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Jetzt NABU-Mitglied werden!Gesetz soll Flächen für Windenergieausbau regeln
Trotz Potenzial muss nachgebessert werden



Windkraft. - Foto: unsplash/Franz-Bachinger
14. Juni 2022 - Das Ziel ist klar: Zwei Prozent der bundesweiten Fläche sollen für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden, um so den Auswirkungen der Klimakrise und der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern entgegenwirken zu können. Mit dem Entwurf eines Wind-an-Land-Gesetzes regelt die Bundesregierung erstmals die Frage, wie die Bundesländer dieses Ziel erreichen sollen. Jedes Bundesland bekommt ein eigenes Ausbauziel, das es bis 2026 beziehungsweise bis 2032 erreicht haben muss.

„Wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren, vor allem der Windenergie. Der Standort, an dem Anlagen gebaut werden, ist entscheidend für die Frage, ob es zu Konflikten mit dem Naturschutz kommt. Sensible Naturbereiche und wertvolle Lebensräume sollten bei der Flächenauswahl tabu sein. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist grundsätzlich ein guter Ansatz. Jetzt gilt es, den Naturschutz bei der Frage der Umsetzung des 2-Prozent-Ziels maßgeblich zu berücksichtigen.
Auch in den kommenden Jahren sollen in einigen Bundesländern pauschale Abstandsregelungen zur Wohnbebauung gelten, die die Windparks in natursensible Bereiche verschieben – die Natur zahlt dann einen hohen Preis für die Energiewende. Hier müssen die Länder stärker in die Pflicht genommen und die pauschalen Abstände auf die für den Lärmschutz wichtigen Abstände eingekürzt werden. Angesichts der fortschreitenden Naturkrise brauchen wir hier Lösungen im Einklang mit der Natur.”
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
Bislang gab es immer wieder Konfliktpotenzial zwischen der Windenergie und dem Naturschutz, wenn es um die Frage ging, wo diese Flächen für den Bau von Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen. Die jetzt vorgestellte Gesetzesvorlage könnte diese Konflikte frühzeitig minimieren oder ganz vermeiden, indem sie den Fokus auf die Auswahl konfliktarmer Flächen legt.
Entscheidend ist dabei, dass naturschutzfachlich sensible Bereiche vom Ausbau freigehalten werden. Der Gesetzesentwurf hat hier den richtigen Ansatz: Wenn ein Land den im Gesetz festgelegten Flächenwert bereits erreicht hat, darf es keine Windenergieanlagen mehr außerhalb der ausgewiesenen Flächen errichten. Diese Regelung könnte den Ausbau der Windenergie zukünftig deutlich wirksamer räumlich steuern.
Außerdem soll künftig der Bau von Windenergieanlagen vorrangig auf ausgewiesenen Flächen geschehen. Wenn ein Bundesland sein Ausbauziel allerdings nicht erreicht, sollen laut Gesetzesentwurf wiederum alle Flächen wieder zur Verfügung stehen und baurechtlich bevorzugt behandelt werden – auch Naturschutzflächen. Eine solche Regelung wäre fatal für Natur- und Artenschutz, da eine naturverträgliche Flächenplanung davon abhinge, ob die Länder bereit sind, ausreichend Flächen auszuweisen.
Nachbesserung notwendig bei pauschalen Abstandsregelungen
Eine naturverträgliche Flächenausweisung kann auch nur dann erfolgen, wenn die verfügbaren Flächen nicht künstlich verknappt werden. Ein Grund dafür sind pauschale Abstände zur Wohnbebauung. Den Schutz der Anwohner*innen vor Lärm und Schattenwurf regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz mit Grenzwerten, die nicht überschritten werden dürfen. Windenergieanlagen werden also nicht direkt neben ein Wohngebiet gebaut, sondern müssen ohnehin ausreichend Abstand einhalten. Zusätzliche pauschale Abstände, wie die 1.000-Meter-Regel in Nordrhein-Westfalen, bieten für die Anwohner*innen keinen zusätzlichen Schutz.
Gleichzeitig wird der Bau der Windparks aber weiter in den Naturraum hinein verschoben, wodurch sich die Konflikte mit dem Naturschutz erhöhen. Diese pauschalen Abstände zur Wohnbebauung müssen im Wind-an-Land-Gesetz deshalb komplett abgeschafft werden. Die jetzige Regelung, die Abstände dann auszusetzen, wenn die Flächenziele nicht erreicht werden, reicht für eine naturverträgliche Energiewende nicht aus. Denn zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem.
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Der NABU begleitet den politischen Prozess mit Stellungnahmen und setzt sich für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie ein. Innerhalb der Verbändebeteiligung hat der NABU am 13. Juni folgende Stellungnahme zum Wind-an-Land-Gesetz eingereicht und erläutert ausführlich die aus NABU-Sicht erforderlichen Anpassungen.
Stellungnahme des NABU
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