Über zehn Millionen Brutpaare unserer Feld- und Wiesenvögel haben wir seit 1980 verloren. Sichern Sie jetzt die Zukunft unserer Vögel an Land und in der Luft!
Jetzt informieren!Politik muss strenger werden
Unsere Luft braucht mehr politisches Engagement gegen Schiffsabgase


Hochseeschiffe stoßen täglich unzählige Tonnen schädliche Abgase aus, die Mensch und Natur gefährden. Die Luftschadstoffe sind krebserregend und extrem klimaschädlich. Hier ist die Politik gefragt, mit Regelungen eine effektive Schadstoffminderung im Schiffsverkehr zu fördern. Welche Schritte hat die Politik bereits unternommen, welchen Weg muss sie noch gehen? Der NABU gibt einen kurzen Überblick.
Welche politischen Maßnahmen existieren?Den internationalen Rahmen für Regelungen zur Schadstoffminderung im Schiffsverkehr auf hoher See setzt die Seeschifffahrtsorganisation der Vereinten Nationen, die International Maritime Organisation (IMO), der auch Deutschland angehört. Ihre „Internationale Konvention zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe“ (sogenanntes MARPOL-Abkommen) definiert die Grenzwerte für Schwefel- und Stickoxidemissionen und verbietet das vorsätzliche Emittieren von ozonschädlichen Substanzen auf See.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, Emissionskontrollgebiete auszuweisen, in denen die Grenzwerte für einzelne Schadstoffe strenger sind. Dazu hat die IMO derzeit Schwefelkontrollgebiete und Stickoxidemissionskontrollgebiete definiert und auch ausgewiesen. In Nordamerika gibt es ein kombiniertes Gebiet, in Europa existieren nur drei Schwefelkontrollgebiete: Die Nordsee, die Ostsee und den Ärmelkanal. Die Ostsee- und Nordseeanrainerstaaten bereiten aktuell einen Antrag für eine Stickoxidemissionskontrollgebiet vor.
Die Schwefelgrenzwerte in den Schwefelkontrollgebieten werden bereits ab 2015 deutlich strenger (0,1 Prozent), während sie in den übrigen Gebieten erst 2020, schlimmstenfalls erst 2025 auf 0,5 Prozent gesenkt werden - aktuell liegen sie noch bei 3,5 Prozent. Die Stickoxidgrenzwerte der Stickoxidemissionskontrollgebiete werden in Stufen verschärft. Voraussichtlich müssen Schiffe, die ab dem 1. Januar 2016 gebaut werden, innerhalb eines Stickoxidemissionskontrollgebiets einen Tier-III-Motor haben.
Allerdings wurde in der IMO im Jahr 2013 das Inkrafttreten der Stickoxidgrenzwerte für 2016 plötzlich in Frage gestellt. Nun steht zu befürchten, dass die neuen Grenzwerte erst ab 2021 gelten. Die Entscheidung darüber wird im Frühjahr 2014 erwartet.
Die EU hat die beschlossenen Grenzwerte der IMO weitgehend in EU-Recht überführt und Deutschland hat sie bereits durch die MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Um die Luftschadstoffemissionen aus der Schifffahrt weiter zu reduzieren, müssen die Mitgliedsländer der EU das Instrument der Emissionskontrollgebiete nutzen und vorantreiben: Eine Einführung in allen EU-Gewässern und Wirtschaftzonen auf See (EU 27) würde Emissionsreduktionen von 160.000 Tonnen Schwefeloxid und 970.000 Tonnen Stickoxid bedeuten. Entscheidend bei allen Grenzwerten ist, dass ihre Einhaltung engmaschig überprüft und Verstöße deutlich sanktioniert werden. Dies ist aktuell allerdings nicht der Fall.
Darüber hinaus müssen die IMO und auch die EU effektive Strategien entwickeln, um die Feinstaub - und Ruß-Emissionen aus der Schifffahrt zu reduzieren. Bisher gibt es hierfür bei Hochseeschiffen keine Grenzwerte, geschweige denn Überlegungen, Emissionskontrollgebiete für diese Stoffe einzuführen.
Fazit
Insgesamt sind die bisherigen politischen Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung als wichtiger und richtiger Schritt anzusehen. Allerdings erfolgen einige der Grenzwertverschärfungen sehr spät oder sind von Verschiebungen bedroht. Für einige Luftschadstoffe wie Feinstaub und Ruß fehlen Grenzwerte sogar.
Es ist deshalb dringend notwendig, dass die Akteure der Handelsschifffahrt ihrer Verantwortung gerecht werden und umgehend effektive freiwillige Maßnahmen ergreifen.
Der NABU fordert in diesem Zusammenhang von der deutschen Regierung und der EU,
- die Einhaltung der EU-Schwefelgrenzwerte strikt zu überwachen und Verstöße hart zu sanktionieren.
- strenge Abgasvorschriften für Schwefeloxid, Stickoxid, Feinstaub und Ruß in sämtlichen Küsten- und Hafengebieten der EU.
- Grenzwerte für Partikel- und Rußemissionen in sämtliche Abkommen und Richtlinien der EU zur Schadstoffminderung im Schiffsverkehr einzubeziehen.
- Schiffsverkehr in die NEC-Richtlinie mit aufzunehmen.
- sich in der IMO für die nachfolgenden Punkte einzusetzen:
Der NABU fordert von der International Maritime Organisation,
- sämtliche Küsten- und Hafengebiete weltweit als Schwefel- und Stickoxidemissionskontrollgebiete auszuweisen.
- die Definition von Ruß schnellstmöglich voranzutreiben. Anschließend müssen Rußemissionsgrenzwerte in sämtlichen Abkommen und Richtlinien der IMO zur Schadstoffminderung im Schiffsverkehr festgelegt werden.
- umgehende und umfassende Kontrollmechanismen für Feinstaub- und Ruß-Emissionen durch die weltweite Hochseeschifffahrt festzulegen.
- strengere Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen bei Schiffsneubauten und die Festlegung strenger Stickoxid- Grenzwerte für bestehende Schiffe.
- sich gegen eine Verschiebung der Einführung von Stickoxid-Grenzwerten auszusprechen.
- ein weltweites Verbot von Schweröl in der Schifffahrt ab 2020.