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Mehr Informationen zur Patenschaft!NABU reicht Verfassungsbeschwerde ein
Gegen Nord Stream 2-Beschluss
Update vom 19. Juli 2018 - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat unsere Beschwerde abgelehnt. Wir bedauern diese Entscheidung sehr: Nord Stream 2 schädigt die sensible Meeresumwelt der Ostsee massiv. Ihr Bau steht in Widerspruch zu geltendem Energie- und Umweltrecht und zerstört Schutzgebiete der Ostsee. Die Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden gehen damit weiter - trotz bereits massiver Verschmutzungen durch Schmierfette.
Ungeachtet der Karlsruher Entscheidung läuft weiterhin das Hauptsacheverfahren am Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald. Erst dieses Verfahren kann klären, ob der Planfeststellungsbeschluss von Nord Stream 2 überhaupt rechtmäßig ist. "Wir werden den Vorhabenträger in jedem Fall nicht aus seiner Verantwortung für die Meeresumwelt entlassen und prüfen nun weitere Schritte", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
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3. Juli 2018 - Einen Monat nach der Ablehnung des vorläufigen Baustopps von Nord Stream 2 durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat der NABU gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Damit lässt der NABU an höchster Stelle den effektiven Rechtsschutz im Fall überprüfen. Im Antrag wird eine sofortige Unterbrechung der Bauarbeiten gefordert, bis eine Entscheidung vorliegt.
Hintergrund
Am 2. März hatte der NABU in einem Eilverfahren Klage gegen den Bau von Nord Stream 2 eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund hatte den Baubeginn im Greifswalder Bodden ab dem 15. Mai erlaubt. Der Eilantrag des NABU auf einen vorläufigen Baustopp wurde am 31. Mai abgelehnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Greifswald dem NABU bestätigt hatte, dass der Rechtstreit in der Hauptsache weiter offen sei.
Damit stellte das Gericht die wirtschaftlichen Interessen von Nord Stream 2 über den Naturschutz und ließ zahlreiche fachliche und rechtliche Argumente des NABU unberücksichtigt. Eine zusätzliche Anhörungsrüge des NABU blieb erfolglos.
Beschluss hebelt effektiven Rechtsschutz aus
Die Beweislastregel der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wurde mit dem Beschluss aus Greifswald unterlaufen, das Klagerecht der Naturschutzverbände so ad absurdum geführt. Sollte der NABU in der Hauptsache erfolgreich sein, droht ein zusätzlicher Umweltschaden, da die Pipeline zurückgebaut werden müsste.
Wie ein vom NABU beauftragtes Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, folgte das OVG in seiner Beurteilung einem schwerwiegenden Abwägungsfehler. Nord Stream 2 unterstellt in seinem Szenario das Aufkündigen der Pariser Klimaziele und eine Energieversorgungslücke im Jahr 2020. Dagegen versichern führende Energieexperten und die Europäische Kommission, dass es keinerlei energiewirtschaftliche Rechtfertigung für die Gaspipeline gebe.
Der NABU vermutet, dass es im gesamten Verfahren vermutlich auch aufgrund des enormen politischen Drucks zu Ungenauigkeiten und Verfahrensfehlern kam. Das Bundesverfassungsgericht wird nun genau hinsehen!
Zwei Wochen nach Beginn der Baggerarbeiten in der Ostsee hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Antrag des NABU auf einen vorläufigen Baustopp für die umstrittene Gaspipeline Nord Stream 2 abgelehnt - trotz bereits massiver Verschmutzungen durch Schmierfett. Mehr →
Die Baggerarbeiten für die Gaspipeline Nord Stream 2 haben zu massiven Verschmutzungen durch mineralölbasierte Schmierfette geführt. Im Greifswalder Bodden wurden Hunderte pinkfarbene Fettklumpen an die Strände gespült. Mehr →
HINTERGRUND
Die Gaspipeline Nord Stream 2 mitten durch fünf Schutzgebiete in der Ostsee schädigt die empfindliche Meeresumwelt. Diese Schäden müssen kompensiert werden. Der NABU hat zwei Klagen gegen den Bau der Pipeline eingereicht. Mehr →