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Bau- und Immobilienwirtschaft gegen EnEV-Verschärfung
03. November 2015 - Der Gebäudebereich hat für die Erreichung der bundesdeutschen Klimaschutzziele eine besondere Bedeutung – der größte Teil der Endenergie und etwa ein Drittel der bundesweiten Treibhausgasemissionen fallen auf diesen Sektor. Dabei stellt die Energieinsparverordnung (EnEV 2014) ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden können.
Für Januar 2016 steht die turnusgemäße Steigerung der Anforderungen an Gebäudehülle und Energiebedarf in der Energieeinsparverordnung an. Diese Anpassungen sind ein notwendiger Schritt, um den Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie gerecht zu werden. Darin ist festgeschrieben, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern (nearly zero-energy-buildings) gebaut werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung sogar bereits ab 2019 erfüllen.
Anlässlich der Bauministerkonferenz versuchten Teile der Bau- und ImmobiIienwirtschaft die Verschärfungen durch die EnEV 2016 außer Kraft zu setzen und die Anforderungen der bestehenden Energieeinsparverordnung für drei bis fünf Jahre einzufrieren.
Anlass für die Attacken auf die EnEV war die kurzfristige Notwendigkeit von Unterkünften für Flüchtlinge und die Hoffnung, die Baukosten dafür kurzfristig zu senken. Tatsächlich sind aber vor allem die spekulativen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt Treiber für Baukosten – im Neubau machen die Anforderungen durch die EnEV nur einen sehr geringen Anteil an den Kostensteigerungen aus, tragen aber durch höhere Energiestandards und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu einer Reduktion von 25 Prozent des Primärenergieverbrauchs bei. Vor diesem Hintergrund appellierten die Mitglieder der NABU-Gebäudeallianz an die politischen Entscheider, von einem EnEV-Moratorium abzusehen. Das Ziel der Bundesregierung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 würde dadurch in weite Ferne rücken. Außerdem würden und Mieter und Nutzer nicht dauerhaft bei den Betriebs- und Energiekosten entlastet, sondern im Gegenteil – sie würden bei steigenden Energiekosten zunehmend stärker belastet werden.
Darüber hinaus wäre es im Vorfeld der internationalen Klimakonferenz in Paris es ein fatales Signal für den Klimaschutz in Deutschland, wenn die EnEV eingefroren würde. Wenn wir Klimaschutz erst nehmen, müssen wir die Gebäudeeffizienz stärken und nicht schwächen.
Der Appell zeigte Wirkung. Die Bauminister halten an der geplanten Fortschreibung zum 1. Januar 2016 fest und sorgen damit für verlässliche politische Rahmenbedingungen. Auf der Bauministerkonferenz wurde deutlich, dass die Bauminister und Senatoren den gesamten Markt für Wohnraum betrachten müssen, nicht nur die Beschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge. Darüber hinaus sind die Teilnehmer der Bauministerkonferenz der Auffassung, dass neben den ergriffenen Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen des Bundes, der Länder und Kommunen eine strukturelle Neukonzeption von EnEV und EEWärmeG im Jahre 2016 notwendig ist. Diese Optimierung muss eine hohe Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten vereinbaren. Daher begrüßt die Bauministerkonferenz die Ankündigung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, in der ersten Jahreshälfte 2016 im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft hierzu Modelle zu erarbeiten und auf einer Sonderbauministerkonferenz vorzulegen.
Der NABU wird die strukturelle Neukonzeption von EnEV und EEWärmeG kritisch beobachten und seine Ziele entsprechend formulieren und einbringen.
Bei einem Anteil von immerhin 40 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland schlummert im Bereich der Gebäudesanierung zur besseren Wärmespeicherung noch ein enormes Klimaschutzpotenzial, welches bisher nicht ausgeschöpft ist. Mehr →