95 Prozent der deutschen Moore wurden bereits zerstört. Im Westallgäuer Hügelland haben wir jetzt die Chance, wertvolle Moorflächen zu retten und als Lebensraum für Grauspecht und Co. zu erhalten.
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Die Rotbauchunke (Bombina bombina)

Merkmale
Die Rotbauchunke ist ein kleinerer Froschlurch, der eine Größe von rund 4,5 bis 5 Zentimeter erreichen kann. Die Oberseite ist hell- bis dunkelgrau gefärbt und mit flachen Warzen besetzt. Die Unterseite ist dunkelgrau bis schwarz mit kleinen weißen Punkten gefärbt und weist ein auffallendes orange-rotes Fleckenmuster auf. Die Rotbauchunke besitzt die für Unken typische herzförmige Pupillenform.
Verbreitung
Das Verbreitungsgebiet der Rotbauchunke erstreckt sich über das Mittel- und Osteuropa. In Deutschland ist die Art aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen bekannt. Individuenreiche Vorkommen finden sich vor allem im äußersten Nordosten.
Lebensraum
Rotbauchunken leben in besonnten Gewässern des Flachlandes mit einer reichen Vegetation, bevorzugt Überschwemmungsbereiche in Talauen und Kleingewässer auf Äckern und Wiesen (Sölle). Die Art kommt aber auch in Flachwasserbereichen von Seen, verlandenden Kiesgruben und Wiesengräben vor.
Fortpflanzung
Ab Mitte März wandern Rotbauchunken aus ihren Überwinterungsplätzen zu den Laichgewässern. Ab April beginnt das Rufen der Männchen. Die Fortpflanzungszeit liegt im Mai/Juni. Die Paarung findet im Wasser statt, pro Laichakt werden 80 bis 300 Eier in lockeren Klümpchen an Pflanzenteile in geringer Wassertiefe geheftet.
Gefährdung
Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften gefährden die Rotbauchunke. Insbesondere während den Wanderungen, etwa vom Winterquartier zum Laichgewässer, erfahren Rotbauchunken und andere Amphibien häufig Verluste durch den Straßenverkehr.
Schutzstatus
Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.
- Rotbauchunken-Beobachtung im NABU-Naturgucker melden
- Porträt, Bilder und aktuelle Beobachtungen im NABU-Naturgucker
- Artenporträt bei www.amphibienschutz.de (mit Tonaufnahme)
- Larven bestimmen bei www.kaulqauppe.de
Die nächste Verwandtschaft
Um Gefahren abzuwehren, präsentiert die unscheinbar graubraune Gelbbauchunke ihre leuchtend gelbe Unterseite. Was bei Fressfeinden hilft, nutzt der kleine Unke gegen die Zerstörung ihrer Lebensräume aber nicht. Nun wurde sie zum „Lurch des Jahres“ gekürt. Mehr →