Outdoorprofi by nature - Zeichnung: Thoddy
Herdenschutzhunde und Tierschutz
Verbände fordern Gesetzesänderung
12. Juli 2018 - Herdenschutzhunde sind angesichts der Rückkehr des Wolfes für viele Schäferinnen und Schäfer unersetzlich geworden. Leider wird der Einsatz der Herdenschutzhunde durch das geltende Tierschutzrecht unnötig behindert. Dieses schreibt selbst auf Naturschutzflächen teure Schutzhütten vor, die von den Hunden meist nicht einmal genutzt werden. Bei Regen finden die Hunde viel besser Schutz unter Bäumen oder Büschen. Auch bei Kälte sind sie nicht auf eine Hütte angewiesen, sie kuscheln sich in der Herde zusammen. Das Tierschutzrecht verbietet zudem die Haltung der Hunde hinter Stromzäunen, obwohl sie den Herdentieren zusätzlichen Schutz bieten – gerade vor Wölfen.
Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Juni zur Anpassung der Tierschutz-Hundeverordnung aufgefordert. Die Verbände-Allianz aus Tierschutz, Naturschutz und Tierhaltung macht dafür gemeinsame Vorschläge:
Natürlicher Witterungsschutz statt Hütten, Anbindehaltung verbieten
Anstelle des Hüttenzwangs soll vorgeschrieben werden, dass Herdenschutzhunde ausreichend Möglichkeiten des Witterungsschutzes vorfinden müssen, beispielsweise durch Büsche, Bäume oder andere Unterstände. Auch die Haltung hinter stromführenden Zäunen soll während ihrer „Arbeitszeit“ erlaubt werden. Allerdings nur, sofern die Tiere genug Raum haben, um Abstand zu den Einfriedungen halten zu können. Im Einsatz auf weitläufigen Weiden ist dies gut möglich. Die Anbindehaltung soll dagegen für Herdenschutzhunde verboten werden.
Hintergrund: Im Einsatz für den Herdenschutz
Ausgebildete Herdenschutzhunde schützen ihre Herde, auch gegen Wölfe. Sie sind aber nicht für jeden Betrieb und jede Fläche geeignet. Herdenschutzhunde werden seit Generationen darauf gezüchtet, selbständig mit Nutztieren in der Natur zu leben. Sie sind unabhängige und robuste Individuen. Mit Kälte etwa kommen sie gut zurecht, indem sie sich gegenseitig oder in der Herde wärmen. Ihre Haltungsansprüche lassen sich nicht direkt mit denen von Hunden in Privathaushalten vergleichen.
Jeder Herdenschutzhund kostet einen Weidetierhalter etwa 2.500 Euro im Jahr. Dazu kommen Aufwendungen für die Anschaffung und den Unterhalt von wolfsabweisenden Zäunen. Die ertragsschwache und ökologisch bedeutsame Weidetierhaltung kann und sollte diese Kosten nicht alleine tragen.
Neben kostendeckenden Beihilfen zum Herdenschutz fordern die Verbände daher schon länger gemeinsam den unkomplizierten Ausgleich von Tierverlusten bei Wolfsübergriffen auf geschützte Weidetiere und einheitliche Regelungen zum Umgang mit auffälligen Wölfen. Auch ein Kompetenzzentrum Herdenschutz wird dringend benötigt, um die Entwicklung von Praxis und Technik voranzubringen.
Folgende Verbände haben sich an dem Entwurf beteiligt: Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde (AGHSH), Bundesverband Berufsschäfer (BVBS), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Grünlandverband (DGV), Deutscher Tierschutzbund (DTSchB), International Fund for Animal Welfare (IFAW), NABU (Naturschutzbund Deutschland), Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD), WWF Deutschland.
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