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Jetzt NABU-Mitglied werden!Hängepartie um Meeresschutz vorerst beendet
Neue Schutzgebietsverordnungen müssen schnell mit Leben gefüllt werden
28. September 2017 - Endlich ist es geschafft: Nach einer schier nie enden wollenden Hängepartie treten morgen die Verordnungen für insgesamt sechs Naturschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee in Kraft. Bereits vor über 18 Monaten hatte das Bundesumweltministerium die Entwürfe veröffentlicht - und seitdem streiten die beteiligten Ministerien für Fischerei, Verkehr, Wirtschaft und Forschung um den Schutz von Schweinswalen, Seevögeln und seltenen Lebensräumen. Die Ministerien forderten zusätzliche Ausnahmen für Angler oder Wissenschaft.
Die Schutzgebietsverordnungen sind ein wichtiger erster Schritt zum Schutz der Artenvielfalt an unseren Küsten. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden hält auch der NABU es für sinnvoll, dass die Freizeitfischerei in die Pflicht genommen wird und die Schutzgebiete teilweise für Angler gesperrt werden. Richtig ist es auch, Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung auf ihre Naturverträglichkeit gründlich zu prüfen.
Trotz diesem wichtigen Schritt nach vorne, werden die Verordnungen allein nicht ausreichen. Denn noch gibt es zu viele Lücken und Schlupflöcher in den Verordnungen, die das folgende Schutzgebietsmanagement nun schließen muss, um Schweinswale und Seevögel effektiv zu schützen. Die neue Bundesregierung muss dieses zügig angehen. Insbesondere müssen die Berufsfischerei, der Rohstoffabbau und die Schifffahrt in den Schutzgebieten beschränkt und kontrolliert werden.
Hintergrund Meeresschutzgebiete
Formal sind rund 45 Prozent der deutschen Meeresflächen durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt. Darunter sind die Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie zusammengefasst. Zehn Jahre nach ihrer Anerkennung durch die EU haben die Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone den rechtlichen Status von Naturschutzgebieten erhalten. Deutschland hatte bereits 2013 die EU-Frist zur Verankerung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Meere verpasst. Dieses Versäumnis ist Bestandteil eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland.
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