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Die EU hat jetzt die Chance ambitionierte CO₂-Grenzwerte für Lkw einzuführen
Schwere Nutzfahrzeuge sind für unsere moderne Gesellschaft nach wie vor essenziell. Täglich liegen im Supermarkt frische Lebensmittel, der Müll wird abtransportiert und alle Arten von Waren werden von A nach B geliefert. Neben den klassischen Lkw mit Sattelauflieger sorgen auch Busse und Baustellenfahrzeuge für reibungslose Lieferketten und Mobilität. Die Klimawirkung all dieser Fahrzeuge ist riesig: Obwohl sie nur zwei Prozent der Fahrzeuge stellen, verursachen Lkw rund 30 Prozent der Emissionen im Straßenverkehr. Und leider steigen die Emissionen sogar noch an.
Daher ist es dringend nötig, dass der Güterverkehr seinen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Dies muss sowohl über eine Verkehrsverlagerung passieren, zum Beispiel auf die Schiene, als auch über die Verkehrsvermeidung, beispielsweise durch regionale Produktion, Digitalisierung und weniger Warenverschickung. Einen weiteren wichtigen Hebel kann die EU nun zu setzen: Ambitionierte CO₂-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge wären ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutralem Güterverkehr.
Was sind CO₂-Flottengrenzwerte?
CO₂-Flottengrenzwerte regulieren die durchschnittlichen CO₂-Emissionen pro gefahrenem Kilometer, die neu zugelassene Fahrzeuge ausstoßen dürfen. Die Hersteller sind dabei in der Pflicht, diese einzuhalten und dadurch kontinuierlich die Emissionen der neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge zu verringern.
Werden die CO₂-Flottengrenzwerte von den Herstellern überschritten, fallen Strafzahlungen an, die sich aus der Höhe der Emissionsüberschreitung und der Anzahl der neu zugelassenen Fahrzeuge ergeben.
Neue CO₂-Standards noch in dieser Legislatur
Im Frühjahr 2023 hat die EU-Kommission einen Entwurf für neue CO₂-Standards für Lkw-Flotten vorgelegt. Damit folgt sie dem internationalen Beispiel: Zahlreiche Länder haben bereits entschieden, in Zukunft keine neuen Diesel-Lkw mehr zuzulassen. Dieser Entwurf ist eines der letzten großen Gesetzespakte des sogenannten „Fit-for-55“-Programms der EU.
Das Programm gibt vor, dass bis 2030 alle Sektoren zusammengenommen die Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 verringern müssen, um das EU-Klimaziel zu erreichen. Es ist essenziell, dass die Lkw-Flottengrenzwerte als eines der letzten Gesetzesvorhaben noch vor der Europawahl im Jahr 2024 verabschiedet wird, damit das „Fit-for-55“-Paket zügig und vollständig auf den Weg gebracht wird.
Die Branche ist bereit
Glücklicherweise hat sich in den letzten Jahren viel in Sachen Batterietechnologie getan. Inzwischen ist klar, dass schwere Lkw auch auf langer Strecke batteriebetrieben unterwegs sein können, und dies bald sogar günstiger als Diesel-Lkw. Alle großen Hersteller haben die Serienproduktion von E-Lkw begonnen oder nehmen sie in Kürze auf und wollen in wenigen Jahren bereits mehrheitlich E-Lkw verkaufen. Weitere Infos zum Thema E-Lkw, hat unsere europäische Partnerorganisation T&E in diesem Video (auf Englisch) aufbereitet.
Herausforderung Ladeinfrastruktur
Die große Herausforderung ist nun, die notwendige Ladeinfrastruktur für die schnell wachsende Anzahl von E-Lkw aufzubauen. Die EU hat hierfür mit der „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (kurz AFIR) bindende Mindeststandards für alle EU-Mitgliedsstaaten gesetzt.
Deutschland plant mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur II“, bereits 2023 ein initiales Netz für E-Lkw-Ladestationen auszuschreiben. Zudem hat sich ein Zusammenschluss aus den drei größten Herstellern verpflichtet, in den kommenden fünf Jahren eine halbe Milliarde Euro zu investieren und damit mindestens 1.700 Hochleistungsladepunkte aufzubauen. Berechnungen zeigen, dass 2030 genug Ladepunkte und Ladeenergie verfügbar sind, um die dann eingesetzten E-Lkw mit Strom zu versorgen.
NABU-Forderungen im Überblick
Leider geht der Entwurf der EU-Kommission für neue CO₂-Standards nicht weit genug. Unter anderem bleibt er hinter den selbstgesteckten Zielen der Lkw-Hersteller zurück und verfehlt das Ziel der Klimaneutralität in der EU für 2050, das eine Verringerung von 90 Prozent im Verkehr vorsieht, deutlich. Der NABU fordert deshalb:
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Zur Umsetzung des europäischen Ziels, die Treibhausgase bis 2030 um 55 Prozent zu vermindern, müssen die neuen Flottenstandards zwingend noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.
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Um einen schnellen Hochlauf bei den Herstellern und der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten, muss ein Zwischenziel 2027 mit einer Reduktion von 45 Prozent definiert werden.
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Entsprechend der Ankündigungen der Hersteller ist 2030 ein Reduktionziel von 65 Prozent angemessen.
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Das langfristige Ziel muss eine Emissionsreduktion von 100 Prozent sein. Ab 2035 sollen fast ausschließlich emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden.
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Jeglicher Mechanismus zur Anrechnung synthetischer oder sogenannter Biokraftstoffe ist auszuschließen. Nachhaltigkeit und Verfügbarkeit sind beim Einsatz im Straßengüterverkehr nicht gegeben. Dieser kann vollständig elektrifiziert werden, bzw. Wasserstoff für spezielle Anwendungsfälle verwenden.
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Weitere Fahrzeuggruppen wie leichtere Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 5 Tonnen sowie Sonderfahrzeuge sind wegen erheblicher Luftverschmutzung in Städten ebenfalls zu regulieren.
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Die Definition, ab wann ein Nutzfahrzeug als emissionsfrei gilt, darf nicht aufgeweicht werden. Das würde ambitionierten Grenzwerte konterkarieren.
Die ausführlichen Forderungen des NABU finden sich im Standpunkt im Downloadbereich.
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