Wasserdrache mit Rückenkamm

Der Kammmolch

Größte heimische Molchart: Der Kammmolch kann bis 18 Zentimeter lang werden und ist in Mitteleuropa verbreitet. Die Männchen besitzen in der Wassertracht einen hohen gezackten Rückenkamm und ein chrakteristisches perlmutt-silbriges Band an den Schwanzseiten.
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Merkmale

Der Kammmolch ist unsere größte heimische Molchart und kann bis 18 Zentimeter lang werden. Die Oberseite ist dunkelbraun bis schwärzlich und Unterseite gelb bis orangegelb mit schwarzen Flecken. Die Männchen besitzen in der Wassertracht einen hohen gezackten Rückenkamm. Charakteristisch ist bei den Männchen außerdem ein perlmutt-silbriges Band („Milchstreifen“) an den Schwanzseiten.

Verbreitung

Der Kammmolch ist von Westfrankreich und den Britischen Inseln an über ganz Mitteleuropa verbreitet. Die Ostgrenze der Verbreitung erreicht die Art in Westrussland. In Deutschland kommt der Kammmolch abgesehen vom nordwestendeutschen Küstengebiet fast flächendeckend vor. Meist handelt es sich jedoch nur um sehr kleine Populationen.

Lebensraum

Der Kammmolch lebt bevorzugt in dauerhaft wasserführenden Weihern und Teichen, die sich durch eine reich verkrautete Unterwasservegetation auszeichnen. Da diese Strukturierung auch von anderen Amphibienarten bevorzugt wird, zeichnen sich Gewässer mit Vorkommen des Kammmolches häufig durch eine besonders artenreiche Amphibiengesellschaft aus.

Fortpflanzung

Ein Weibchen legt mehrere hundert Eier, welche einzeln mit Hilfe der Hinterbeine in umgefaltete Blätter von Wasserpflanzen gelegt werden. Durch ihre gelbliche Färbung und größere Durchmesser sind sie recht gut von anderen Molcheiern zu unterscheiden.

Gefährdung

Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften gefährden die Bestände des Kammmolches. Insbesondere während den Wanderungen, etwa vom Winterquartier zum Laichgewässer, erfahren Kammmolche und andere Amphibien häufig Verluste durch den Straßenverkehr.

Schutzstatus

Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) und „streng geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.

Artenportät Kammmolch - NABU