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Jetzt NABU-Mitglied werden!NABU-Erfolg beim Grünlandschutz
Nationale Umsetzung der EU-Agrarreform im Bundestag
22. Mai 2014 – Der NABU begrüßt, dass die Bundesregierung künftig Wiesen und Weiden besser schützen will, sieht aber bei den Umweltvorgaben für Ackerflächen weiter gravierende Defizite. „Mit dem Beschluss findet das von der EU vorgesehene ‚Greening‘ der Agrarpolitik zwar auf dem Grünland, nicht aber auf dem Ackerland statt“, bewertete NABU-Präsident Olaf Tschimpke das Gesetz zur nationalen Umsetzung der Agrarreform, das in Kürze im Bundestag beschlossen werden soll.
So wurde erstmalig der konsequente Schutz von Dauergrünland durch eine Genehmigungs- und Ausgleichspflicht vereinbart. Dies entspricht der langjährigen Forderung des NABU und ist angesichts des dramatischen Wiesen- und Weidenverlusts mehr als überfällig. Im Gegenzug konnte die Agrarlobby allerdings durchsetzen, dass die Regelungen zur Schaffung von ökologischen Vorrangflächen auf Ackerflächen massiv verwässert wurden. So dürfen Landwirte Zwischenfrüchte oder Leguminosen zur Erfüllung der Umweltvorgaben anbauen und auf den Flächen sogar Gülle oder Herbizide ausbringen. Es ist zu erwarten, dass die schwachen Vorgaben zu den ökologischen Vorrangflächen den Ackerflächen keinen Mehrwert für Natur und Umwelt bringen werden. Denkbar ist, dass die Vorrangflächen in vielen Regionen sogar zu reinen Gülle-Entsorgungsflächen verfallen.
Mit der Verabschiedung des sogenannten Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes geht eine mehr als dreijährige Debatte über eine stärkere Umweltorientierung der EU-Agrarpolitik zu Ende. Ab dem kommenden Jahr müssen sich die Landwirte an ökologische Mindestvorgaben beim Grünlandschutz, bei der Fruchtfolge sowie bei der Schaffung von Vorrangflächen halten. Zugleich sollen 4,5 Prozent der Zahlungen in die ländliche Entwicklung, um Umweltmaßnahmen zu fördern.
Im Rahmen der Verhandlungen wurden allerdings zahlreiche Auflagen schrittweise erheblich geschwächt oder ganz gestrichen. Nach Überzeugung des NABU wurde die vorgesehene Abkehr vom bisherigen „Gießkannenprinzip“ der Agrarsubventionen damit ein weiteres Mal aufgeschoben. Auf Druck des NABU und einiger Umweltpolitiker der Regierungskoalition ist in letzter Sekunde noch ein besserer Grünlandschutz durchgesetzt worden. Nun müssen Bund und Länder die verbliebenen Handlungsspielräume für mehr Natur- und Umweltschutz in den anstehenden Rechtsverordnungen konsequent ausnutzen.