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Durch Sanierungsarbeiten wird die Dohle zunehmend obdachlos
Aus guten Gründen werden ältere Gebäude zunehmend renoviert und lückenlos wärmegedämmt. Mauerlöcher, Nischen und Hohlräume gehen als Nistplätze verloren. Auch die Baumaßnahmen selbst können tierische Untermieter empfindlich stören. Das Bundesnaturschutzgesetz fordert aber dazu auf, Beeinträchtigungen an Niststätten zu vermeiden und Nistplätze zu erhalten oder sie bei unvermeidbaren Verlusten artgerecht zu ersetzen.
Bau- und Sanierungsarbeiten, die Dohlen-Nistplätze beeinträchtigen können, müssen deshalb außerhalb ihrer Brutzeiten stattfinden. Verlängert sich der Zeitraum der Baumaßnahmen, gilt es, Bau und Bruten zu koordinieren. Damit Nistplätze erreichbar bleiben, müssen Staubnetze und Planen stellenweise offen bleiben.
Grünland, Wald und Fels: die Dohle will sie alle
Niedrig bewachsene, insektenreiche Flächen im nahen Umfeld von Brutplätzen gehen zunehmend verloren. Städte- und Landschaftsplaner, Kommunalpolitiker und Grundbesitzer sind deshalb aufgerufen, verbliebene Nahrungsrefugien dauerhaft zu schützen. Grünlandumbruch darf nicht geduldet, sondern muss konsequent rückgängig gemacht werden. In vielen Bundesländern fehlt ein entsprechendes Verbot.
Wohnung im Kasten
Wo Brutmöglichkeiten zwangsläufig verloren gehen, kann und muss mit speziellen Nistkästen ein geeigneter Ersatz geschaffen werden. Wenn diese das Fassadenbild stören, lassen sie sich auch hinter Fenstern und anderen Öffnungen platzieren. So schafft man eine dauerhafte Bleibe für die ortstreuen Dohlen – auch ohne Konflikte mit dem Denkmalschutz.
Für Dohlen, die im Wald nisten, tragen Forstbehörden und Waldbesitzer Verantwortung. Hier gilt es, naturnahe Altholzbestände und „Höhlenbäume“ mit den von Schwarzspechten gezimmerten Nisthöhlen zu erhalten. Ökonomisch bedeutet dies selten größere Verluste. Alte Schwarzspecht-Höhlen nutzen Dohlen, Hohltauben, Eulen, Fledermäuse und Bilche als „Nachmieter“. Auch alte Parkbäume im Siedlungsraum können diese Funktionen erfüllen und dürfen nicht einer übervorsichtigen Verkehrssicherungspflicht oder Baumsanierungen zum Opfer fallen.
Bei Felsbrütern müssen Störungen durch Kletterer verhindert werden. Dies gelingt zum Beispiel, wenn Brutfelsen während der Brutzeit von März bis Mitte Juli und im Oktober, wenn sich die jungen Dohlen verpaaren, gesperrt werden. Felsen in stillgelegten Steinbrüchen sind oftmals im Laufe der Zeit nicht mehr als Dohlen- Brutplätze geeignet. Aufkommende Vegetation lässt die Brutwände mehr und mehr verbuschen. Ohne gezielte Pflegemaßnahmen sind sie für Dohlen dann nicht mehr nutzbar.