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Wärmewende wird weiterhin ausgebremst

Steuerliche Förderung für klimaschonendes Bauen fehlt

Das Heizen und Kühlen von Gebäuden ist für gut 40 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Energetische Modernisierungen sind dringend notwendig! Doch die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Anreize finden sich im aktuellen Haushaltsentwurf nicht wieder.

Sanierungswürdiges Haus. Steuerliche Anreize würden die Sanierungsquote heben. Foto: NABU/Danny Püschel

Sanierungswürdiges Haus. Steuerliche Anreize würden die Sanierungsquote heben. Foto: NABU/Danny Püschel

22. Mai 2018 – Die nationalen Klimaschutzziele für das Jahr 2020 wurden quasi aufgegeben. Umso wichtiger ist es, nun die Weichen für einen effektiven Klimaschutz nach 2020 zu stellen. Die Wärmewende stellt dabei den wichtigsten Baustein dar. Denn: Das Heizen und Kühlen von Gebäuden ist für gut 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Doch weder die steuerliche Förderung, noch ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz sind in der aktuellen Haushaltsdebatte eingepreist.

Der Gebäudebestand muss rasch energetisch modernisiert werden - durch eine Steigerung der derzeitigen Sanierungsquote von knapp einem Prozent auf mindestens zwei Prozent, notwendig wären sogar drei Prozent. Neben der gezielten Förderung stellen steuerliche Anreize zur energetischen Modernisierung den größten Hebel hierfür dar.


Steuerliche Abschreibung war Teil des Koalitionsvertrags

Die Regierungsparteien schienen die Dringlichkeit auch erkannt zu haben. Im Koalitionsvertrag ist zu lesen:


„Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“

In der zusammenfassenden Aufstellung der „Prioritären Ausgaben“ im Kapitel „Finanzen und Steuern“ des Vertrags ist das Thema ebenfalls aufgeführt. Doch ein Blick in den aktuellen Haushaltsentwurf für 2019 zeigt: nichts! Die steuerlichen Anreize sind nicht mehr berücksichtigt.

Dabei sollen gerade steuerliche Anreize dazu motivieren, die Sanierungsrate zu erhöhen. Seit Jahren bemüht sich die Politik auf Bundesebene, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu verbessern. Die entsprechenden Bestrebungen sind in der Vergangenheit jedoch immer wieder am Widerstand der Länder gescheitert, weil diese Steuerausfälle befürchten. Dabei steht fest, dass ohne eine steuerliche Förderung die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden können.


Gebäudeenergiegesetz reicht nicht weit genug

Entkernter Plattenbau - bereit zur energetischen Sanierung. Foto: NABU/Danny Püschel

Entkernter Plattenbau - bereit zur energetischen Sanierung. Foto: NABU/Danny Püschel

Auch der Blick auf das derzeit entwickelte Gebäudeenergiegesetz zeigt, dass Klimaschutz und der Gebäudebereich von der Bundesregierung nicht zusammengedacht werden. Der von der EU geforderte Niedrigstenergie-Gebäudestandard ist in der deutschen Interpretation nichts weiter als ein Baustandard, wie er schon seit Jahren praktiziert wird. Dabei ist es technisch und wirtschaftlich bereits heute gut möglich, Energie- und damit CO2-arme Gebäude zu errichten.

Auch das Festhalten am längst widerlegten Argument, dass klimaschonendes Bauen zu teuer wäre, bremst die notwendige Wärmewende weiterhin aus. Damit zeigt sich erneut die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz.


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