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Jetzt NABU-Mitglied werden!Stromnetzausbau unter der Lupe
Bewertungsrahmen für naturverträglichen Ausbau nachbessern
17. November 2020 – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erstellt für die bundesweite Stromnetz-Planung einen Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen. Der NABU hat sich zum Entwurf des Untersuchungsrahmens zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu Wort gemeldet.
Das Instrument der SUP zum Bundesbedarfsplan für Stromnetze ist eine Chance für Naturschützer. Sie können frühzeitige Hinweise zu Gebieten und Umweltbelangen in die Planung einbringen, die mit dem Netzausbau schwer oder gar nicht vereinbar sind. Bereits seit Jahren zeigen Umweltberichte zum Netzausbau potentielle Konflikte bei einzelnen Vorhaben sowie bei der Gesamtplanabschätzung.
Auswirkungen auf Natur klären
Beispielsweise weist die BNetzA EU-Vogelschutz- und FFH-Gebieten ein sehr hohes Konfliktrisiko zu. Das ist angebracht, jedoch wird eine Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Natura-2000-Gebiete nicht vorgesehen. Doch Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten können auch durch Stromnetzprojekte in ihrem unmittelbaren Umfeld gefährdet werden. Vor allem, wenn ein Vorhaben zwischen Schutzgebieten liegt, können z.B. Populationen gefährdeter Vogelarten beeinträchtigt werden.
Konfliktarme Trassen suchen
Die BNetzA hat die Untersuchungsmethode zwar stetig weiterentwickelt, doch die Umweltprüfung hat bisher nicht dazu geführt, dass Alternativen zu den vorgesehenen Netzverknüpfungspunkten angeregt wurden, um mit einem Stromnetz-Vorhaben in konfliktärmere Gebiete auszuweichen. Der NABU fordert, dass die derzeit durch die BNetzA zu erarbeitende SUP eine stärker steuernde Rolle übernimmt.
Der große Aufwand, mit dem sich viele Betroffene und Interessierte in die Planungsverfahren einbringen, kann nur gerechtfertigt werden, wenn die Netzplanung kritisch unter die Lupe genommen und nach möglichen Alternativen abgeklopft wird.
Konkrete Trassen werden später festgelegt
Der Bundesbedarfsplan Stromnetze, zu dem die SUP durchgeführt wird, enthält noch keine konkreten Leitungstrassen. Er legt ausschließlich Netzverknüpfungspunkte fest, zwischen denen ein Stromübertragungsbedarf besteht. Wo genau die neuen Trassen später entstehen, wird in den nachfolgenden Planungsstufen (Bundesfachplanung / Raumordnung und Planfeststellung) festgelegt. Nach der Auswertung der Stellungnahmen durch die BNetzA wird die Festlegung des Untersuchungsrahmens gegebenenfalls angepasst und anschließend veröffentlicht.
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