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Jetzt NABU-Mitglied werden!„Aktionsplan Stromnetz“ sieht weniger Mitspracherechte vor
Stromnetzausbau muss naturschutzfachlich überzeugen
20. September 2018 – Mit seinem „Aktionsplan Stromnetz“ macht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Druck beim Ausbau der Stromnetze. Geplant ist ein entsprechendes Gesetz für den Herbst, das die nur langsam voranschreitenden gehenden Arbeiten beschleunigen soll. Viele der enthaltenen Vorschläge leuchten ein und werden vom NABU seit langem gefordert – darunter jener, bestehende Stromnetze zu optimieren und höher auszulasten.
Beunruhigend jedoch sind die Pläne, auf die Bundesfachplanung und die dazugehörigen Beteilungsmöglichkeiten zu verzichten. So sieht der Aktionsplan für jedes neue Vorhaben künftig kürzere Planungsverfahren vor. Dadurch würden Naturschützer und Naturschützerinnen in den betroffenen Regionen das Recht verlieren, ihre Vor-Ort-Kenntnisse in die Planungen einfließen zu lassen. Die teils vorhandenen Vorbehalte gegen neue Stromnetze würden dadurch verstärkt, ist NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller überzeugt – sind die Leitungen doch noch immer ein massiver Eingriff in Natur und Landschaft.
Was ist die Bundesfachplanung?
Die Bundesfachplanung spielt für den Naturschutz an den Stromtrassen eine bedeutende Rolle: Auf dieser Planungsebene wird sichergestellt, dass die naturverträglichste Variante des Trassenkorridors gefunden wird. Konfliktreiche Standorte können so von vornherein ausgeschlossen werden. Wichtige Kriterien für die Bewertung zur Naturverträglichkeit von Stromtrassen sind etwa Lage, Verlauf und Bauweise vor Ort. Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für einen konkreten Trassenkorridor von etwa 500 bis 1.000 Metern Breite. Dieser ist für die dann folgenden Planungsstufen verbindlich.
Vorrang für Naturverträglichkeit bei der Standortsuche
Lediglich bei aus Naturschutz wengier belastenden Maßnahmen wie der Zu- beziehungsweise Umbeseilung bereits vorhandener Kabel auf bestehenden Strommasten kann eine Verfahrensverkürzung angemessen sein. Allerdings nehmen bei zusätzlichen Leiterseilen auch die Hindernisse für kollisionsgefährdete Vogelarten zu. Bei der Nutzung von Bestandstrassen müssen aktuelle Erkenntnisse einfließen.
Zum Beispiel sind aus heutiger Sicht viele alte Leitungen nicht mehr genehmigungsfähig, weil sich entlang der Bestandstrassen über mehrere Jahrzehnte schützenswerte Artenvorkommen und Biotope entwickelt haben. Diese werden durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt. Daher muss bei jeder Stromnetz-Planung die Suche nach dem naturverträglichsten Standort Vorrang haben.
Das Netzausbau-Beschleunigungsgesetz ermöglicht die Mitsprache von Interessensgruppen beim Stromleitungsbau auf allen Planungsebenen. Partizipationsangebote müssen auch vom NABU genutzt werden, um die Interessen des Naturschutzes rechtzeitig zu integrieren. Mehr →