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Jetzt NABU-Mitglied werden!EEG: Wahlversprechen einhalten
Gesetzesreform muss zu gerechterer Kostenverteilung führen!
22. Mai 2014 - Die Bevorzugung weiter Teile der Industrie bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss ein Ende haben. Das fordern Umwelt- und Verbraucherschutzverbände von den Abgeordneten des Bundestags in einem gemeinsamen Positionspapier. Darin betonen unter anderem das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), NABU, Verbraucherzentrale (vzbv) und Greenpeace, dass die Industrie nicht weiter auf Kosten der privaten und mittelständischen Stromverbraucher entlastet werden darf. Stattdessen sollten sich alle Unternehmen angemessenen an der Energiewende beteiligen.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung und den Bundestag dazu auf, wie im Wahlkampf angekündigt, Industrieausnahmen auf das notwendige Maß zu reduzieren und so eine gerechtere und sozialere Verteilung der EEG-Kosten zu erreichen. Dies ist auch ohne eine nennenswerte Gefährdung von Arbeitsplätzen möglich. Aus dem enttäuschenden Ergebnis der monatelangen Verhandlungen und Diskussionen ergibt sich dringender Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.
Nur tatsächlich gefährdete Branchen entlasten
Die Regierung muss die Zahl der begünstigten Unternehmen viel stärker einschränken. Bislang soll fast der gesamten Industrie – 219 von 245 Branchen – eine Befreiung von der EEG-Umlage ermöglicht werden. Von den Ausnahmen sollten aus Sicht der Verbände jedoch nur 15 Branchen wie etwa Aluminium, Stahl oder Chemie profitieren dürfen. Zusätzliche anspruchsvolle Kriterien sollten die Privilegierung auf tatsächlich strom- und handelsintensive Unternehmen begrenzen.
Eine Deckelung des Kostenbeitrags der Einzelunternehmen lehnen die Verbände ab und fordern stattdessen eine höhere Mindestbeteiligung für alle Unternehmen, da die Industrie von den derzeitigen Strompreissenkungen durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien profitiert. Zentrales Anliegen muss es sein, durch die neuen Regelungen besonders effiziente Unternehmen besser zu stellen und die für das Gelingen der Energiewende essentiellen Effizienzanreize voll zu erhalten. Rabatte für die Eigenstromversorgung dürfe es nur für die ökologisch sinnvollen Arten der Eigenstromerzeugung wie Erneuerbare oder KWK-Anlagen geben, nicht jedoch für klimaschädliche Kraftwerke oder Braunkohle-Tagebaue.