt um viele Millionen Liter Getränken aus hochstämmigen Bio-Streuobst, das zusätzlich zu den gemeinnützig orientierten Projekten produziert und vermarktet wird. Darüber hinaus hat sich seit Anfang der 2000er Jahre eine zunehmend dynamische Szene an mobilen und Kleinmostereien entwickelt, die jährlich sogar bis zu 50 Millionen Liter Saft überwiegend aus Streuobstbeständen pressen und die vom NABU bundesweit vernetzt werden. => Zur Mostereienliste des NABU
Eine wichtige Rolle spielt dabei das seit 1988 vom NABU vergebene Streuobst-Qualitätszeichen, das den Erzeugern höhere Preise und den Verbrauchern hochwertige Streuobstprodukte garantiert. Verboten ist u.a. der Einsatz von Farb- und Konservierungsstoffen und natürlich müssen Mehrwegflaschen verwendet werden. Für Inhaltsstoffe wie Patulin und synthetische Pestizide gibt es Grenzwerte, die bei regelmäßigen Stichprobenanalysen durch unabhängige Kontroll-Institute untersucht werden.
1996 trafen sich die Streuobst-Aufpreisvermarkter auf Initiative des NABU-BFA Streuobst das erste Mal bundesweit, 2025 schon das sechste Mal. Die Vorträge und Resolutionen der bisherigen fünf Tagungen sind alle dokumentiert:
- Resolution des 5. Bundesweiten Treffens der Streuobst-Aufpreisvermarkter 2018
- Resolution des 4. Bundesweiten Treffens der Streuobst-Aufpreisvermarkter 2014
- Resolution des 3. Bundesweiten Treffens der Streuobst-Aufpreisvermarkter 2007
- Resolution des 2. Bundesweiten Treffens der Streuobst-Aufpreisvermarkter 2001
- Resolution des 1. Bundesweiten Treffens der Streuobst-Aufpreisvermarkter 1996
=> Vorträge und Tagungsbände der Treffen beim NABU-Streuobst-Materialversand
Zwei neue NABU-Leitfäden geben Tipps zur Gründung und Bio-Zertifizierung eines Streuobst-Aufpreisprojektes in Baden-Württemberg. Mehr →