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Netzentwicklungsplan nicht up-to-date
15. Mai 2014 -
Der NABU begleitet den Prozess der Stromnetzentwicklung im seit mehreren Jahren aktiv, denn Voraussetzung für eine breite Akzeptanz des benötigten Infrastrukturumbaus ist der Nachweis der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme.
Die ersten Entwürfe der bundesweiten Netzentwicklungspläne 2014 der Übertragungsnetzbetreiber liegen nun vor. Bis zum 28. Mai 2014 können von allen Interessierten dazu Stellungnahmen abgeben werden. Rückmeldungen aus der Konsultation fließen in den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans ein, der im Sommer 2014 veröffentlicht wird. Der NABU begrüßt die Netzausbauplanung grundsätzlich, da die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien den Ausbau der Netzinfrastruktur im Höchstspannungsbereich erfordert, um den Strom von den Erzeugungszentren im Norden in die Verbraucherzentren im Süden transportieren zu können, wird jedoch seine Bedenken zum tatsächlich benötigten Umfang der Netzausbaumaßnahmen erneut schriftlich einreichen und veröffentlichen.
Wieviel Netz wird nötig sein?
Der Netzentwicklungsplan 2014 gibt Auskunft über den prognostizierten Umbaubedarf des Stromnetzes in den nächsten zehn bzw. 20 Jahren. Er beschreibt keine konkreten Trassenverläufe, sondern soll den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten darstellen. Das heißt, es werden Anfangs- und Endpunkte möglicher, zukünftiger Leitungsverbindungen dargestellt.
Inzwischen untersuchen die Übertragungsnetzbetreiber auf Druck der Bundesnetzagentur und der Umweltverbände weitere Einflussfaktoren auf den Netzausbaubedarf. So wurden in diesem Jahr parallel zur Erstellung des Netzentwicklungsplans auch Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Diese Analysen sollen Hinweise darauf geben, welche Auswirkungen die Deckelung der Ausbauziele der Offshore-Windkraft und eine dynamische Abregelung der Einspeiseleistung bei neuen Windenergieanlagen an Land haben. Der NABU fordert, die Ergebnisse dieser und weiterer Sensitivitäten schnellstmöglich in die Netzentwicklungsplanung aufzunehmen, denn es zeigt sich beispielsweise im vorliegenden Sensitivitätenbericht der Übertragungsnetzbetreiber, dass mit dynamischem Einspeisemanagement rund 15 % der Netzausbau-Maßnahmen vorläufig nicht nötig wären.
Szenarien für die zukünftige Stromversorgung
Ausgangspunkt der Erstellung des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) ist der Szenariorahmen. Er muss mindestens drei wahrscheinliche Entwicklungspfade der zukünftigen Energieerzeugung und des Verbrauchs abbilden und jährlich aktualisiert werden. Bei der Entwicklung der Szenarien 2014 lagen die Eckpunkte für die EEG-Reform noch nicht vor. Nach Auffassung der vier Netzbetreiber bedeutet die geplante Neujustierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keine grundsätzliche Änderung, sondern eine zeitliche Streckung der Entwicklung einzelner Erzeugungsarten wie der Offshore-Windkraft. Dadurch würden sich einige Netzentwicklungsmaßnahmen lediglich zeitlich nach hinten verschieben, ohne deswegen überflüssig zu werden.
Angesichts der durch den Koalitionsvertrag im Herbst 2013 geänderten politischen Rahmenbedingungen haben sich die Übertragungsnetzbetreiber mit der Bundesnetzagentur darauf verständigt, die Sensitivitäten nicht im Vergleich zum Szenario B 2024 zu untersuchen, sondern im Vergleich zum Szenario A 2024. Ausschlaggebend hierfür war die Entscheidung im Koalitionsvertrag einen Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 40 – 45 % erreichen zu wollen. Dieser liegt eher im Bereich des Szenarios A 2024 (rund 45 %) als im Bereich des Szenarios B 2024 (knapp 50 %). Daher wird auch im NEP 2014 das Szenario A 2024 genauer untersucht, während es ein klares Leitszenario wie Szenario B 2023 nicht mehr gibt.
Das Szenario A hat der NABU jedoch bereits bei der Erstellung des Szenariorahmens 2014 kritisiert, da es sich aufgrund des Rückgangs an Gaskraftwerksleistungen und des Ausbaus von Steinkohlekraftwerken nicht mit der benötigten Flexibilität zur Integration der erneuerbaren Energien und den Klimaschutzzielen der Bundesregierung in Übereinstimmung bringen lässt. Denn der in Szenario A vorgesehene Kohle-Ausbau, der über die derzeit genehmigten und in Bau befindlichen Kraftwerke hinausgeht, steht der Erreichung der Klimaschutzziele und dem derzeit angestrebten Ausbau der Windenergie an Land von 2500 MW jährlich entgegen.
Netzausbau vorrangig für erneuerbare Energien
Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation müssen Netzbetreiber und anschließend die Bundesnetzagentur anhand der eingegangenen Stellungnahmen ernsthaft prüfen, wie das Ausmaß insbesondere der neu geplanten Stromtrassen weiter begrenzt werden kann. Neue Erkenntnisse aus den Sensitivitätsanalysen, insbesondere der für den Sommer 2014 angekündigten Sensitivität über einen deutlich erhöhten CO2-Zertifikatspreis müssen dann schnellstmöglich zu einer transparenten Überarbeitung der Netzausbaupläne führen, damit im Ergebnis eine energiewendekonforme Netzplanung steht. Um möglichst viele Neubau-Kilometer zu vermeiden, müssen neben den Potentialen dynamisch abgeregelter Windenergieanlagen auch die Chancen durch strenge Klimaschutzvorschriften für Kohlekraftwerke aufgezeigt werden.