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Viel Gestaltungsspielraum

Vorteile und Wege für Sie als Stifter

Zustiftung, Stiftungsfonds, Treuhandstiftung oder Stifterdarlehen: Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Und welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen, um die NABU-Stiftungsarbeit mitzugestalten?


Lieblingstier, Pflanze oder Lebensraum: Beim Stiften können Sie ganz eigene Akzente setzen. - Foto: Klemens Karkow

Lieblingstier, Pflanze oder Lebensraum: Beim Stiften können Sie ganz eigene Akzente setzen. - Foto: Klemens Karkow

Die Möglichkeiten für Stifter sind zahlreich: Sie können fördern, Verantwortung übernehmen, konkrete Naturschutzziele verfolgen oder sich über eine Zustiftung einbringen. Durch das Stiftungsprivileg ergeben sich zudem besondere steuerliche Vorteile.


Warum überhaupt Stiften?

Hinter dem Wunsch, als Stifter tätig zu sein oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen, können unterschiedliche Motive stehen: Vielleicht möchten Sie als naturverbundener Mensch einen bestimmten Lebensraum oder eine bedrohte Tierart dauerhaft schützen? Sind Sie interessiert an einer kreativen, verantwortungsbewussten Aufgabe oder möchten Sie beim Naturschutz eigene Akzente setzen? Stiften ist einer von vielen Wegen, um Ihre Zeit und Ihr Lebenswerk für einen gemeinnützigen Zweck einzusetzen und persönliche Werte und Erfahrungen weiterzutragen.


Rothalstaucher - Foto: NABU/Klemens Karkow

Rothalstaucher - Foto: NABU/Klemens Karkow

Während Vereine wie der NABU die erhaltenen Mitgliedsbeiträge und Spenden innerhalb von zwei Jahren für ihre satzungsmäßigen Zwecke ausgeben müssen, bleibt Stiftungskapital auf ewig erhalten. Stiftungen können deshalb ein nachhaltiges Engagement garantieren. Sie können mit Weitblick und langfristiger Absicherung handeln. Nur jährliche Kapitalerträge, wie beispielsweise Zinsen, werden für die Projektarbeit verwendet. Stiftungen sind also weniger von Beitragsschwankungen und Spendenaufkommen abhängig.

Deshalb hat auch der NABU verschiedene gemeinnützige Stiftungen gegründet. Zur NABU-Stiftungsfamilie auf Bundesebene gehören die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und die NABU International Naturschutzstiftung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Mitglied unserer Stiftungsfamilie zu werden. Auch mit kleineren Summen lässt sich schon viel bewegen, wenn wir es gemeinsam anpacken!


Möglichkeiten und Teilhabe

  • Zustiften in eine unserer NABU-Stiftungen: Beim diesem – einfachsten Weg – zu stiften wird das Grundstockvermögen einer unserer bestehenden Stiftung erhöht. Zustiftungen bleiben auf Dauer unangetastet und tragen damit langfristig zum Erhalt unserer Natur bei.
  • Gründen Sie einen Stiftungsfonds: Wenn Sie eine größere Zustiftung tätigen und an einen Zweck oder ein Projekt knüpfen möchten, können Sie einen Stiftungsfonds gründen. Über den Namen Ihres Fonds und den Einsatz der Erträge entscheiden Sie selbst. So fördern Sie beispielsweise in einem Jahr den Kauf von Moorflächen und im nächsten setzen Sie sich für den Schutz bedrohter Wildtiere ein.
  • Ein Stifterdarlehen gewähren: Bei dieser Variante stellen Sie Ihr Vermögen der Stiftung nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung.
  • Gründung einer Treuhandstiftung: Möchten Sie umfangreich Einfluss nehmen und gleichzeitig etwas Bleibendes schaffen, das über Ihr Leben hinausreicht? Dann denken Sie doch über die Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach einer NABU-Stiftung nach. Als Treuhänder verwaltet die NABU-Stiftung Ihre Stiftung und vertritt sie nach außen. Erfahrungsgemäß sollte das Kapital einer Treuhandstiftung langfristig mindestens 100.000 Euro umfassen, da ausschließlich die Zinserträge für Projekte verwendet werden. Mehr Informationen finden Sie im Video unten oder bei der NABU Stiftung Nationales Naturerbe.

Rainer von Boeckh-Stiftung



Ihre steuerlichen Vorteile

Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung – ob als Zustiftung in eine bestehende Stiftung oder bei der Gründung einer eigenen Stiftung – können Sie bis zu einer Höhe von einer Million Euro verteilt über einen Zeitraum von zehn Jahren bei Ihrer Einkommenssteuer einkommensmindernd geltend machen. Ehepaare können diesen Bonus doppelt nutzen. Davon unberührt bleibt die Abzugsmöglichkeit für Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in Höhe von 20 Prozent des Einkommens.


Steppenhalden Bläuling - Foto: Frank Leo

Wir helfen Ihnen gern

Stiften ist einfacher als viele denken. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie in persönlicher Atmosphäre zu beraten und zu begleiten. Haben Sie Interesse oder weitere Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihr Ansprechpartner: Anton Wolf, Anton.Wolf@NABU.DE, 030-28 49 84-1586

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Anton Wolf - Foto: NABU/Sevens + Maltry
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